Nach dem WDR ist nun auch der RBB vor Gericht bei einer allzu engen Auslegung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags gebremst worden. Während der WDR in die Supermarktkasse greifen wollte, selbstbediente sich der RBB bei Hartz IV-Empfängern.
Im aktuellen Fall hatten zwei Arbeitslose geklagt, die geringfügige Zuschläge zur Hartz IV-Grundsicherung erhielten. Damit fielen sie nach Lesart des RBB aus der Rundfunkgebührenbefreiung heraus. Das Verwaltungsgericht Berlin wies nun auf die offensichtliche Ungleichbehandlung hin. Da die Zuschläge geringer waren als die Rundfunkgebühr, wären die Kläger schlechter gestellt als andere Hartz IV-Empfänger. Gegen das Urteil ist eine Berufung möglich.
Nachschlag: Man muss sie einfach lieb haben, die Presseabteilung der GEZ. In einer Mitteilung weist sie darauf hin, dass die Befreiung nach dem Urteil nicht allgemein für Hartz IV-Empfänger, sondern nur gilt, wenn die Höhe des Zuschlags geringer ist als die Rundfunkgebühr. Außerdem sei das Urteil noch nicht rechtskräftig und gelte nur für das Land Berlin.
Mit anderen Worten: Wir stehen voll und ganz dazu, Menschen, die am Existenzminium leben, auch noch davon einen Teil wegzunehmen. Wer mit diesem asozialen Verhalten außerhalb Berlins nicht einverstanden ist, soll gefälligst selbst die Gerichte bemühen. Man muss sie einfach lieb haben, die Presseabteilung der GEZ.
Meldung bei Sozialleistungen.info mit GEZ-Presse-Erklärung
Ohne Kommentar ein Kommentar aus der taz.
Laut Dietrich von Hase bei Akademie.de hat der Gesetzgeber sich selbst beim Staatsvertrag ausgetrickst. Da nach Staatsvertragstext §5 Abs. 3 nur für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" zu zahlen ist, wenn nicht schon Geräte, die "ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind" vorhanden sind, schließt von Hase, dass man der Gebühr entkommt, wenn irgendwer auf dem Grundstück ein Rundfunkempfangsgerät bereit hält.
Einen einzelnen Absatz isoliert aus dem Gesamtzusammenhang gerissen wortwörtlich zu interpretieren, ist eine Glatteis-Idee. Die Gebührenpflicht für PCs ergibt sich nicht aus §5 Abs. 3, wie von Hase fälschlicherweise annimmt, sondern aus §1 und §2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Dort heißt es, jeder Rundfunkteilnehmer hat für jedes bereitgehaltene Empfangsgerät grundsätzlich zu zahlen. Die Ausnahmen nach §5 werden also für jeden Teilnehmer einzeln betrachtet.
Das wird besonders deutlich, wenn man den Spieß umdreht. Angenommen auf einem Grundstück sitzen drei Handwerker, die alle einen PC für ihre Buchführung nutzen. Laut von Hase müsste nur einer zahlen, die anderen beiden wären aus dem Schneider. Demnach dürfte sich allerdings auch die GEZ aussuchen, wen sie zur Kasse bittet, wenn man die Gebührengrundlage pro Grundstück und nicht pro Teilnehmer interpretiert
Selbst wenn der §5 Abs. 3 "schlecht formuliert" wäre, weil er isoliert betrachtet falsche Schlussfolgerungen zulässt, würde jedes deutsche Gericht die Absicht des Gesetzgebers immer im Zusammenhang beurteilen und nicht unterstellen, dass der Gesetzgeber einen Willkür-Paragraphen schaffen wollte.
Dass von Hase dann noch die GEZ als Zeugen aufruft, weil diese seiner Rechtsauffassung nicht klar widerspricht, zeigt die Überschätzung der GEZ als Institution. Die GEZ ist so etwas wie eine Supermarktkassiererin mit 40 Mio. Kunden im Quartal. Sie trifft keine Entscheidungen, ist nicht für das Angebot verantwortlich, nur die Kasse muss korrekt abgerechnet sein. Mehr als ein paar höfliche oder miesgelaunte Floskeln sind da nicht drin. Rechtlich handeln nur die Gebührenanstalten und die haben deshalb auch das Sagen bei den Auslegungsfragen des Staatsvertrags.
Intern: Der Artikel Gegenmaßnahmen wurde im Abschnitt "Vor Gericht ziehen" etwas überarbeitet.
Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wird die EU-Kommission die Auftragsvergabepraxis der GEZ als Verstoß gegen EU-Recht werten und von Deutschland Abhilfe fordern.
Die GEZ ist der Auffassung kein öffentlicher Auftraggeber und damit nicht an die Vorgaben für die Auftragsvergabe gebunden zu sein, obwohl sie zur Verwaltung der öffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten gehört ohne rechtliche Eigenständigkeit.
Dies ist der gleiche Eiertanz wie bei den Gebührenbescheiden. Einerseits kassiert die GEZ für die Anstalten öffentlich-rechtliche Zwangsabgaben und darf sogar über Befreiungstatbestände entscheiden, andrerseits stellt sie keine widerspruchsfähigen Bescheide aus wie das jede Behörde machen muss, die Geld von einem Bürger einkassieren will, sondern nur Rechnungen.
Nachtrag 22.03.07: Die Informationen der FAZ haben sich als richtig herausgestellt. Die EU hat inzwischen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Hauptkampflinie verläuft allerdings etwas anders als von mir dargestellt. Es geht nicht um die Eigenständigkeit der GEZ, sondern um die Frage, ob die Rundfunkanstalten staatlich finanziert werden. Obwohl die Anstalten beim Gebühreneinzug alle Privilegien einer Behörde genießen, sehen sie sich nicht staatlich finanziert.
Nein, das hat ZDF-Intendant Schächter nicht gesagt. Er sagte anlässlich des Beginns seiner neuen Amtszeit gegenüber dpa, dass ZDF solle Motor der Fernseh-Digitalisierung werden. Aber wo ist da der Unterschied?
Mit Digitalisierung ist in erster Linie das unbegrenzte Bereitstellen von Inhalten im Internet gemeint. Die "anachronistische" Online-Budgetgrenze (=im fernen Jahre 2004 von den öffentlich-rechtlichen Anstalten eingegangene Selbstverpflichtung) von 0,75% der Einnahmen wird nach Ansicht Schächters 2009 fallen. Bis 2012 sollen Fernsehen und Internet verschmolzen sein. Heißt: Möglichst noch innerhalb der kommenden Vierjahres-Gebührenperiode ab 2009 wird die PC-Gebühr "angepasst" auf den vollen Satz.
Da gleichzeitig die Internetsenderechte für Fremdproduktionen, Spielfilme und Sportveranstaltungen mitgekauft werden müssten, um das Textmedium Internet mit dem Bild-Medium Fernsehen zu verschmelzen, werden die Anstalten bei der Bedarfsanmeldung für die Rundfunkgebühren ordentlich zulegen. Auch das hat ZDF-Anstaltsleiter Schächter nicht gesagt, aber ein Motor braucht schließlich Brennstoff, oder?
Das ZDF hat sich übrigens trotz der grausamen 0,75%-Budgetgrenze für die Internetausgaben diese Woche einen Web-Relaunch geleistet. Demnach wurde besonders die Mediathek mit Videoangeboten stark ausgebaut. Grund:
>> Mit diesem Angebot reagiert das ZDF ... auf die wachsende Nachfrage der Zuschauer. Dank breitbandiger Anschlüsse nutzen die Zuschauerinnen und Zuschauer im Internet zunehmend Bewegtbild-Angebote. <<
Die Statistik der ARD/ZDF-Onlinestudie weist bei der mindestens einmal wöchentlichen Nutzung von Videos im Internet folgenden Zahlen auf: 2003 - 10%, 2004 - 7%, 2005 - 6%, 2006 - 7%. Im gleichen Zeitraum wuchs der Anteil der Onliner mit Breitbandanschluss von 24 auf 48%. Noch Fragen?
Schächter dpa-Meldung bei sat+kabel, ZDF-Pressemeldung, ARD/ZDF-Onlinestudie
Im taz-Artikel "Medienbärchens Frühlingserwachen" wird geschildert, was die Medienpolitiker wirklich beschäftigt. Eine ordentliche Gesetzgebung in Sachen Rundfunkgebühr ist es nicht, sondern ... das Übliche halt: Pöstchen im Parteienfunk.
Vorerst gescheitert ist der WDR mit dem Versuch, Lebensmittelhändler zur Kasse zu bitten, die im Non-Food-Sortiment verpackte Rundfunkempfangsgeräte führen. Die Argumentation, dass streng nach den Buchstaben des Rundfunkstaatsvertrags solche Geräte zum Empfang bereitgehalten würden, erteilte das Oberverwaltungsgericht Münster eine Abfuhr.
Eine Revision ist nicht möglich. Dagegen kann der WDR allerdings Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen - falls die Gier vor weiterer Verschwendung von Gebührengeldern für solche unsinnigen Prozesse keinen Halt macht.
AFP-Meldung bei Net-Tribune.de
Angefangen hat es gestern mit einem Bericht der Frankfurter Rundschau, wonach die öffentlich-rechtlichen Anstalten bis zu 700 Millionen Euro von Menschen kassieren, die eigentlich ein Recht auf Rundfunkgebührenbefreiung hätten.
Die Bundesagentur für Arbeit, treffend BA gekürzelt, schob der GEZ die Schuld zu, denn die BA hätte schon im August 2006 ein vereinfachtes Verfahren vorgeschlagen - schlappe 17 Monate nach Inkrafttreten des neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrages, der die Bearbeitung von Befreiungsanträgen ausgerechnet dem Inkasso-Unternehmen GEZ übertrug.
Die GEZ schlug mit einer Presseerklärung zurück, in der sie die BA beschuldigte einem "automatisierten Verfahren" im Wege zu stehen.
Und jetzt hat sich noch Onkel Beck eingemischt und zur Einigung gemahnt, ansonsten drohe eine "staatsvertragliche Regelung". Dass die jetzige ineffiziente Befreiungsregelung zugunsten der Gebührenanstalten ebenfalls auf dem Staatsvertrag beruht, hat er erfolgreich verdrängt.
Wie wäre es, wenn man mal grundsätzlich über diesen Unsinn der Gebührenbefreiungsgnade für Hartz IV-Empfänger nachdenkt? Da Fernsehunterhaltung anscheinend zu den anerkannten Grundbedürfnissen eines Langzeit-Arbeitslosen gehört, warum wird der Betrag für die Gebühr nicht einfach auf den Auszahlungsbetrag aufgeschlagen? Eine Medienzugabe sozusagen. Sparen sich BA und GEZ viel Papierkram und der Arbeitslose hat selbst die Entscheidungsfreiheit, ob er sein Geld in Fernsehen oder andere Medien investiert.
Das Internet beispielsweise bietet Stellenbörsen, Informationen zu Unternehmen und Tipps zur Bewerbung. War nicht Fördern ein Teil des Grundkonzept von Hartz? Damit wird wohl kaum die Förderung des Fernsehkonsums gemeint gewesen sein, sondern die Förderung zur selbständigen Arbeitssuche.
Frankfurter Rundschau heute zum Stand der Diskussion
Früher war nicht nur alles früher, sondern bekanntlich auch besser. Das Medium Radio zum Beispiel war noch ein Tor zur Welt, in der Aktualität unschlagbar. Es gab keine computergenerierten Playlists, die jeden Tag 100 gleiche Mainstream-Titel durchnudelten, es gab keine dauergutgelaunten Moderatoren, von nervtötender Werbung ganz zu schweigen.
Heutzutage nehmen selbst die öffentlich-rechtlichen Anbieter dieses Medium als Meinungsbildner nicht mehr ernst: "Moodmanager" heißt es. Doch früher .. ja, wie war das eigentlich früher? Dazu ein Fundstück vom 17.08.1945 aus Victor Klemperers Tagebuch:
>> Gestern Abend platzte irgendetwas im Radio. Das Haus steht mir wie verödet nach einem Kindermord. Es geht E[va] kaum anders; wir lachen darüber, aber es ist so. Derart haben wir uns an das Radio gewöhnt; es hat etwas Opiumartiges, Betäubendes an sich, man döst dabei, schläft, kommt gedankenlos u. ungelangweilt über die Zeit. <<
Siehe da: Früher war das auch nicht anders. Das Radio ein Betäubungsmittel, ein Hintergrundrauschen.
Und dafür soll man Gebühren zahlen?
Zitatquelle: Victor Klemperer, So sitze ich denn zwischen allen Stühlen, Tagebücher 1945-1949, Aufbau-Verlag, Berlin 1999, S. 76
Dr. Aric Sigman gibt in der Februar-Ausgabe der Fachzeitschrift "Biologist" einen Überblick über etwa 20 aktuelle Studien zu den biologischen und psychologischen Auswirkungen des Mediums Fernsehen.
Demnach ist es egal, was man sieht. Mit jeder Stunde Fernsehen steigt bei Kindern unter anderem die Gefahr von Aufmerksamkeitsdefiziten, Fettleibigkeit und schlechten Schulleistungen. Ältere Herrschaften erschauen sich ein erhöhtes Alzheimerrisiko.
Die Risiken beginnen auch nicht mit "zu viel Fernsehen", sondern bereits mit Sehdauern, die unterhalb der aktuellen Durchschnittswerte der verschiedenen Altersgruppen liegen. Dr. Sigman empfiehlt deshalb dringend, Fernsehkonsum auf die gesundheitspolitische Tagesordnung zu setzen.
Dürfen TV-Besitzer also demnächst die Dauereinblendung „Fernsehen schadet Ihrer Gesundheit und fügt Kindern in Ihrer Umgebung irreparable Schäden zu“ bewundern? Oder kommt die doppelte Gerätegebühr auf Fernseher in Kinderzimmern?
Wohl kaum. Welcher Politiker wäre bereit, das Medium Fernsehen herauszufordern, indem er es als Gesundheitsrisiko bezeichnet? Auch Wissenschaftler warnen dankenswerterweise vor einer Überinterpretation der Ergebnisse.
Warten wir eben in einem der größten Menschheits-Experimente dieses Jahrhunderts ab, wie sich Fernsehen wirklich auf Kinder auswirkt. Und die öffentlich-rechtlichen Sender werden mit Sicherheit dazu die Grundversorgung abliefern.
Biologist-Artikel (PDF-englischsprachig) und dazu ein Bericht des Tagesspiegel
Heute kam der angekündigte Brief von der GEZ. Wie zu erwarten ohne nennenswerten Inhalt. Satzbaustein reiht sich an Satzbaustein. Auf meine Nachfrage nach einem Gebührenbescheid geht der Brief gar nicht ein.
Hab ich also beim WDR angerufen, was man dort davon hält, Gebühren zu verlangen, ohne die Möglichkeit eines Widerspruchs einzuräumen. Auskunft: Mit der GEZ haben wir nichts zu tun. Der WDR schaltet sich erst ein, wenn ein Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid vorliegt. Und außerdem: Steht doch alles im Staatsvertrag, und den haben die Politiker beschlossen.
Wenn nicht noch jemandem ein guter Trick einfällt, heißt es also Warten auf die Drohbriefe der GEZ bis sie einsieht: Ohne Gebührenbescheid nix zahlungsbereit.
Unter dem Titel "GEZ-Regeln verwirren PC-Nutzer" hat der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien (BITKOM) heute eine Pressemeldung herausgegeben, in der noch mal klargestellt wird, wer die PC-Gebühr zahlen muss. Das ist auch so weit alles richtig und der Satz "Alle PC-Nutzer werden GEZ-Kunden" trifft es haargenau. Nur bei den Schlussfolgerungen wird es verwirrend.
"Viele müssen extra zahlen, obwohl sie das magere Internet-Angebot von ARD und ZDF nicht nutzen", schreibt BITKOM in der Pressemeldung und schlägt als besseres Modell eine Medienabgabe für alle Haushalte und Unternehmen vor. Womit natürlich alle PC-Nutzer Medienabgabenzahler wären und einige doch tatsächlich extra zahlen müssten, obwohl sie die öffentlich-rechtlichen Internetangebote gar nicht nutzten.
Ist aber gar nicht so schlimm, weil die Gebühr dann nur noch neun bis elf Euro betragen würde, wie ein wissenschaftliches Gutachten gezeigt haben soll. Dieses Gutachten bezog sich dummerweise auf eine Personenabgabe, keine Haushaltsabgabe. Der Preis kommt nicht hin. Im Gegenteil: Für Mehrpersonenhaushalte ergäbe sich eine Steigerung der Rundfunkgebühr, für alle TV-Verweigerer würde die Gebühr mal eben verdoppelt.
Könnte es sein, dass BITKOM zwar eine Lösung hat, aber nicht wirklich versteht, was das Problem ist?
Nachtrag: Auch der Vorsitzende der SPD-Medienkommission Jan Marc Eumann findet BITKOM auf etwas wirre Art verwirrend. Interessant ist, dass Eumann Auskunft darüber gibt, welche Modelle gerade diskutiert werden:
>> Dies sind Haushalts-/Unternehmensabgabe, Kopfpauschale, Finanzierung aus dem allgemeinen Steueraufkommen sowie eine Wohnungs-/Betriebsstättensteuer. <<
Chance auf Verwirklichung hat wohl kaum eins der Modelle, wie dem Statement des SPD-Vorsitzenden Beck zu entnehmen ist:
>> Es wird nicht leicht sein, ein Modell zu finden. Ich schließe nicht aus, dass es doch eher auf eine Runderneuerung des alten Rundfunkgebührenrechts hinausläuft. <<
Presseinformation BITKOM, Presseerklärung Eumann bei MVregio
In einem Artikel bei der Boocompany beschreibt ein Insider wie freudig Apotheker- und Pharma-Lobbyisten die MDR-Sendung "Hauptsache Gesund" für ihr Geschäft nutzen. Da LobbyControl erst letzten Monat über nette Gäste beim ZDF-Themenschwerpunkt Demographie berichtete, muss man sich anscheinend um die PR-Grundversorgung keine Sorgen machen.
Ist das nicht eine tolle Nachricht? CDU und SPD in Sachsen-Anhalt fordern in einem Landtagsantrag der beiden Fraktionen, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten den Ausbau ihres Angebots im Internet nicht zu weiteren Gebührenerhöhungen nutzen. Eine lobenswerte Initiative findet die Mitteldeutsche Zeitung.
Wer genauer hinguckt, findet das Schema der vergangenen Jahre wieder. Öffentlichkeitswirksam positionieren sich die Parteien gegen die Rundfunkgebühr, aber nur an der Position, wo es nichts zu entscheiden gibt.
Es wird die Landesregierung von Sachsen-Anhalt in Person von Ministerpräsident Böhmer am Verhandlungstisch sitzen. Doch nicht die Landesregierung oder der Ministerpräsident beziehen hier Position, es sind die Landtagsfraktionen. Und was werden die Fraktionen tun, wenn der Chef mit einer Gebührenerhöhung von der Ministerpräsidentenkonferenz zurückkommt? Sie werden zustimmen. Schließlich leben wir in einer Demokratie.
Bericht Mitteldeutsche Zeitung
Konvergenz! Konvergenz! Das Zauberwort der öffentlich-rechtlichen Gebührenanstalten für die Einverleibung des Internets in ihr Reich hatte gestern abend Europapokal-Premiere im ZDF. Zwei UEFA-Cup-Spiele wurden live ins Web gestreamt. Die Kommentare sind enthusiastisch.
"Das ist unterste Amateurliga", schreibt Jochen Ortwein in seinem Blog zum Erlebnis Livefußball im Internet. Auch die bekennenden Gebührenzahler vom RFGZ haben Stimmen eingesammelt. Fazit: Eine peinliche Vorstellung des ZDF.
Schon die Vorbedingungen, die der Sender für den Empfang nennt, zeigen, wie wenig beim Web-TV geht. DSL ist ein Muss. Als Player sind nur neue Versionen von Microsoft und Real möglich und AOL- bzw. andere Nutzer, deren Herkunft über die IP-Adresse nicht einwandfrei aufzuklären ist, bleiben ganz draußen. Das ZDF hat die Senderechte nur für Deutschland.
Konvergenz? Sie funktioniert noch nicht mal technisch. Dass die Nutzer das Internet für andere Zwecke als Radio und TV gebrauchen, ist eine von ARD und ZDF freundlicherweise selbst erhobene Tatsache.
Bericht in Jochen Ortweins Blog und aktuell auf der RFGZ-Website
Nein, würde die GEZ nie tun, es reicht doch Satzbausteine zu setzen. Nach übereinstimmender Meldung von Herwig Feichtinger und Harald Simon verschanzt sich die GEZ bei der Ankündigung, nur unter Vorbehalt der bereits eingeleiteten Verfassungsbeschwerde zahlen zu wollen, hinter folgendem Baustein:
>> Bitte beachten Sie, dass wir einen Zahlungsvorbehalt nicht anerkennen und weiterhin die Rundfunkgebühren zu den Fälligkeitsterminen in Rechnung stellen. <<
Die Ankündigung, trotz Zahlungsvorbehalt weiterhin pünktlich Rechnungen zu stellen, steht in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Vorbehalt selbst, denn mit dem Zahlungsvorbehalt wird in keinster Weise die Rechnungsterminierung an sich angegriffen.
Solche Verschwurbelungen sollen wohl verschleiern, dass die GEZ anscheinend beabsichtigt, sich nicht um solche Feinheiten wie den Vorbehalt eines verfassungsgerichtlichen Urteils zu kümmern. Im Falle eines Falles wird einfach gemauert. Dabei wollten sie doch gar keine ...
Herwig Feichtingers Blog und Harald Simons Website berichten jeweils über ihre Fortschritte bei der Anmeldung eines PCs
Die taz hat heute ein Interview mit ZDF-Intendant Schächter veröffentlicht. Demnach werden die angekündigten Online-Aktivitäten (siehe Meldung vom 31.01.) nicht die Selbstverpflichtung zur 0,75%-Budgetgrenze bei den Onlineausgaben aushebeln. Übersetzt heißt das: Die Traffic-Kosten werden also nicht besonders ins Gewicht fallen, weil das Interesse gering ist.
Zur PC-Gebühr durfte Schächter auf die Wiederholspur. Die PC-Gebühr ist nur ein Kommunikationsproblem. Es hätte da eine "professionelle Antikampagne im Sommerloch" gegeben mit "astronomischen Zahlen". Auf der anderen Seite hätte es allerdings auch "Kommunikationsfehler beim öffentlich-rechtlichen System" gegeben.
Die Weigerung inhaltlich zu argumentieren bzw. nur auf Propagandabasis ist jedoch kein Kommunikationsproblem, sondern ein Systemfehler. Bei solchen Fehlern empfiehlt es sich, das System herunterzufahren und einen Neustart zu versuchen.
Was bisher geschah: Ich habe mich Anfang Januar mit meinem gewerblich genutzten PC bei der GEZ angemeldet unter Hinweis darauf, dass die Einbeziehung meines PCs in die Rundfunkgebührenpflicht verfassungswidrig ist. Ende Januar kam die Teilnehmernummer, aber im Prinzip keine Antwort auf mein Schreiben. Also habe ich vor einer Woche schriftlich darauf hingewiesen, dass ohne widerspruchsfähigen Gebührenbescheid kein Geld kommt.
Heute erhielt ich eine Rechnung mit Zahlschein, natürlich ohne Rechtsbehelfsbelehrung und damit nicht widerspruchsfähig, aber im Prinzip auch erst mal ohne Rechtskraft, was die Geldforderung betrifft. Also habe ich die angegebene 01805-Nummer gewählt und stellte fest: Die GEZ ist besetzt.
Gegen Mittag kam ich endlich durch. Nachdem wir geklärt hatten, was ein Gebührenbescheid ist, versicherte mir die Dame, das so was nicht "auf Anfrage" rausgeschickt wird. Erst gäb's in sechs Wochen eine Mahnung, dann in acht Wochen den Gebührenbescheid. Als Trostpreis versprach sie mir, dass ich eine Antwort auf meine Schreiben bekäme.
Kurz gesagt: Die GEZ spult ihr Programm ab, ohne sich um Einzelheiten zu kümmern. Das ist nicht anders als bei der Politik oder den Sendern, wenn's um die PC-Gebühr geht. Sollen sie machen. Ohne Gebührenbescheid gibt's kein Geld. Und dann werden sie sich um mehr Einzelheiten kümmern müssen als ihnen lieb ist.
Laut Aussage eines Google-Sprechers ist das Netz den Anforderungen von Videostreams in TV-Qualität nicht gewachsen. Das Internet wurde nicht fürs Fernsehen gemacht, so Googles klare Ansage. Anscheinend spricht Google aus den Erfahrungen mit dem kürzlich angekauften Videoportal Youtube. Wenn das größte Internet-Unternehmen keine Realisierungschance sieht, dann sollten die öffentlich-rechtliche Sender gewarnt sein, dass das Internet kein "Vertriebsweg" für bandbreitenfressende Fernsehunterhaltung ist.
Die Ausführungen vom "Gebührenrechts-Chef" der ARD, Hermann Eicher, die anlässlich seines Creditreform-Interviews diese Woche im Netz aufgetaucht sind, habe ich unter dem Titel "Das Eicher-Papier" kritisch beäugt und tatsächlich einige Mängel gefunden. Wer hätte das gedacht?
In der Wirtschaftszeitschrift Creditreform ist heute ein Interview mit Hermann Eicher erschienen. Hermann Eicher ist Justitiar beim SWR und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Rundfunkrecht von ARD und ZDF. Neben üblichen Parolen wie z.B. der Hinweis auf die "Flucht aus der Rundfunkgebühr", wenn die PCs nicht einbezogen würden, gibt es kleine Aufweichungen in der Front:
Eicher sagt, dass 99% der Privathaushalte nicht betroffen wären. Bisher war der Tenor 100% minus ein paar Verwirrte. Da selbst der Unterschied von nur einem halben Prozentpunkt etwa 200.000 Haushalte (=13 Millionen Euro Gebühren) ausmachen würde, ist die Frage: Wurde die Zahl nur leichtsinnig dahingeworfen oder gibt es bei den Sendern Erkenntnisse, dass doch mehr Haushalte betroffen sind als bisher zugegeben?
Dann räumt er Ungereimtheiten bei der Behandlung von beruflichen genutzten PCs ein. Als Beispiel dient der angestellte Lehrer mit PC zu Hause und der selbständige Journalist. Der eine zahlt nicht, der andere zahlt.
Außerdem gibt er einen interessanten Hinweis für alle GEZ-Geschädigten. Wer sich von der GEZ falsch behandelt fühle, solle sich an die Gebührenabteilung der zuständigen Landesrundfunkanstalt wenden. Creditreform hat dazu folgende Rufnummern veröffentlicht:
Bayerischer Rundfunk 089 - 55 15 50
Hessischer Rundfunk 069 - 155 31 73
Mitteldeutscher Rundfunk 03 41 - 300 59 60
Norddeutscher Rundfunk 040 - 4 15 60
Radio Bremen 04 21 - 24 61 23
Rundfunk Berlin-Brandenburg 03 31 - 97 99 31 60
Saarländischer Rundfunk 07 11 - 9 29 46 (?)
Südwestrundfunk 07 11 - 9 29 46
Westdeutscher Rundfunk 02 21 - 220 67 19
Wesentlich interessanter als das Interview ist jedoch das Eicher-Papier. Dabei handelt es sich anscheinend um die Argumentationsgrundlage der ARD auf dem Stand September 2006. Dieses PDF-Dokument wurde bisher nirgendwo veröffentlicht und ist als Beilage zur Interview-Pressemeldung auf der Website der Kommunikationsagentur "Gestaltmanufaktur" zu finden, deren Mitarbeiter das Gespräch im Rahmen der redaktionellen Betreuung von Creditreform geführt hat.
Pressemeldung und Eicher-Papier (Das komplette Interview ist bisher nicht online.)
Nachdem die GEZ meine wunderbaren Ausführungen zur Verfassungswidrigkeit der Einbeziehung meines beruflich genutzten PCs ignoriert hat, weil der Vorrang des Grundgesetzes vor dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag anscheinend unbekannt ist, habe ich Ihnen heute wieder ein nettes Briefchen zukommen lassen.Tenor:
Ich bestehe auf einer Prüfung, weil die GEZ sich als Teil der öffentlichen Verwaltung bei Ihrer Arbeit verfassungskonform verhalten muss. Gleichzeitig teilte ich ihnen als Appetithäppchen mit, dass ohne Gebührenbescheid kein Zaster fließt. Im Sinne einer sparsamen Mittelverwendung wäre es also angebracht, gleich zur Bescheidkeule zu greifen. Und keulen tun sie doch gerne, oder?
Anlässlich der Jahrespressekonferenz stellte der ZDF-Anstaltsleiter Schächter die neuen Pläne des Senders fürs Internet vor. Das Angebot von "Abruf-Fernsehen" solle zügig ausgebaut werden. Das ZDF beabsichtige in dieser Hinsicht "der führende Sender in Europa" zu werden. Und das Beste ist: alles kostenlos, weil ja schon durch Gebühren bezahlt.
Demnach ist nicht zu erwarten, dass das ZDF demnächst die Aufstockung der PC-Gebühr auf 17,03 Euro fordern wird, weil es ja so viel Angebot an "Abruf-Fernsehen" gibt. Hingegen dürfen sich die Menschen in Europa auf kostenfreie ZDF-Videos, synchronisiert oder mit Untertiteln versehen, freuen, denn das ZDF wird kaum erwarten können, dass nun ganz Europa deutsch lernt.
Und was den Begriff "Abruf-Fernsehen" für das Bereitstellen von Video-Dateien betrifft: Das klingt deutlich besser als "nicht-lineares Fernsehen", ist aber leider kein gebührenpflichtiger Rundfunk wegen der fehlenden Zeitgleichheit von Sendung und Empfang bzw. Aufzeichnung.
Aber diese "Lücke" wird mit Sicherheit auch noch geschlossen. Dann gibt’s Fernsehen, Abruf-Fernsehen und Scheiben-Fernsehen, weil auf DVD kann man ja auch Fernsehsendungen verbreiten. Das wird vor allem die Universitäten freuen, die jetzt alle ihre Fernsehgeräte durch Ausbau der Empfangseinheit von den Rundfunkgebühren befreien, denn dann sind sie wieder voll dabei und mittendrin im Gebührendschungel.
Nur eins wird es dann nicht mehr geben: kein Fernsehen.
Gestern bekam ich die Benachrichtigung, dass ein Teilnehmerkonto bei der GEZ für mich eingerichtet ist. Ich hatte zwar in meiner Anmeldung auf die verfassungsrechtlichen Probleme hingewiesen, wenn mein PC als Rundfunkempfangsgerät eingestuft würde, aber leider, leider teilte mir die GEZ mit:
>> Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist an den im Rundfunkgebührenstaatsvertrag vorgegebenen Rahmen für die Erhebung von Rundfunkgebühren gebunden.<<
Wenn also die Politik Grundrechte mit Füßen tritt, dann müssen die Anstalten mitmachen. Gleich zu schalten, wenn Ausreden für den Gebührenunsinn gefragt sind, ist ja mittlerweile Spezialität des Hauses.
Als kleinen Trost bot mir die GEZ ihren neuen Service an. Da aufgrund der Neuregelung ein umfassender Gerätebegriff Anknüpfungspunkt für die Gebührenpflicht sei und somit jeder Bundesbürger in Zukunft ein Leben lang ein Konto bei der GEZ führe, könnte ich mir die Teilnehmernummer tätowieren lassen, wahlweise auf den linken oder rechten Unterarm in jeder beliebigen Wunsch-Schrift. Z.B. im GEZ-Schreibmaschinenfont, im sachlichen Konvergenz-Font oder als Frakturschrift im altdeutschen Stil. Der Tätowier-Service befände sich in Raum 101 im ersten Stock der Kölner Zentrale. Um Voranmeldung würde aufgrund der starken Nachfrage gebeten.
Wie die GEZ weiter mitteilte, lägen die Vorteile auf der Hand: Kein umständliches Suchen mehr nach der Teilnehmernummer bei Umzügen und Anfragen, oder auch im Falle eines Falles z.B. bei einem Unfall wäre eine Identifizierung aufgrund der stets aktuellen Datenbestände kein Problem.
Dieses Angebot zeigt, dass die GEZ im Bestreben mit der Zeit zu gehen wie immer etwas übereifrig handelt. Allerdings hab ich den Verdacht, dass damit auch der wahre Grund für die Absage von Günter Jauch offenbart wurde: Wer will schon das ARD-Logo als Arschgeweih?
Satire ist laut Duden die literarische Kritik an Personen und Zuständen
durch Übertreibung, Ironie und Spott.
Heute erschien in der taz ein Beitrag von Uwe Krüger zur Behandlung des Themas Mobilfunkstrahlung in den Medien. Interessant dabei ist, dass die öffentlich-rechtlichen Sender auch hier ihre Rolle als Bewahrer der Meinungsvielfalt vernachlässigen.
Während Print und Privatsender Rücksicht auf Werbekunden nehmen müssen, gibt es bei den öffentlich-rechtlichen Anbietern persönliche und wirtschaftliche Verquickungen, die dazu führen, dass Berichte über gesundheitliche Risiken der Mobilfunkstrahlung abgeblockt werden.
taz-Bericht, vollständige Originalfassung als PDF
Die ARD hat das Phänomen Podcast untersucht. Sicherheitshalber hat man nur Nutzer von ARD-Podcasts befragt. Dabei kam heraus, dass die Hörfunkprogramme entscheidend sind für die Wahl eines Podcasts. Da man niemanden befragt hat, der einen Podcast hören wollte, ohne dass es dazu ein Hörfunkprogramm gibt, ist das Ergebnis nicht überraschend. Auch hat man herausgefunden, dass die Hörer von Podcasts im Durchschnitt jünger sind als die Radiohörer. Da der Altersdurchschnitt im Internet immer noch jünger ist als im Rest Welt, ist auch dieses Ergebnis nicht überraschend.
Eigentlich ist nichts an der Meldung der Studie überraschend. Die Pressemeldung enthält das übliche euphorische Statement eines Verantwortlichen: "Gleichzeitig sind unsere Podcasts die beste Werbung für die klassischen linear verbreiteten Radioprogramme", sagt SR-Hörfunkdirektor Frank Johannsen.
Man beachte die Unterbringung der Vokabel "linear verbreitete Rundfunkprogramme". Nach Meinung der öffentlich-rechtlichen Sender gibt's nämlich auch "nicht-lineare Rundfunkprogramme". Das sind Audio- und Videodateien, die man zu einem beliebigen Zeitpunkt anhören oder ansehen kann, wie Podcasts z.B.
Natürlich ist das kein Rundfunk, weil das Merkmal der Zeitgleichheit von Sendung und Empfang bzw. Aufnahme fehlt, aber das macht doch nichts. Man muss diese Vokabeln nur oft genug wiederholen, dann werden sie wahr, und irgendwann sind CD- und DVD-Player rundfunkgebührenpflichtig, weil man damit nicht-linearen Rundfunk hören oder sehen kann.
Was natürlich auch nicht fehlen durfte, ist die leicht falsche Darstellung von Zahlen:
>> Über grundlegende Erkenntnisse im Blick auf Podcast-Nutzer verfügt die ARD bereits durch die ARD-/ZDF-Online-Studie 2006. Demnach rufen bereits 4% der Deutschen Podcasts ab. <<
Das ist schon nicht viel, aber stimmen tut's trotzdem nicht. Aus der Studie ist nämlich nur herauszuholen, dass 4% schon mindestens ein Mal in Ihrem Leben ein Podcast abgerufen haben. "Demnach haben bereits 4% aller Deutschen schon einmal einen Podcast abgerufen" war anscheinend nicht schmissig genug. So wird immerhin eine kleine Minderheit von Wiederholungstätern suggeriert.
Die Podcast-Studie selbst ist übrigens nirgendwo zu finden. Nach Auskunft der ARD-Pressestelle wird sie erst zusammen mit einer repräsentativen Studie veröffentlicht. Das ist vielleicht auch besser so, denn zwischen Meldung und Studie tun sich bei den öffentlich-rechtlichen Sendern manchmal sehr peinliche Unterschiede auf.
In einem Nachschlag auf die Staatsaffäre Jauch macht die Financial Times Deutschland eine Bestandsaufnahme zur Lage im Fürstentum ARD. Unter anderem kündigt die FTD an, dass voraussichtlich im Februar ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender zu erwarten ist. Diese hatten sich über die gekappte Erhöhung der Rundfunkgebühr durch die Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2004 beschwert. Im April diesen Jahres sollen dann die Forderungen der Sender für die Gebührenerhöhungsrunde in 2009 festgeklopft werden.
Nun reiten auch Viren-Programmierer auf der PC-Gebühr-Welle. Der Heise-Newsticker meldet vorgebliche GEZ-Rechnungen über 446 Euro, die einen Trojaner enthalten. Bisher wird dieser Schädling nicht von Virenscannern erkannt. Man darf auf keinen Fall die angehängte Datei (RechnungGEZ.pdf.exe oder RechnungGEZ.pdf) öffnen, sondern sollte die E-Mail sofort löschen.
Grad zehn Tage ist es her, dass ich eine Satire zu abwasserkanalfähigen WCs veröffentlicht habe. Heute musste ich einsehen, dass Satire gegen den real existierenden Verwaltungsfunk keine Chance hat.
Die Jungdudelwelle 1live des WDR begleitet ihre Programmumstrukturierung mit einer Werbekampagne. Eins der Motive, das mich heute per Plakat erwischte, nimmt die Idee der Radioberieselung per Abwasserkanal sehr ernst und zeigt einen jungen Mann, der sich die Unterhose über den Kopf stülpt. Wer auch immer dem WDR dieses Motiv verkauft hat, muss ein Genie im Belabern sein, denn wie kann man einen derart abfälligen Kommentar zum 1live-Programm so mit Gesülze verbergen, dass die Verantwortlichen dafür Gebührengelder raustun?
Als Gebühren-Igel hab ich's mir nicht nehmen lassen, mich frühzeitig bei den alten GEZ-Hasen anzumelden. Dabei bestreite ich strikt, jemals mit der Maus Rundfunk zu hören. Und überhaupt: Seit knapp 11 Jahren verkneife ich mir, saudummes Zeug anzugucken, seit mehr als 2 Jahren höre ich lieber die Spatzen von den Dächern pfeifen als Radio. Soll ich nun meine berufliche Existenz den Löwen zum Fraß vorwerfen, nur weil ich keinen Rundfunk will? Jetzt dürfen sich die GEZ-Karniggels entscheiden, ob sie die Einladung zum Rennen annehmen. Aber Vorsicht: Ich kann auch anders.
Nachtrag 07.01.: Harald Simon hat auf seiner PC-Gebühr-Seite ein Anmeldeschreiben veröffentlicht, das als gutes Vorbild taugt. Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, zu verhindern, dass die GEZ einfach munter Geld einzieht, ohne sich um Widersprüche kümmern zu müssen.
Bekanntlich ist Fernsehen für Kinder grundsätzlich eine rundum fördernde Freizeitgestaltung. Stillsitzen fördert das Wachstum in die Breite, die Betrachtung laufender Bilder fördert die Nachhilfedienstleister für Lesen und Schreiben und verhindert, dass Kinder schlechte Erfahrungen in der realen Welt machen.
Kürzlich feierten ARD und ZDF das zehnjährige Jubiläum des Kinderkanals, der Kinder von 3 bis 13 Jahren frühzeitig zum Couchpotato ausbildet. Auf hohem Niveau natürlich.
Jetzt ist der Kanal aber voller Tränen, denn ausgerechnet Ki.Ka kann laut Programmgeschäftsführer Frank Beckmann sein Internetangebot nicht ausbauen. Schuld soll sein die freiwillige Selbstverpflichtung der öffentlich-rechtlichen Anstalten, Onlineausgaben auf 0,75% des Gesamtbudgets zu begrenzen.
Es z'rreißt einem wirklich das Herz, dass der Kinderkanal nicht auch im Internet im gewünschten Ausmaß Kinder zum Fernsehgucken rekrutieren darf. Was machen die armen Kinder dann bloß? Sich so a-sozialen Beschäftigungen wie Lesen hingeben? Draußen spielen?
Wie gestern angekündigt, habe ich das Forum heute dicht gemacht. Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Monaten haben ehemalige VRGZ-Mitglieder mir "angeboten", mich juristisch in ihre Vergangenheitsbewältigung zu verwickeln und das Forum für die Begleichung alter Rechnungen missbraucht. Das reicht nun.
Ich werde versuchen, verstärkt auf dieser Seite aktuelle Informationen zu verbreiten und bin nach wie vor offen für einen konstruktiven Informationsaustausch.
Eins muss jedem klar sein: Beim Kampf gegen die PC-Gebühr stehen auf der anderen Seite Fachjuristen, die sich vollzeit auf Gebührenkosten mit dem Rundfunkrecht beschäftigen; da stehen die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit ihrem Rund-um-die-Uhr-Propaganda-Apparat und da stehen die Landesregierungen und -parlamente, die alles unternehmen werden, um sich nicht des gemeinsamen Verfassungsbruchs überführen zu lassen.
Wenn auf unserer Seite nur Einzelkämpfer und die Überreste eines juristeron getränkten Vereins stehen, dann wird das trotz besserer Argumente nicht reichen.
Von daher ist die Schließung des Forums auch eine Chance, sich wieder auf die wirklich wichtigen Fragen zu konzentrieren. Ich hoffe, diese Chance wird genutzt.
Denn eigentlich ist die Gegenseite schwer im Nachteil: Als alte Hasen im Rundfunkgebührengeschäft sind sie mit aller Arroganz von ihrer Überlegenheit überzeugt, so dass sie sich nicht vorstellen können zu verlieren. Sie haben schlicht vergessen, wie das Rennen zwischen Hase und Igel ausging.
Eine Pressemeldung von IP Deutschland, einem Werbezeitenvermarkter der Privatsender, verkündet einen neuen Rekord bei der täglichen TV-Nutzung von Bundesbürgern ab 14 Jahren: 227 Minuten täglich sollen es sein.
Damit liegt IP Deutschland sogar noch knapp unter den Zahlen, die in öffentlich-rechtlichen Studien veröffentlicht wurden. Auch die Schlussfolgerungen sind in etwa gleich:
>> Fernsehen und Internet ergänzen einander folglich ganz hervorragend. Nicht zuletzt deshalb, weil die jeweiligen Nutzungsmotive komplementär zueinander sind.<<
Wird Zeit, dass sich das auch bei der GEZ herumspricht. Dann muss GEZ-Sprecher Willi Rees nicht mehr so wilde Theorien vertreten wie kürzlich in der Tageszeitung "Die Welt", wo er von wegbrechende Einnahmen aufgrund der Konvergenz der Empfangsgeräte fabulierte. Das Einzige, was in letzter Zeit konvergiert, sind die Inhalte von Abwasser- und Rundfunkkanälen - siehe unten.
Vorbemerkung: Dies ist keine Satire, sondern der real existierende öffentlich-rechtliche Rundfunk.
Der neue ARD-Vorsitzende Fritz Raff hat dem Handelsblatt ein Interview gegeben, in dem er die Einbeziehung der Wirtschaft in neue Gebührenmodelle fordert. Der derzeitige 7%-Anteil am Gebührenaufkommen dürfe nicht zurückgefahren werden.
Dem kann man nur zustimmen, wenn man sich klar macht, wieviel inzwischen in der Wirtschaft ferngesehen wird. Man denke nur an die vielen Premiere bzw. Arena Sportsbars.
Die Idee von Fritz Raff läuft auf eine Umsatzbeteiligung für den Rundfunk oder eine Strafabgabe für die Schaffung von Arbeitsplätzen hinaus:
>> Ich habe kein Modell in der Tasche, aber ich stelle eins zur Diskussion: als Maßstab für die Gebührenhöhe könnte zum Beispiel der Umsatz oder die Zahl der Mitarbeiter dienen. <<
Aber der Mann hat auch gute Ideen. Zum Beispiel verwahrt er sich gegen die Bezeichnung GEZ-Gebühr für die Rundfunkgebühr und will in Zukunft auf Propaganda verzichten:
>> Hinter unseren Onlineangeboten und unseren Plänen für die digitale Zukunft steht nicht eine Geschäftsidee oder ideologisches Sendungsbewusstsein. Uns geht es darum, sauber zu recherchieren und objektiv zu berichten. <<
Prima, dann schlage ich vor, hier anzufangen.
Interview mit dem Handelsblatt
"It's not me that's doin' that to you. It's the rules." (Aus: Michael Cimino's Heaven's Gate)
Pressemeldung der GEZ:
Abwasserkanalfähige WCs ab 1.1.2007 rundfunkgebührenpflichtig
Am 31. Dezember 2006 endete das Moratorium für abwasserkanalfähige WCs. Der Gesetzgeber hat damit der Konvergenz zwischen Abwasserkanälen und herkömmlichem Rundfunk Rechnung getragen. Durch die Digitalisierung macht es keinen Unterschied mehr, ob man Radio über den Abwasserkanal oder über herkömmliche Kanäle hört.
Was sind abwasserkanalfähige WCs?
Abwasserkanalfähige WCs sind Kloschüsseln, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber den Empfang von Rundfunk über neue Vertriebswege wie Abwasserkanäle ermöglichen.
Abwasserkanalfähige WCs in Privathaushalten
In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten, bleiben abwasserkanalfähige WCs auch über den 31.12.2006 hinaus im Rahmen der Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Da meist Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das Thema Kloschüsseln in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen.
Abwasserkanalfähige WCs auf gewerblich genutzten Grundstücken
Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für Kloschüsseln keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber abwasserkanalfähige WCs, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser WCs - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.
Gebührenbefreiung
Nach wie vor gilt: Wer seine Geschäfte ausschließlich unterwegs auf öffentlichen Kloschüsseln abwickelt, muss selbstverständlich auch weiterhin keine Gebühren bezahlen, selbst wenn sie oder er über einen internetfähigen PC verfügt.
Keine zusätzlichen Mehreinnahmen
Eine realistische Einschätzung der Einnahmen durch abwasserkanalfähige WCs geht von zusätzlich fünf bis sechs Millionen Euro aus. Die von Interessenvertretern genannten Summen im dreistelligen Millionenbereich treffen nicht zu. Diese Aussagen basieren auf der falschen Annahme, dass alle Unternehmer und Selbständigen Kloschüsseln besitzen.
"You’re allowed to show your pleasure." (Lord Wessex in "Shakespeare in Love")
Gemeinsame Erklärung der Ministerpräsidenten der Länder zur Beendigung des Rundfunkgebühren-Moratoriums für internetfähige PCs zum 31.12.2006:
Die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz vom 8.10.2004, bestätigt am 19.10.2006, das Rundfunkgebühren-Moratorium für internetfähige PCs nicht zu verlängern, hat in der Öffentlichkeit zu teilweise hysterischen Debatten geführt, die von interessierter Seite mit Fehlinformationen geschürt wurden. Die Ministerpräsidenten der Länder stellen klar:
Niemand in Deutschland wird gezwungen, ein Rundfunkempfangsgerät bereitzuhalten
Eine rundfunkverweigernde Person ist lediglich angehalten, folgende Regeln zu beachten:
Berlin, den 1.1.2007
gez. Die Ministerpräsidenten der Länder
(PS: Falls es jemand nicht gemerkt hat: Das war ... Satire.)
Glaubt man den Äußerungen der neuen WDR-Intendantin Monika Piel in einem ZEIT-Interview, dann sind die Dummen und Bequemen das Zukunftskapital der öffentlich-rechtlichen Sender:
>> Menschen nehmen auch gern passiv ein Angebot entgegen und sagen, Gott sei Dank, das hat einer für mich ausgesucht. <<
Auf die Frage, ob sich der mündige Bürger nicht in Zukunft seine Informationen aus dem Netz holt, die öffentlich-rechtlichen also überflüssig würden, sagt sie:
>> Ich kenne genug Menschen, auch junge, die nicht in der Lage sind, sich diese Informationen selbst zu besorgen. <<
Und damit Dumm-TV auch in Zukunft ausreichende Finanzquellen zur Verfügung stehen, droht sie schon jetzt:
>> Fernsehen und Internet werden eins sein, übers Fernsehen der Zukunft zu reden heißt, übers Internet zu reden. <<
Mit anderen Worten: Wir werden alle Glotzkisten.
TNS-Emnid Medienforschung hat eine Studie zur Nutzung der Onlineauftritte von Tageszeitungen erstellt. Das Presse-Echo dazu ist mehr als merkwürdig.
Während die Meinungsforscher ihre Pressemeldung mit "Online-Angebote der Tageszeitungen haben nur geringen Mehrwert" titelten, wurde daraus bei "Pressetext Deutschland" ein mehrdeutiges "Webauftritte von Tageszeitungen enttäuschen", und die "Computerwelt Österreich" meldet gar: "Tageszeitungen im Internet unbeliebt".
Tatsächlich hat TNS-Emnid Medienforschung herausgefunden, dass etwa 30% der Onlinenutzer mindestens einmal wöchentlich den Auftritt einer Tageszeitung nutzen, 15% lesen sogar Tageszeitungen ausschließlich im Internet.
Zum Vergleich: Radio wird übers Netz mindestens einmal wöchentlich von 11%, TV von 2% der Webnutzer beansprucht und derjenige, der tatsächlich sein Radio oder TV-Gerät gegen einen PC ausgetauscht hat, um nur noch am PC Rundfunk zu empfangen, wird immer noch gesucht. Bisher gibt's ihn nur als Scheinbegründung für die Ausweitung der Rundfunkgebühr aufs Internet.
Pressetext Deutschland, Pressemeldung TNS-Emnid (PDF)
In einem Interview mit der Nachrichtenagentur ddp plädiert der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck für die Aufhebung der 0,75%-Grenze vom Gesamtbudget bei den Onlineausgaben der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender. Sie sei "bei der Fülle möglicher Angebote in der digitalen Welt nicht mehr aufrecht zu erhalten."
Damit scheinen die Sender mit ihrem Buhlen um mehr Geld für Ihre Internetaktivitäten erfolgreich gewesen zu sein, denn Kurt Beck ist Vorsitzender der Rundfunkkommission der Bundesländer.
Was das für die Gebührenzahler heißt, ist auch klar. Angesichts der gewaltigen Herausforderung, ein weltweites Netz mit deutschem Rundfunk grundzuversorgen, sollten sie schon mal mit dem Sparen anfangen.
Das Interview bei digitalfernsehen.de
Heute ist es überraschend zu einer Einigung im Streit zwischen den Bundesländern und der EU-Wettbewerbskommission über die Verwendung der Rundfunkgebühren gekommen.
Die Länder verpflichten sich innerhalb von zwei Jahren im Staatsvertrag den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender zu konkretisieren sowie Instrumente zur Finanzkontrolle und mehr Transparenz zu entwickeln.
Damit haben die Bundesländern die mögliche Einmischung der EU in ihre "inneren Angelegenheiten" abgewehrt und dürfen die Versäumnisse der Vergangenheit selbst nachholen. Die EU-Wettbewerbskommission behält sich vor, das Ergebnis der Länderbemühungen zu begutachten, bevor sie das Beihilfeverfahren einstellt.
Heute geht ein dpa-Artikel über die GEZ durch die Presse unter dem tränendrüsigen Titel "Beliebt sind wir nicht". Dabei darf GEZ-Chef Hermann-Josef Flosbach auch kund tun, warum die PC-Gebühr so viel Staub aufgewirbelt hat. Die Gebühr sei "nicht optimal kommuniziert" worden.
Also alles nur ein Missverständnis. Niemand muss auswandern oder seine berufliche Existenz aufgeben, nur weil er kein Rundfunkempfangsgerät bereitstellen will. Er braucht einfach nur zu zahlen und wird dafür öffentlich-rechtlich getröstet: "Da haben wir dann schon ein schlechtes Gefühl", sagt Flosbach. Wie beruhigend.
Nach Darstellung der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei hat die EU-Wettbewerbskommission gefordert, alle bestehenden und künftigen Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet einem Genehmigungsverfahren zu unterwerfen.
Da sind natürlich Landespolitiker und Anstalten hell empört, denn es fordert endlich jemand, dass die Ausbreitung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ins Internet klaren Regeln folgen soll.
Die Neue Musikzeitung bringt einen lesenswerten Kommentar von Helmut Hein, der die PC-Gebühr und ihre große Schwester, die Medienabgabe, gesamtgesellschaftlich einordnet.
>> Die Gesellschaft ist längst so "total" geworden und der Bürger so sehr einem Normalisierungszwang unterworfen, dass der Andersdenkende und -lebende in ihren Konzepten gar nicht mehr vorkommt ... <<
"Die Grundverschlüsselung muss man in der digitalen Welt akzeptieren", sagt Jürgen Brautmeier, der stellvertretende Vorsitzende der Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen ist. Und das, wo gerade die öffentlich-rechtlichen Anstalten den Rückzug der SAT1-Gruppe von ihren Verschlüsselungsplänen via Satellit feiern.
Damit schließt sich Brautmeier dem Direktor der Medienanstalt Sachsen-Anhalt Christian Schurig an, der vor Wochenfrist die Anstalten aufforderte, von ihrer starren Haltung gegen die Grundverschlüsselung Abstand zu nehmen.
Vielleicht sollten die öffentlich-rechtlichen Sender schon mal im Internet anfangen zu üben, wie man Rundfunksendungen verschlüsselt, so dass nicht jeder "Schwarzseher" einfach darauf zugreifen kann.
Die EU-Wettbewerbskommission kündigt an, dass EU-Beihilfeverfahren fortzusetzen. Der Behörde prüft, ob die Rundfunkgebühren in Deutschland unerlaubte staatliche Subventionen sind.
Noch im Sommer hatten Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes und die Unterhändler der Länder Stoiber und Beck eine einvernehmliche Lösung zum Ende des Jahres in Aussicht gestellt. Nun sieht die Wettbewerbskommission in den Stellungnahmen der deutschen Seite zu zahlreichen ihrer Fragen "keine geeignete Grundlage für eine Verfahrensbeendigung".
Die Kommission stellt die Rundfunkgebühr vom Grundsatz her nicht infrage, pocht aber auf einen deutlich klarer formulierten Auftrag an die öffentlich-rechtlichen Sender sowie mehr Transparenz bei den Senderfinanzen. Dies könnte vor allem bei den Onlineaktivitäten der Anstalten zu Einschnitten führen, wodurch dann auch Argumente gegen die PC-Gebühr neue Nahrung erhielten.
ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender hat diese Woche in einem Interview mit der Zeitschrift "absatzwirtschaft" offenbart gegen wen die öffentlich-rechtlichen Aktivitäten im Internet gerichtet sind. Er sagte:
>> Nachrichten-Portale sind unsere größte Gefahr. Spiegel-Online macht das sehr gut. Nachrichten in Wort und Bild und mittlerweile auch mit bewegten Bildern. Da sieht man, wie alles zusammenwächst. Interessant dabei ist, dass die deutschen Verleger insbesondere den öffentlich-rechtlichen Sendern das Zusammenwachsen gerne verwehren wollen. Also: wir sollen nicht in den Online-Bereich, die Verlage aber gleichwohl in den TV-Bereich. <<
Das sieht ziemlich klar nach einer Retourkutsche aus. Die frechen Verlage machen Fernsehen, also machen wir ihnen Konkurrenz im Internet - finanziert aus dem öffentlich-rechtlichen Abgabentopf. Damit bewahrheitet sich, was im Pressefreiheit-Artikel beschrieben wurde: Die öffentlich-rechtlichen Anstalten wollen über das Internet die Verlage wirtschaftlich weiter schwächen.
Interessant ist auch, dass jedes bewegte Bild mittlerweile Fernsehen ist. Anders ist die Bemerkung über das Zusammenwachsen nicht zu verstehen. Da scheint eine Rundfunkgebühr auf DVDs und Videos nicht mehr weit zu sein.
Morgen ist es so weit: Der Welttag des Fernsehens ist da. Zur Feier des Tages empfiehlt es sich, eine Kerze in seinen Fernseher zu stellen. Dafür muss das andere Gerümpel aus der Kiste raus, aber das ist nur ein kleines Opfer für ein wenig Festlichkeit.
Das Statistische Bundesamt hat zum TV-Tag eine gute und eine schlechte Nachricht. Die schlechte zuerst: Die Preise für TV-Geräte sanken zwischen Oktober 2000 und Oktober 2006 um 39,3%. Das holt die gute Nachricht jedoch locker wieder heraus: Im gleichen Zeitraum stiegen die monatlichen Fernsehgebühren um 18,8%.
Man sieht: Die Technik wird billiger, die Programme teurer und damit sicher auch besser. Dazu passt auch folgender Gedichtauszug:
Zwar weißt du nie, was die Zukunft bringt,
ob's Schicksal nett oder böse winkt.
Nur eins, das weiß ich ganz genau:
Auch nächstes Jahr kommt nichts im TV!
Meldung Statistisches Bundesamt, Gedichtquelle
Aus dem fernen St. Gallen hat sich die Medienwissenschaftlerin Miriam Meckel zu Wort gemeldet. Die PC-Gebühr sei antiquarisch. Ihr Vorschlag: "Jeder Haushalt zahlt eine Gebühr und da wird nicht mehr differenziert zwischen Radio und Fernsehen." Da werden sich die 2 Millionen Leute ohne Fernsehen freuen.
Miriam Meckel war übrigens 2004/05 Staatssekretärin in der Staatskanzlei NRW und dort für die Medienpolitik zuständig. Mir ist sie damals aufgefallen, weil sie den NRW-Medienausschuss zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages unterrichtete und die Neuregelung für Internet-PCs mit keinem Wort erwähnte. Auf meine Nachfrage, wie die Landesregierung die Ausweitung der Gebühr begründet, ließ sie einen Mitarbeiter zusammengefasst antworten, dass dies eine konsequente Fortentwicklung der vom Bundesverfassungsgericht erstellten Grundsätze wäre.
Und so gesehen kann man wirklich nicht meckeln: Wenn jetzt Radios Farbbildschirme haben, ist es nur konsequent, dass der Unterschied zwischen TV und Hörfunk entfällt. Wer das nicht einsieht, darf sich antiquarisch mit Büchern eindecken und trotzdem Rundfunkgebühren zahlen.
Für Außenstehende ist das Gemenge von VRGZ und RFGZ nur schwer nachzuvollziehen. In jedem Fall werden die drei Beschwerdeführer zur PC-Gebühr beim Bundesverfassungsgericht nicht mehr von Petra Marwitz (Frankfurt), sondern von Reinhard Otto (Bielefeld) vertreten. Der neugegründete RFGZ will die Beschwerde finanziell unterstützen, falls sie denn mal zur Verhandlung angenommen werden sollte.
Jeder Websitebesitzer weiß: Gelinkt werden ist schön. Dass gleich innerhalb von 24 Stunden die ersten Links gesetzt werden, ist noch schöner. Ich bedanke mich bei den ersten Igel-Unterstützern: Norbert Simon (www.rfzg.de), Harald Simon (www.pc-gebuehr.de), Wersch (www.literaturnische.de), Dietrich von Hase (www.akademie.de), Elias Schwerdtfeger (elias.horribile-dictu.de), Uwe Disch (uwe-disch.de).
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Beck meint, das wird wohl nix mit der neuen Haushalts-/Medienabgabe, die vor vier Wochen so vollmundig von der Länderhäuptlingsversammlung angekündigt wurde. Da er Chef der Rundfunkkommission ist, die die neuen Modelle prüfen soll, will er anscheinend die Öffentlichkeit schon mal schonend auf ein Scheitern der Prüfung vorbereiten.
Wo ist er gelandet? Im Netz ist er gelandet! Nachdem die Website bisher nur einigen wenigen zum Probelesen offenstand, geht sie heute an die Öffentlichkeit. Auch das Forum ist rechtzeitig fertig geworden. Nun heißt es der PC-Gebühr die Stacheln zu zeigen.
Auf der Website der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler ist zur Zeit ein Statement vom Betreuer der Seiten Norbert Simon zu lesen. Es gibt eine Strafanzeige des neuen Vorsitzenden Jan Achterrath gegen den Gründungsvorstand. Alle anderen Seiten des Auftritts sind aus dem Netz genommen.
Ausführlicher Bericht bei SAT+Kabel
Die Textbasis für den Gebühren-Igel steht. Nun haben die eingeladenen Kritiker das Wort. Zieltermin für den Onlinegang ist der 9. November. Bis dahin soll auch das Forum betriebsbereit sein.
Hermann Eicher vom SWR hat versucht, klar zu stellen, wie Internetserver bei Providern gebührenrechtlich behandelt werden sollen. Quintessenz: Server, die jeweils von einem Kunden alleine gemietet werden, sind auch bei vollem Root-Zugriff des Kunden nur für den Provider als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" gebührenpflichtig. Wer einen eigenen Server bei einem Provider unterstellt (Server-Housing), ist hingegen selbst gebührenpflichtig.
Begründung dafür ist, dass im ersten Fall ein Kunde keine "Verfügungsgewalt" über den Server habe, im zweiten Fall aber schon, weil er "körperlich" auf den Server zugreifen könne.
Damit dürften sich die Provider in Zukunft auf einigen Besucherverkehr in ihren Rechenzentren einstellen, wenn Kunden von ihren körperlichen Rechten Gebrauch machen und mit ihren Internetservern Radio hören wollen.
Die Ministerpräsidentenkonferenz in Bad Pyrmont hat die Auslegung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags endgültig entschieden. Ab 1.1.2007 wird für einen PC, der Rundfunk ausschließlich via Internet empfangen kann, die Radiogebühr von 5,52 Euro im Monat fällig.
Gleichzeitig kündigten die Ministerpräsidenten eine Neuordnung der Rundfunkgebühr bis 2009 an. Im Gespräch ist eine so genannte Medienabgabe, die haushalts- oder personenbezogen erhoben werden soll.