Trotz des Titels ein eher ausgewogener Artikel zum Stand der Diskussion bei den öffentlich-rechtlichen Aktivitäten im Netz.
Stolz meldet tv1.de, der Mediathekdienstleister des ZDFs, dass 20.000 Zugriffe pro Sekunde abgewickelte werden können. Bei knapp 40 Mio. Onlinern in Deutschland macht das eine bewältigbare "Einschaltquote" von 0,05%.
Anhand solcher phantastischen Zahlen kann man sehen, dass es - wie von den öffentlich-rechtlichen Sendern prophezeit - nicht mehr lange dauert bis Internet und Fernsehen zusammengewachsen sind.
Provoziert durch die akademie.de-Affaire legt die FAZ heute nach. Zwei drastische Fälle werden aufgegriffen und eine Fortsetzung versprochen. Im Bestreben, sich auf die GEZ zu fokussieren, greift die FAZ allerdings im Kompetenz-Wirrwar zwischen Sendern und GEZ zum Teil daneben. So ist die GEZ ab dem Verwaltungsgerichtsverfahren völlig außen vor. Auch fallen die Aktivitäten der Gebührenbeauftragten nicht in ihre Zuständigkeit. Letztlich gehören eigentlich die Rundfunkanstalten an den Pranger.
Bisher fehlte es bei den Verlegern an Aussagen zum Thema Auflagenschwund, was wichtig wäre, um zu zeigen, dass es ein Konkurrenzverhältnis zwischen Print und Internet gibt. Damit würden auch die Anstrengungen der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet ins richtige Licht gesetzt, nämlich als Verdrängungsstrategie gegenüber den Verlagen.
Nun hat es der Verleger Christian DuMont Schütte gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung nicht an Klarheit fehlen lassen:
>> Mathematisch ist die Sache einfach. Die Auflage der Tageszeitungen sinkt pro Jahr um zwei bis vier Prozent, je nach Titel und Region - daraus ergibt sich: In 25 Jahren sind die Zeitungen tot. <<
Eine Gruppe von CDU-Mitgliedern, die sich CDU-Basis nennt, möchte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk radikal beschneiden. Dazu hat sie heute ein Arbeitspaper vorgestellt, dass die Öffentlich-Rechtlichen auf Kernsender und -aufgaben reduziert. In Gebührenfragen läuft's auf eine Verschlüsselung im TV-Bereich und einen Passwortschutz im Internet hinaus.
Alles hehre Ziele, aber wer einen Schneeball in die Hölle wirft, sollte sich nicht wundern, wenn er spurlos verdunstet. Man kann einen gewaltigen Verwaltungsapparat, der unter verfassungsrechtlichem Naturschutz steht und eine riesige Öffentlichkeitspower hat, nicht wieder bei null anfangen lassen. Wie wär's also mit einem realistischen Ziel wie die Aufhebung der Rundfunkgebührenpflicht im Internet?
Vorstellung des Papiers bei Spiegel Online
Laut Spiegel Online ging akademie.de die Abmahnung durch die Rechtsabteilung der GEZ bereits am 9. August zu. Wie bereits heise meldete, geht es auch um wesentliche inhaltliche Fragen. Spiegel Online weist auf Textpassagen hin, in denen der GEZ allgemein ein schlampiger Umgang mit eingehenden Schreiben zu Ihrem eigenen Vorteil vorgeworfen wird. Akademie.de erkennt an, hier Fehler gemacht zu haben.
Trotzdem bleibt es eine selbstmörderische Dummheit der Verantwortlichen bei der GEZ, dies mit einem Verbot von gängigen und den Anstalten selbst benutzten Begriffen wie GEZ-Gebühr und Ähnlichem zu verbinden.
Diese Dummheit hat sich akademie.de zunutze gemacht und den Fokus darauf gelenkt. So bleiben die eigenen Fehler weitgehend unbeachtet, denn auch der Spiegel überschreibt seine Meldung mit: "GEZ mahnt Webseite wegen Begriff 'GEZ-Gebühr' ab"
Nachtrag: dpa hat GEZ-Pressesprecher Willi Rees ein Statement abgerungen. Dort heißt es: "Rees betonte aber, die Abmahnung wende sich vor allem dagegen, dass akademie.de 'tendenziös' gegen die GEZ sei."
Nach Meyers Lexikon heißt tendenziös: "von einer weltanschaulichen, politischen Tendenz beeinflusst und daher als nicht objektiv empfunden." Wenn das die Abmahnung rechtfertigen soll, dann hat die GEZ schon wieder ein Eigentor geschossen.
Der große Gewinner ist akademie.de, denn die dpa-Meldung, die in unzähligen Onlineauftritten von Regionalzeitungen erscheint (z.B. hier), ist jeweils mit einem Link zu akademie.de versehen. Und Linkpopularität ist heutzutage bares Geld wert.
Nachtrag 2: Heise-Newsticker meldet als neuesten Stand, dass die GEZ darauf verzichtet, "weiterhin gegen die verfälschende Verwendung der umstrittenen Begriffe vorzugehen". Das ist gut für die Webseiten der öffentlich-rechtlichen Anbieter. So können sie auch weiterhin Begriffe wie GEZ-Gebühr in verfälschender Weise verwenden.
Bis jetzt hab ich immer gedacht, es wär den Rundfunkanstalten recht, dass solche irreführende Begriffe wie z.B. GEZ-Gebühr, GEZ-Fahnder in der Öffentlichkeit verwendet werden. Jetzt hat akademie.de eine Abmahnung für das gehäufte Verwenden solcher und anderer Begriffe erhalten. Die GEZ macht sich anscheinend Sorgen um ihr Image und betreibt nun "Marketing by Rechtsabteilung". Eine tolle Idee!
Ergänzung: Laut Heise-Newsticker sind nicht nur "falsche Begriffe" abgemahnt worden, sondern auch "über dreißig inhaltliche Punkte", was auf der Akademieseite verschwiegen wird. Dazu gehört die Ente (Igelmeldung vom 22.03.07) über die befreiende Wirkung von Rundfunkgeräten, die irgendwer auf einem Grundstück bereit hält. Auch wenn ich das damals für Unsinn gehalten habe, bleibt die Frage: Darf man eine falsche Rechtsauffassung öffentlich vertreten, so lange sie nicht von einem Gericht entzaubert wurde?
Die internationale Funkausstellung (IFA) in Berlin ist im Anmarsch und die öffentlich-rechtlichen Sender sind gewillt, dort das Thema Internet-TV zu hypen. Beide großen Sender kündigen ihre Mediatheken anlässlich der IFA an.
Die Frankfurter Rundschau zitiert einen Werbefilm der Sender mit: „Lieber Computer, was wir Dir schon immer sagen wollten: Du bist ein verdammt guter Fernseher!“. Die Zeitung zeigt aber auch, dass Anstalts Wunschtraum und Realität noch lange nicht deckungsgleich sind.
Da ist zuerst das Rechteproblem. ARD und ZDF können nur eigene Produktionen verwenden, sonst müssten Rechte hinzu gekauft werden. Die ARD knabbert zusätzlich noch an ihrer Senderstruktur. Aus den verstreuten Angeboten der Regionalsender muss ein einheitliches Format entstehen.
Und die Sache hat noch einen Haken. Was marketingtechnisch als „Abruffernsehen“ verkauft wird, ist rundfunkgebührenrechtlich nicht relevant.
>> Rundfunkempfangsgeräte ... sind technische Einrichtungen, die zur ... nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind. <<
So heißt es im Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Die Gleichzeitigkeit von Ausstrahlung der Rundfunk(Fernseh-)darbietung und Empfang ist bei zeitunabhängigen Angeboten von Videostreams nicht gegeben.
So reduziert sich das „Abruffernsehen“ auf ein Videoangebot von Fernsehsendungen, das genauso wenig gebührenpflichtig ist wie Kauf-DVDs von Fernsehserien, die an einem TV-Gerät ohne Empfangseinheit angeschaut werden.
Es ist also nicht überall TV drin, wo TV drauf steht. Bei Spiegel online-Redakteur Frank Patalong ist das wie bei den meisten Journalisten noch nicht ganz angekommen. Immerhin trennt er inzwischen IPTV und Web-TV, wenn auch nicht immer sauber und erklärt wird der Unterschied schon gar nicht, aber unter Web-TV subsummiert er auch Youtube und Konsorten. Doch das sind nur Videoangebote.
Und wenn man noch berücksichtigt, dass IPTV zwar das Internet Protokoll nutzt, aber nicht über das Internet empfangbar ist, sondern nur über von Telefon-Providern bereitgestellten Kabelverbindungen, dann bleibt auch hier nichts vom Internet-TV übrig.
Was im Rundfunkgebührensinne bleibt, sind Web-Livestreams von Fernsehsendungen. Diese sind nach wie vor rar und erfreuen sich keinerlei Beliebtheit bei den Internetnutzern. Alles andere ist der Versuch, durch Begriffsverwirrung einen Internet-TV-Hype herbeizureden, der sich in klingender Gebührenmünze auszahlen soll.
Artikel Frankfurter Rundschau, Spiegel online
Nachtrag 23.08.: "Die Euphorie entsteht, weil häufig alles durcheinander gemischt wird und jegliche Videoangebote - wie zum Beispiel auch YouTube - als IPTV betrachtet werden." sagt Harald Summa vom eco Verband der deutschen Internetwirtschaft. Kann man mal sehen: Igel-Leser wissen nicht nur mehr, sie wissen's auch früher;-)
Der Berliner Tagesspiegel berichtet über eine Studie, bei der ermittelt wurde, dass durchschnittlich 52 Minuten täglich das Fernsehen nur neben anderen Tätigkeiten läuft. Das wäre knapp ein Viertel der täglichen Nutzungsdauer.
Der hessische Staatskanzlei-Chef Stefan Grüttner hat sich zum aktuellen Stand der Länderverhandlungen bei der Reform der Rundfunkgebühren zu Wort gemeldet.
Gegenüber dpa lehnte er die Finanzierung der Rundfunkanstalten aus dem Steuertopf ab, die von einigen Bundesländern favorisiert wird. Er plädierte für eine Haushalts- und Unternehmensabgabe. "Wichtige Hinweise" für die Reform glaubt Grüttner durch das Bundesverfassungsgericht am 11.9. erhalten zu können. Dann entscheidet das Gericht über die Gebührenklage der öffentlich-rechtlichen Sender.
Nun hat auch Harald Simon von www.pc-gebuehr.de endlich einen Gebührenbescheid bekommen und ihn postwendend mit einem Widerspruch gekontert. Dieser ist als PDF dokumentiert. Ihn betrifft die PC-Gebühr als nebengewerblich Selbständigen, der von Zuhause aus tätig ist.
Der Bundesverband der Selbständigen (BDS) hat auf seiner Website eine kleine Kollekte veranstaltet mit Geldverschwendungsdelikten der Verwaltungsfunker in der jüngeren Vergangenheit. Dagegen nehmen sich die angeblichen 5-6 Millionen Einnahmen durch die PC-Gebühr läppisch aus.
Norbert Simon, Webmaster von www.rfgz.de, hat nun ebenfalls seinen Widerspruch im Netz dokumentiert. Damit ist auch der Fall, dass jemand privat Rundfunkempfangsgeräte bereit hält, aber im heimischen Büro nur einen PC hat, abgedeckt.
Deutschland ist doch ein kurioses Land. Da werden lautsprecherlose Bildschirmradios mit einer Rundfunkgebühr belegt und nun hat das Deutsche Patent- und Markenamt festgestellt, wofür man eine Festplatte im Computer braucht:
>> PC mit eingebauter Festplatte sind erkennbar dazu bestimmt, Fernsehfilme zum privaten Gebrauch zu vervielfältigen. <<
Ein Musterbeispiel dafür, wie Propaganda wirkt. Nun ist es sogar amtlich, dass Computer nichts anderes sind als Filmkopierwerke. Die Kriminalisierungskampagne der Filmindustrie hat sich gelohnt: 15 Euro sieht der Schiedsvorschlag des Patentamtes für jeden PC mit Festplatte vor, die an die Rechteverwerter fließen sollen.
Dass ausgerechnet Fernsehfilme kopiert werden, zeigt auch, inwieweit es den Fernsehsendern schon gelungen ist, im öffentlichen Bewusstsein den PC als reine Flimmerkiste zu etablieren.
Artikel bei Financial Times Deutschland
Der Saarländische Rundfunk, Sender des derzeitigen ARD-Vorsitzenden Fritz Raff, hat endlich herausgefunden, was das Internet an Rundfunk braucht. Per MP3-Stream sollen Schlager, Oldies, Rockklassiker mit dem Öff.-R.-Siegel versehen in Endlosschleifen bei wöchentlichem Wechsel ins Netz gepustet werden.
Gebührenrechtlich gesehen qualifiziert sich dies als Rundfunk, da die Streams nicht dann starten, wenn sie aufgerufen werden, sondern wie Radioprogramme durchlaufen. Erledigt hat sich damit allerdings der Rest an Anspruch beim Saarländischen Rundfunk, irgend etwas für die Meinungsfreiheit im Internet zu leisten. Ich glaub, da muss Heino noch mal einen Euro kürzen.
Die Tagesspiegel-Meldung von gestern basierte auf einem Interview mit GEZ-Geschäftsführer Hans Buchholz, das heute veröffentlicht wurde. Danach sieht es nicht nur im gewerblichen Bereich übel aus. Auch bei den privaten Rundfunkteilnehmern gibt es Grund zur Besorgnis:
>> Viele private Rundfunkteilnehmer melden ihre herkömmlichen Rundfunkgeräte ab, um stattdessen internetfähige PCs oder Handys anzumelden, für die aber nur eine Monatsgebühr von 5,52 Euro fällig wird. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass zuletzt die Anmeldung von herkömmlichen Geräten per Saldo erstmals negativ war. Setzt sich dieser Trend fort, besteht die Gefahr, dass uns zwei Drittel der Gebühreneinnahmen wegbrechen. <<
Es ist nicht bekannt, ob der Interviewer nach diesen Sätzen wegen einem tödlichen Lachanfall ausgetauscht werden musste, aber eine andere Reaktion ist da wohl nicht mehr drin. Onkel Buchholz von der Gebühren-Märchen-Zentrale will uns tatsächlich erzählen, es bestünde die Gefahr, dass ganz Deutschland seine Fernsehgeräte und Radios vor die Tür setzt und statt dessen mit Computern oder Handys hantiert. Aus Couch-Potatos werden PC-Experten, Oma und Opa mutieren zu Hackern.
Aber eigentlich sollte ich mich nicht darüber lustig machen, denn die Behauptung von Buchholz basiert auf harten Zahlen. Um die 16.000 privat angemeldete PCs oder Handys wurden im ersten Halbjahr 2007 registriert. Nehme ich großzügig an, dass alle diese Anmeldungen Ersetzungen von klassischen Geräten sind, dann betrifft das etwa fünf Zehntausendstel aller privat angemeldeten Rundfunkgeräte. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, sind in 1.000 Jahren alle herkömmlichen Empfangsgeräte durch Computer ersetzt, für die nur ein Drittel der Gebühr gezahlt wird. Das ist fast schon Gebühren-Terror. Schäuble! Übernehmen Sie.
Nachtrag: Gebührenzahler terrorisieren GEZ! Das musste einfach raus.
GEZ-Geschäftsführer Hans Buchholz sagte dem Berliner Tagesspiegel, dass von 3,3 Millionen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen 2,1 Millionen nicht bei der GEZ gemeldet sind. Zudem gäbe es noch eine "große Dunkelziffer". Und obwohl die GEZ vorhabe, sich mehr auf den gewerblichen Bereich zu konzentrieren, werde es keine "gezielte Kampagne oder spezielle Maßnahmen" geben, wie noch vor drei Wochen gemeldet.
Interessant ist, dass Buchholz diese Zahlen bereits im Januar 2005 bei einer Anhörung im Hessischen Landtag genannt hat. Die ach so blutrünstige GEZ, die jederzeit bereit ist, einem Langzeitarbeitslosen vom Existenzminimum noch die Rundfunkgebühr abzuknapsen, legt sich also lieber nicht allzu forsch mit Selbständigen an und toleriert hier offensichtlichen Rechtsbruch. Es könnten ja die Lobbyverbände wach werden.
Damit setzt sich die Willkür in der Auslegung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags bei der Durchführung fort. Das ist gut zu wissen.
Wenn ich Post von der GEZ bekomme, kann ich schon mal religiös werden. Heute bekam ich von den Einzüglern eine Antwort auf „Ihre Nachricht vom: 21.06.2007“, die es in sich hatte.
Zur Erinnerung: Meine Nachricht vom 21.06. war der Widerspruch, den ich an den WDR geschickt hatte. Dieser lässt seine Widersprüche offenbar von der GEZ beantworten. Nur scheint die mit zehnseitigen Argumentationsketten völlig überfordert.
Der Brief beginnt (inklusive Grammatikfehler) so:
>> Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind mit der Anmeldung des neuartigen Rundfunkgerät nicht einverstanden und bitten um Erstattung der Rundfunkgebühren.
Wir haben aus den nachfolgenden Gründen keine Abmeldung vorgenommen.
Zur Gebührenpflicht beachten Sie bitte Folgendes. <<
Dann folgen einige Absätze aus einem Brief vom 25.01.07. Dieser war eine Antwort darauf, dass ich meinen PC unter Bestreitung einer Gebührenpflicht angemeldet hatte, und erklärte grundsätzlich wie das so geht mit der Gebührenpflicht für lautsprecherlose Bildschirmradios.
Nachdem diese Textbausteine verbraucht waren, wollte die GEZ sich anscheinend nicht lumpen lassen und beginnt noch mal von vorn:
>> Sie wenden sich gegen die Gebührenpflicht, weil Sie der Auffassung sind, dass die Bestimmung über neuartige Rundfunkgeräte verfassungswidrig ist. <<
Und dann folgen einige Absätze aus einem Brief vom 14.02.07, den ich bekam, weil ich mich telefonisch beschwert hatte, dass eine Anmeldung ohne Berücksichtigung meiner Einwendungen vorgenommen worden war.
Ergänzt wird der Brief um einen Kontoauszug, eine Informationsschrift zum Thema Neuartige Rundfunkgeräte und den kompletten Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Nur: keine Rechtsbehelfsbelehrung, keine Kennzeichnung als Bescheid, kein WDR-Absender, nix.
Mein Anruf bei der GEZ erbrachte, dass ein Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung nachkommen würde. Offensichtlich hatte jemand übersehen, dass mein Elaborat als Widerspruch Teil des verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens war und es für eine dieser vielen Belästigungen gehalten, für die die GEZ mauerweise Textbausteine vorhält. Ich hoffe, dass noch genug Bausteine übrig sind für einen richtigen Bescheid. Notfalls müssen halt die Gebühren wegen gestiegenem Textbausteinbedarf etwas erhöht werden. Und liebe GEZler: Vergesst nicht das WDR-Logo. Sonz nix gültig Bescheid.
Laut Focus erhält der zurückgetretende NDR-Intendant Jobst Plog einen Teil seiner Bezüge über seine Ablösung im Januar 2008 hinaus. Der sechsundsechzigjährige Plog hat einen Vertrag bis zum eigentlichen Ende seiner Amtszeit im Januar 2009. Er hatte allerdings im Mai diesen Jahres seinen vorzeitigen Rücktritt für Anfang 2008 angekündigt. Mit Lutz Marmor ist bereits ein Nachfolger gewählt.
Harald Simon, Webmaster von www.pc-gebuehr.de, hat eine Antwort auf seine Beschwerde beim Hessischen Rundfunk bekommen. Wie erwartet, ist das Schreiben an die GEZ weitergegangen. Diese antwortet mit bürokratischer Einfältigkeit:
Die schriftliche Auskunft einer vierwöchigen Frist für den Gebührenbescheid wäre falsch gewesen. Entschuldigung Fehlanzeige. Auch wenn die Säumnisgebühr nach vier Wochen fällig wäre, würde ein Bescheid erst verschickt, wenn auch ein Erinnerungsschreiben nach sechs Wochen erfolglos bliebe. Begründung Fehlanzeige.
Und das beste ist: Jeder unerledigte Brief hat aufschiebende Wirkung für das Rechnungs- und Mahnwesen der GEZ. Somit dürfte ein Brief alle vier Wochen an die GEZ Rechnungen und Mahnungen in alle Ewigkeit hinausschieben.
Die Entscheidung über die Beschwerde der öffentlich-rechtlichen Sender zur Kürzung der Gebührenerhöhung durch die Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2004 wird das Bundesverfassungsgericht am elften September bekanntgeben.
Die Verhandlung Anfang Mai hatte bei einigen Berichterstattern Zweifel aufkommen lassen, ob sich die Sender mit ihrem Begehren durchsetzen würden.
Das Hamburger IFCom-Institut hat mit einer repräsentativen Umfrage ermittelt, dass acht Prozent der Bevölkerung ein- oder mehrmalig auf den Zeitschriftenkauf verzichtet haben, weil sie entsprechende Inhalte im Netz finden können.
Kernelement der telefonischen Umfrage mit 4.500 Teilnehmern ab 14 Jahren war der Cannibal-Check, d.h. es wurde gezielt erfragt, wie weit die Ersetzungs-Neigung bei Zeitschriften durch das Internet ausgeprägt ist.
Besonders kannibalistisch verhält sich die Gruppe der 14- bis 39-jährigen mit hoher Formalbildung. Hier haben bereits 29% mindestens einmal auf den Kauf von Zeitschriften zugunsten des Internets verzichtet.
Die Studie ist somit ein Beleg dafür, dass das Internet einen großen Anteil an den sinkenden Verkaufsauflagen von Zeitschriften hat (siehe Pressefreiheit).
Nachtrag 21.07.: Die Pressemeldung wurde bereits am 18. veröffentlicht. Sucht man in den Google-News, findet man sage und schreibe zwei unbedeutenden Webseiten, die das Thema aufgenommen haben. Alles, was aus dem Printbereich im Netz ist, schweigt.
Wenn ich mir vorstelle, dass die öffentlich-rechtlichen Sender eine aktuelle Studie zur Hand hätten, die bewiese, dass der Rundfunk Nutzer ans Internet verliert, das wäre erste Nachricht in der Tagesschau, Sondersendungen und Talkshowdurchnudelung inbegriffen und zwar so lange bis die Ministerpräsidenten gemeinsamen Kotau vollziehen würden.
Zum Leidwesen der Gebührenanstalten gibt es keine solche Studie. Dafür schläft Print weiter gut durch.
Horst Müllers blogmedien berichtet über einen Beitrag der ZDF-Sendung Frontal 21, in dem die PR-Praktiken bei privaten Radiostationen als Schleichwerbung bloßgestellt werden. Eine Kleinigkeit haben die Frontal-Reporter jedoch vergessen zu erwähnen: Die Sendung Frontal 21 bedient sich über den Dienstleister all4radio selbst der Möglichkeit, fertige PR-Schnipsel in Radiosendern unterzubringen.
Die FAZ hat den ehemaligen Richter des Bundesverfassungsgerichtes Hans Hugo Klein interviewt. Und der hat eine Menge starker Sprüche rausgelassen wie z.B. "Die kennen keine Grenzen bei der Ausdehnung ihrer Macht und ihres Selbstbewusstseins." Das sei typisch für mit öffentlichen Mitteln finanzierte Einrichtungen.
Allerdings ist das nicht neu. Trotz aller Urteile zugunsten der Sender findet sich z.B. im 7. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1992 auch folgender Hinweis:
>> Die Bestimmung dessen, was zur Funktionserfüllung
erforderlich ist, kann nicht den Rundfunkanstalten allein obliegen. Sie
bieten keine hinreichende Gewähr dafür, daß sie sich bei
der Anforderung der vor allem von den Empfängern aufzubringenden finanziellen
Mittel im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten. Rundfunkanstalten haben
wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das
sich gegenüber der ihnen auferlegten Funktion verselbständigen
kann. <<
(BVerfGE 87, 181 - 201)
Aus einem Interview der taz mit dem ehemaligen NDR-Intendanten Peter Schiwy:
>> Ehrlich ist, einzugestehen, dass SPD und CDU seit Jahrzehnten treu für ihre Schutzbefohlenen ARD und ZDF sorgen. <<
Der Berliner Tagesspiegel meldet Pläne der GEZ, sich noch in diesem Sommer per Kampagne an PC-Besitzer zu wenden. Erstaunlichwerweise ergibt sich aus der Tagesspiegel-Meldung, dass die GEZ wegen der PC-Gebühr bisher auch noch keine gezielten Anschreiben an Selbständige verschickt hat.
Als Zwischenbilanz nach einem halben Jahr werden 67.000 bei der GEZ registrierte PCs und Handys gemeldet. Davon etwa ein Viertel aus dem privaten Bereich, obwohl jeder Politiker und Rundfunkintendant Stein und Bein geschworen hat, dass es dort nichts zu holen gäbe.
Nach einer repräsentativen Emnid-Umfrage im Auftrag von TV Movie sind 90% der Fernsehzuschauer nicht an noch mehr empfangbaren TV-Sendern interessiert. Ein Viertel der Befragten hält das derzeitige Angebot schon für zu unübersichtlich.
Das ist eine schlechte Nachricht für alle IPTV-Enthusiasten, deren mehr, mehr, mehr an digitalen Kanälen dann wohl auf taube Ohren stoßen wird. Damit zeigen sich auch die Artikel von Qualitätsjournalisten aus FAZ und Spiegel online, laut denen IPTV die Zukunft gehört, als basislose Spekulationen, von der wilden Vermischung des IPTVs über Kabel mit Web-TV selbst mal ganz abgesehen.
Die taz berichtet über einen Tagesthemenbeitrag zum vom Bundesrat verabschiedeten Nichtraucherschutzgesetz. Befragt wurde Volkes Stimme in Person von einigen Rauchern, einem Wirt und der Tagesthemen-Berichterstatter sorgte für den auftragsgemäßen Vielfaltsausgleich, indem er sich der Rauchermeinung anschloss. Selbst die Gaststättengewerkschft DeGaHo soll den Tagesthemen zufolge gegen den Nichtraucherschutz per Gesetz sein. Dumm nur, dass der DeGaHo der Arbeitgeberverband ist.
Harald Simon, Webmaster von www.pc-gebuehr.de, hat seinen PC im Januar angemeldet und immer noch keinen Gebührenbescheid erhalten. Ist die Wartezeit von 14 Wochen nach Zahlungstermin für einen Bescheid schon traurig genug, so kann die GEZ selbst diese Frist anscheinend nicht immer einhalten.
Dem PC-Gebuehr-Webmaster ist nun der Kragen geplatzt. Er hat eine Beschwerde direkt an den Hessischen Rundfunk geschickt. Wer ebenfalls von einer übermäßigen Verzögerung betroffen ist, sollte dem Beispiel folgen und sich direkt an die zuständige Landesrundfunkanstalt wenden. Diese wird wahrscheinlich nichts anderes tun als den Brief an die GEZ weiterzuleiten, aber es ist mit Sicherheit nicht verkehrt, die Anstalten auf Schlampereien bei ihrer Zahlungsstelle hinzuweisen.
Beschwerde an den HR bei pc-gebuehr.de
Nachtrag: Harald Simon hatte bereits im März auf Nachfrage von der GEZ die Information erhalten, dass ein Gebührenbescheid vier Wochen nach Fälligkeit ausgestellt würde. Wie diese Infomation zustande kam, die nicht der gängigen GEZ-Praxis entspricht, hat sich nun aufgeklärt.
In der Rundfunkgebühren-Satzung, die nach §4 Abs. 7 RGebStV für alle Sender gleich lauten soll, steht in §6, dass vier Wochen nach Fälligkeit ein Säumniszuschlag erhoben wird, der zusammen mit dem Gebührenbetrag in einem Bescheid festgesetzt wird. Damit entsteht noch kein Rechtsanspruch auf einen Bescheid nach vier Wochen, aber drei Monate und mehr Wartezeit erscheinen etwas "großzügig", wenn man klar gemacht hat, dass man unbedingt einen Gebührenbescheid erhalten will, damit man gegen die Forderungen vorgehen kann. Vielleicht hilft ein Hinweis auf diese Regelung, um endlich einen Bescheid zu erhalten.
Als Beispiel: Rundfunkgebühren-Satzung des RBB
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hat sich nun auch wieder zu Wort gemeldet. Der Verband weist darauf hin, dass für eine öffentlich-rechtliche Grundversorgung im Netz die Legitimation fehlt. Die Zeitungsverleger fordern für alle Internet-Tätigkeiten der Sender jenseits des Rundfunks Erforderlichkeitsprüfungen sowie die Fortsetzung der Deckelung des Online-Budgets der öffentlich-rechtlichen Anstalten.
Die Zeitschriftenverlage sind besonders durch die Informationsvielfalt im Internet betroffen. Seit Anfang 2000 haben Fachzeitschriften mehr als ein Viertel an Verkaufsauflage verloren.
Wenn die FAZ sich über Qualitätsjournalismus definiert, dann hat sie wohl keine Zukunft. Nach den Zahlen-Ausrutschern der letzten Wochen (siehe vorige Meldung) bietet sie diese Woche einen Artikel, den sich die öffentlich-rechtlichen PR-Abteilungen einrahmen lassen werden, denn besser kann man die Themen Internet und Fernsehen gar nicht durcheinander mengen.
Die Überschrift ist grandios: „Die Zukunft der Flimmerkiste liegt im Internet“. Was folgt, ist entweder ein Miss- oder Unverständnis. Da wird der ZDF-Mann Robert Amlung zitiert, dass in Zukunft „alle Daten- und Rundfunknetze das Internetprotokoll als technische Basis verwenden“. Und was macht der FAZ-Autor daraus? Eine rhetorische Frage: „Web und Pantoffelkino - ein untrennbares Datenuniversum, das auf Tastenklick alles liefert, was das Surferherz begehrt?“
Dummerweise ist die Antwort des Autors falsch, der im Artikel Webvideo und IPTV über DSL-Leitung zusammenwirft. Das über DSL gesendete Fernsehprogramm benutzt zur Datenübertragung das Internetprotokoll; das ist jedoch die einzige Gemeinsamkeit mit dem Web. Niemand kann die IPTV-Angebote der Telekommunikationsanbieter über Webseiten im Internet empfangen. IPTV über DSL ist nichts anderes als eine Form von Kabelfernsehen. Die Zukunft der Flimmerkiste liegt somit nicht örtlich im Internet, sondern vielleicht bei den Telefonanbietern. Vielleicht. Denn ob sich dieses „DSL-TV“ gegen Satellit und Kabel durchsetzen wird, ist sehr fraglich.
Was Fernsehen im Internet betrifft, sieht es derart traurig aus, dass sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht trauen, darauf Gebühren zu erheben. Aus welcher Werbebroschüre „Wer auf sich hält, reichert seine Internetpräsenz heute mit Videofenstern an, in denen Videoclips, Animationen oder veritable Filme in schönster Fernsehauflösung laufen.“ stammt, ist unklar. Wenn das derzeitige Videoangebot bei Nachrichtenportalen tatsächlich „in schönster Fernsehauflösung“ gezeigt wird, dann muss die Fernsehtechnik in den letzten 10 Jahren gewaltige Rückschritte gemacht haben.
Der Artikel liefert genau das, was Gebührensender gerne haben. Irgendwie ist alles Fernsehen: Ob das Amateurvideo bei Youtube, das ergänzende Nachrichtenvideo bei Spiegel online oder die demnächst anstehende Video-Offensive bei den Sendern selbst. Dann mischt man noch IPTV mit in die Soße, weil das heißt ja auch was mit Internet und ignoriert die Ergebnisse der ARD/ZDF-Medienforschung, die bisher eine ziemliche Zurückhaltung der Nutzer bei TV- und Radiostreams im Web ermittelt hat. Fertig ist: „Wir müssen auf Gebührenkosten im Netz mitmischen“.
In den letzten Wochen hat die FAZ gegen die Digital-Offensive der ARD gewettert. Diese Woche liefert sie durch einen schlampig geschriebenen Artikel Munition für die Sender. Sieht nicht gut aus für die Zukunft der FAZ.
Ich hab ja nix gesagt letzte Woche. Ich war ja froh, dass endlich mal ein paar Zeitungsfritzen aufgewacht sind und sich über den Verdrängungswettbewerb aufgeregt haben, den die Gebührenanstalten im Internet gegen die Verlage führen wollen. Aber gesehen hab ich's trotzdem: Da war nix mit Recherche, keine Zahlen und Fakten auf den Tisch, nur Meinungen.
Dabei ist das angeblich der große Unterschied zwischen den Profi-Journalisten der Printwelt und den Amateur-Veröffentlichern im Internet, wie z.B. den Bloggern: Die einen recherchieren, die andern labern nur.
Ich versteh ja, dass die Zeitungen ungern mit sinkenden Auflagen argumentieren möchten. Nur man könnte ja mal zeigen, dass der Rundfunk trotz Internet bei der Nutzungszeit weiter gewinnt. Auch das Bundesverfassungsgericht hat ein paar Takte zu den Öffentlich-Rechtlichen gesagt, die sehr schön gepasst hätten. Dafür muss man allerdings ein bisschen recherchieren.
Noch ärgerlicher ist, dass wenn schon Zahlen genannt werden, sie auch noch falsch sind. So bezifferte die FAZ die Grenze für die Onlineausgaben der Anstalten auf 52,5 Mio. Euro. 0,75% ihrer Gesamtetats seien den Sendern erlaubt. Doch wie hoch sind Etats?
Sie entsprechen eben nicht den im Artikel genannten Gebühreneinnahmen von über 7,2 Mrd. Euro, denn die Anstalten erzielen noch Einnahmen aus Werbung und anderen Quellen. Die KEF weist Im Jahr 2007 einen Gesamtaufwand für ARD, ZDF und Deutschlandradio von 8 Mrd. Euro aus. Macht als Grenze 60 Mio. Euro für Online.
Und obwohl man bei einer Qualitätszeitung verlangen kann, dass Artikel gegengelesen werden, ist der Fehler „Gebühren gleich Etat“ hängen geblieben.
Damit nicht genug. Diese Woche interviewt die FAZ den Präsidenten des Verbands privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) Jürgen Doetz. Eine schöne Gelegenheit gegen die Expansionspläne von ARD und ZDF im Netz zu wettern. Nur haut der Interviewer einiges durcheinander. Da wird über Digitalfernsehen gesprochen und plötzlich stellt der FAZ-Mann fest:
>> Laut Staatsvertrag dürfen ARD und ZDF nur 0,75 Prozent ihrer Gebühreneinnahmen in Digitalangebote stecken - rund 50 Millionen Euro im Jahr. <<
Damit ist der gedankliche Fehler von letzter Woche nun anscheinend festes Wissen. Rund 50 Mio. hieße, der tatsächliche Betrag liegt noch etwas unter der glatten Summe. Damit wird grundlos die falsche Zahl von 52,5 Mio. unterboten, obwohl vorgestern sogar Mehreinnahmen bei den Rundfunkgebühren gemeldet wurden. Und das Ganze gilt auf einmal für alles Digitale, nicht nur für Online.
Drei sachliche Fehler in einem einzigen Satz. Ist das Qualitätsjournalismus? Wollen die wirklich damit Geld verdienen? Da ist mir das Internet doch lieber mit seinen unzähligen Freiwilligen, die auf eigene Kosten ihr Wissen im Netz bereit stellen, einzig aus Liebe zur Sache. Amateure eben.
Von daher enthält das Fazit des letztwöchigen FAZ-Artikels eine beleidigende Komponente:
>> Denjenigen, die im ohnehin parasitär verfassten Internet mit unabhängigem Qualitätsjournalismus ihr Geld verdienen müssen, wird öffentlich subventioniert der Boden entzogen. <<
Ja, es gibt diese parasitäre Kostenlosmentalität im Netz, wie auch im wirklichen Leben, wo von vielen alles, was umsonst ist, mitgenommen wird. Aber es gibt auch die andere Seite. Das Internet ist verfasst als Veranstaltung von Geben und Nehmen. Und es gibt eben einen Unterschied zwischen Anspruch und Wirklichkeit beim Qualitätsjournalismus. Von den Katastrophen an der lokalen Front ganz zu schweigen.
Aber gut, ihr Pressefritzen. Eine Chance habt ihr noch. Außer Kochrezepten haben die öffentlich-rechtlichen Sender jede Menge anderes Zeug im Netz stehen. Ich bin sicher, da ist viel Mist dabei und vieles, was bei privaten oder kommerziellen Seiten wesentlich besser oder ausführlicher angeboten wird. Also: Macht mal ne Recherche, was da so im Argen liegt. Und damit heizt ihr dann den Sendern ein. Wird echt Zeit, dass wir Amateure nicht alles alleine machen müssen.
Nachtrag: Wahr ist bei den Qualitätsjornalisten nicht, was wahr ist, sondern was andere Qualitätsjournalisten geschrieben haben. Spiegel online heute:
>> ARD und ZDF nehmen jährlich insgesamt rund 7,2 Milliarden Euro an Gebühren ein. Fürs Internet-Engagement gibt es noch eine Obergrenze: Die Sender dürfen 0,75 Prozent ihres Etats für die Online-Auftritte verwenden. Das entspricht 52,5 Millionen Euro im Jahr. <<
Sollte man als Quelle für die falsche Angabe noch FAZ drunter schreiben, denn selbst vor der falschen Basis 7,2 Mrd. sind 0,75% nicht 52,5 Mio., sondern 54 Mio.
Die Neue Zürcher Zeitung lässt Publizistikprofessor Stephan Russ-Mohl einige öffentlich-rechtlichen Sender in Europa analysieren. Das Urteil, insbesondere für die ARD, fällt nicht gut aus. Statt Nischen zu stärken, die von Privatsendern nicht oder unzureichend bedient werden, zielt man ohne Rücksicht auf qualitative Verluste auf die Quote, treibt Rechte-Preise hoch und ergeht sich in Selbstbeweihräucherung.
Die EU-Kommission wird den Europäischen Gerichtshof wegen Verletzung des EU-Vertrags anrufen. Grund ist, dass sich ARD und ZDF weigern, Aufträge europaweit auszuschreiben. Die EU-Kommission sieht die Sender als staatlich finanziert an und damit an die europaweite Ausschreibungspflicht gebunden. Die Öffentlich-Rechtlichen argumentieren, dass sie die Gebühren nicht vom Staat, sondern von den Rundfunkteilnehmern bekommen und somit nicht als öffentlicher Auftraggeber auftreten müssten.
Ich kenne mich nicht mit dem Auftragsrecht aus. Ich weiß nur, dass die Gebührenanstalten gerne ihre Privilegien nutzen, wie z.B. den direkten Gang nach Karlsruhe, die Ausstellung von vollstreckbaren Gebührenbescheiden ohne Zahlungsaufschub bei Widerspruch. Auch die Verhandlung ihrer Streitfälle vor den Verwaltungsgerichten deutet daraufhin, dass die Sender Teil der öffentlichen Verwaltung sind. Nicht zuletzt sind die Rundfunkgebühren in einem Staatsvertrag geregelt.
Aber wahrscheinlich ist das ohne Bedeutung, genauso wie der Auftrag zur Grundversorgung. In früheren Zeiten haben Könige alles richtig gemacht, weil sie Herrscher von Gottes Gnaden waren. Heutzutage ist alles, was die Sender tun, von Verfassungsgnaden, kann also nicht falsch sein.
dpa meldet als Gebührenernte einen Einnahmeanstieg um 2,3 % gegenüber 2005. Ein Grund dafür sei nach Angaben der GEZ ein Anstieg der gemeldeten Hörfunkgeräte.
Ende 2006 hieß es in der Tageszeitung Die Welt noch:
>> Nach Angaben des GEZ-Sprechers [Willi Rees] brechen den Rundfunkanstalten der Länder zunehmend Einnahmen weg. Dies habe mit der zunehmenden Konvergenz der Empfangsgeräte zu tun: Das bedeutet, dass immer mehr Konsumenten multifunktionale Empfänger benutzen. Handys empfangen Radio und können Videos zeigen. <<
Ich kann mir das nur so erklären: Zu Weihnachten haben noch ganz viele Leute ein Radio geschenkt bekommen, weil sowas hat man ja nicht mehr wegen den Handys und den Computern und dem ganzen Gedöns, und haben das noch schnell angemeldet.
So wurde per Weihnachtswunder aus wegbrechenden Einnahmen eine solide Steigerung. Ist das Leben nicht schön?
Ergänzung: Ein Kommentar mit weiteren Zahlen von Jochen Ortwein.
Hans-Joachim Otto, Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion, ist eindeutig mein Lieblingspolitiker. Schon die Idee, sich in Sachen Medien auf Bundesebene zu spezialisieren, hat was. Bekanntlich werden die beiden wichtigsten Medien, Fernsehen und Rundfunk, die zudem den größten Regulierungsbedarf haben, auf Länderebene verhandelt.
Und so kann Otto sagen was er will, Konsequenzen im Sinne einer Umsetzung hat das keine. Zum Glück, denn sein Lieblingsobjekt ist die Haushaltsabgabe zugunsten der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender. Danach zahlt jeder Haushalt, egal ob er nur einen PC oder ein Radio oder ein Fernsehgerät oder alles in mehrfacher Ausführung hat, eine einheitliche Gebühr.
Anlass für diese Idee war die Gebühr auf Computer und Handys, die Rundfunk über das Internet empfangen können. Wo jetzt der Vorteil dieser Lösung ist, weiß ich nicht. Ob ich eine geräteabhängige Gebühr für meinen PC oder eine geräteunabhängige als Haushalt zahle, ist für mich kein Unterschied. Das heißt doch: Letzteres käme zur Zeit teurer.
Was mich schon immer an all diesen Pauschallösungen gestört hat: Sie gehen nicht auf das Problem ein. Was ist das Problem? Das Problem ist nicht, dass es nun mehr Geräte gibt als die klassischen Empfangsgeräte Fernseher und Radio, die technisch gesehen in der Lage sind, Rundfunk zu empfangen. Das Problem ist, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ein Medium für ihre Zwecke zu erobern versuchen, dass keiner öffentlich-rechtlichen Unterstützung bedarf: Das Internet.
Akzeptiert man die Prämisse, dass für die Aussendung von öffentlich-rechtlichem Rundfunk ins Netz keine ordnungspolitische Grundlage besteht, dass dies kein notwendiger Beitrag zur Förderung der Meinungsfreiheit ist, weil mehr Meinungsfreiheit als im Internet gibt's nicht, dann fällt erstens die Gebühr für Geräte, die Rundfunk ausschließlich über das Internet empfangen können, ins Wasser. Zweitens besteht dann auch keine Grundlage mehr für eine allgemeine Haushaltsabgabe, denn ich habe wieder eine Wahlmöglichkeit zwischen den Kombinationen Print/Internet und Radio/Fernsehen, die durch die Haushaltsgebühr (und auch die PC-Gebühr) ausgeschlossen werden sollte.
Und was sagt der Herr Otto nun? Der Herr Otto sagt:
>> Öffentlich-rechtliche und gebührenfinanzierte Angebote darf es nur dort geben, wo durch Knappheit eine pluralistische Meinungsbildung behindert ist. Eine solche Knappheit - wie sie im Rundfunk möglicherweise noch besteht - existiert im Internet mit Sicherheit nicht. <<
Sag ich doch. Er hat sich verrannt.
Im Tenor in etwa gleich der Stellungnahme des BDZV-Geschäftsführers (siehe vorvorige Meldung), aber im Ton noch schärfer behandelt FAZ-Redakteur Michael Hanfeld die Auswirkungen der ARD-Netzoffensive auf die Presse.
Ich habe heute meinen Widerspruch gegen den Gebührenbescheid des WDR vom 01.06. verschickt. Die Seite Widerspruch ist bereits aktualisiert.
Vielen Dank an alle, die sich die Mühe gemacht haben, die erste Fassung durchzulesen und Verbesserungsvorschläge zu machen. Die größte Änderung fand auf der ersten Seite des Widerspruchs statt. Ansonsten hat es neben einigen Schreibfehlern nur kleine Änderungen gegeben, die den einen oder anderen Punkt inhaltlich nuancierten.
Laut WDR ist mit einer Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen.
Lange, sehr lange hat sich der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) nicht gerührt, trotz der Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet und der PC-Gebühr. Selbst die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht Anfang Mai war dem BDZV nur eine dürre Stellungnahme wert.
Jetzt hat Bundesgeschäftsführer Dietmar Wolff in einem Gastbeitrag bei der FAZ klar Stellung bezogen: "Die gebührenfinanzierte Zeitung im Internet". Das geht nicht und dafür gibt's auch keine Rechtfertigung, ist der Tenor. Da hat die ARD ein bisschen zu laut getrommelt für ihre Online-Offensive (siehe vorige Meldung). Ich hoffe, der BDZV kriegt nun noch die Kurve zur PC-Gebühr.
Fritz Raff durfte heute als ARD-Vorsitzender mal wieder einen dieser Sprüche raushauen, bei denen es einem eiskalt den Rücken herunterläuft. Anlässlich der Vorstellung der "Strategie für die digitale Medienwelt" sagte Raff:
>> Die Rundfunkgebühr wird in der digitalen Medienwelt zur Content-Flatrate für Qualitätsinhalte. <<
Wenn ein Vertreter eines Verblödungsmediums von Qualität spricht, kann einem nur schlecht werden. Aber eine Zwangsabgabe für unbestellte Sendungen als Flatrate zu verkaufen, das ist mehr als dreist. Flatrate war mir bisher nur als Pauschale bekannt für Dinge, von denen man nicht genug bekommen kann.
Dreist ist auch, die große Internetoffensive der ARD wieder mal als Kostenlosveranstaltung zu verkaufen. Wenn die ARD Video- und Audiodateien ins Netz stellt, ist das kein Rundfunk, weil die Gleichzeitigkeit von Sendung und Empfang bzw. Aufzeichnung nicht gegegeben ist, aber der Gebührenzahler muss es trotzdem zahlen.
Der angekündigte Widerspruch gegen den Gebührenbescheid des WDR ist nun auf einer Extraseite veröffentlicht. Die Begründung für den Widerspruch umfasst zehn DIN A4-Seiten. Ich hoffe, es findet sich trotzdem der eine oder andere, um diese 1. Fassung kritisch zu begutachten. Vieles ist natürlich schon bekannt und hier auch beschrieben worden. Vielleicht macht es trotzdem Spaß, dies noch mal Schlag auf Schlag in einem Rutsch zu lesen.
114 Tage nach Fälligkeit der ersten PC-Gebührzahlung kam heute der Gebührenbescheid vom WDR. Damit darf ich mich von der GEZ als Sparringspartner verabschieden und mich nun endlich mit dem WDR boxen.
Eine erste Fassung meines Widerspruchs, für den ich nun 30 Tage Zeit habe, werde ich nächste Woche mit der Hoffnung auf konstruktive Kommentare hier veröffentlichen.
Intern: Die Seite Gegenmaßnahmen ist etwas ergänzt worden.
Die Süddeutsche Zeitung bringt eine kommentierte Fotoserie des Fotografen Wolfram Hahn. Die Fotos zeigen ausschließlich Kinder in klassischen Brustbild-Portraits, die vor dem Fernseher sitzen. Gustav Seibt schreibt dazu u.a.:
>> Dass die junge Menschheit schon längst nicht mehr nur in Familie und Schule gemacht wird, sondern auch von weit machtvolleren Instanzen, wird hier neu bewusst. Dieses Antlitz der Zeit hat etwas Gruseliges, denn es schaut einen nicht an. <<
44 Cent mehr Rundfunkgebühren möchte das ZDF ab 2009 haben. Bisher erhält der Sender 4,39 Euro von den 17,03 Euro Rundfunkgebühren. "Moderat" nennt das ZDF-Anstaltsleiter Schächter und präsentiert eine jährliche Steigerungsrate von 2,4 %.
Damit kommen alle Sender zusammen auf 1,435 Euro, um die die Rundfunkgebühr nach ihren Wünschen steigen soll. Erfahrungsgemäß streicht die KEF davon noch etwas zusammen, weil die Wünsche der Sender viel zu - moderat sind.
Der NDR zeigt den Film "Gegen die Wand" im Internet "kostenlos und jederzeit abrufbar", wie es auf der NDR-Seite heißt und vielfach im Netz in Meldungen nachgeplappert wird. Da der Film eine NDR-Koproduktion ist, haben sich die Gebührenzahler bereits an der Bezahlung beteiligt. Jetzt sind sie nur noch bei den Kosten der Bandbreitenverschwendung für diesen Film dabei, der natürlich auch nicht annähernd in einer TV-Qualität gezeigt werden kann. Bezahlt werden muss der Traffic trotzdem, vom NDR c/o Gebührenzahler. Das ist also wirklich quasi irgendwie völlig kostenlos.
Anlässlich der neuen Enthüllungen zum Doping im Profi-Radsport zeigt die FAZ auf, wie sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten durch die Unterstützung des Teams Telekom bzw. t-mobile zum Teil des Systems machten.
Ein weiteres Beispiel dafür, dass die Gebührenanstalten ihren Auftrag vergessen sobald ihre eigenen Interessen berührt sind. Das kann man beim Thema Rundfunkgebühren stes nachweisen. Im Fall Radsport hat man halt Interessen Anderer zu den eigenen gemacht.
Nachtrag: Der Aufklärungswille der ARD hat weiterhin Grenzen, wie eine Tonstörung namens Godefroot zeigt.
Eine dieser typischen Geschichten aus einer norddeutschen Tageszeitung: GEZ-Mitarbeiter klingelt an der Tür, weist eine Gewerbetreibende auf die Anmeldepflichtigkeit eines Autoradios im gewerblichen genutzten Fahrzeug hin; diese behauptet, kein Radio im Auto zu haben, ein Wort gibt das andere, der Mann von der GEZ verhindert erfolgreich, dass ihm die Tür vor der Nase zugehauen wird, bis er schließlich mit vereinten Kräften in die Flucht geschlagen wird.
Das Ende vom Lied: Anzeige wegen Hausfriedensbruch und ein gemeldetes Autoradio bei der GEZ. Die geht schlicht von der Richtigkeit der Anmeldung aus, so dass die Gewerbetreibende einen Telefon- und Schriftwechselmarathon mit der GEZ vor sich hat, um ein nicht vorhandenes Autoradio aus den Akten zu löschen. Auch eine Entschuldigung für den Hausfriedensbruch des GEZ-Mitarbeiters, den die zuständige Staatsanwaltschaft mit einer Geldbuße von 300 Euro belegt hat, bleibt aus.
Was fehlt bei dieser Darstellung bzw. ist schlicht falsch? Es fehlen drei Buchstaben: N-D-R. Der Selbständige, der bei seiner Arbeit im Auftrag des NDR Hausfriedensbruch begangen hat, ist kein Mitarbeiter der GEZ. Doch da selbst der NDR auf seiner Website jegliche Verbindung zu seinem Außendienst verschweigt und statt dessen den Eindruck erweckt, die Gebührenbeauftragten wären allein im Auftrag der GEZ unterwegs, werden halt die Zusammenhänge in den regionalen Tageszeitungen bei solchen Fällen nicht richtig dargestellt und das falsche Bild vom angeblichen GEZ-Mitarbeiter verfestigt sich.
So sorgt das erfolgreich aufgebaute Feindbild GEZ, an die man ja eine GEZ-Gebühr bezahlt, wie selbst die Tagesschau die Rundfunkgebühr fälschlicherweise nennt, dafür, dass die Rundfunksender aus den Negativ-Schlagzeilen herausgehalten werden, wenn es um die seltsamen Methoden ihrer Vertragspartner bei der Gebühreneintreibung geht.
Nachtrag 07.06.: Drei Wochen später meldet das Tageblatt, dass der GEZ-Mitarbeiter(?) doch keine Geldbuße für Hausfriedensbruch zahlen musste. Das Verfahren ist wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Übrig bleibt also nur ein verfehltes Hau-die-GEZ.
Wie jedes Jahr werden die Zahlen der ARD/ZDF-Onlinestudie in der Pressemeldung der Anstalten zur falschen Darstellung von Zusammenhängen und deplatzierten Jubelarien genutzt. So heißt es in der aktuellen ARD-Pressemeldung zur Onlinestudie 2007:
>> Die zunehmende Nutzung von multimedialen Anwendungen hängt eng mit der Verbindungstechnik zusammen. <<
Der Anteil der DSL-Zugänge bei den Online-Nutzern stieg zwischen 2003 und 2007 von 24 auf 59%. In diesem Zeitraum stieg der Anteil der Nutzer, die zumindest einmal wöchentlich Videodateien angesehen oder heruntergeladen oder TV-Livestreamings im Netz verfolgt haben von brutto 12 auf 16%. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der Nutzer, die zumindest einmal wöchentlich Audiodateien angehört oder heruntergeladen oder Radio-Livestreamings im Netz verfolgt haben von brutto 24 auf 25%.
Der DSL-Boom und der quälend langsame Anstieg bei der Nutzung von Audio- und Video-Elementen im Netz dürften wohl kaum zum Zusammenhang des Jahres gewählt werden. (Siehe auch die aktualisierte Grafik "DSL-Boom geht am Internet-Rundfunk vorbei" auf der Seite Verfassungsrechtliche Argumente)
Die Jubelarien der Gebührenanstalts-Intendanten verdecken ein weiteres Problem:
>> Die neuen und schnellen Internetzugänge schaffen eine stark ansteigende Nachfrage nach Video- und Audio-Angeboten. << (Markus Schächter, ZDF)
>> Die Ergebnisse der Studie bestätigen mich in unserer Strategie, das reichhaltige Angebot der ARD aus den traditionellen Medien "Das Erste", den dritten Fernsehprogrammen und den Hörfunk-Wellen auch soweit wie möglich auf allen neuen technischen Verbreitungswegen zugänglich zu machen. << (Helmut Reitze, HR)
Schächters Aussage ist wie gezeigt an den Haaren herbeigezogen und die Ergebnisse der Studie, soweit sie den gebührenpflichtigen Teil bei Audio und Video, nämlich das Livestreaming betreffen, sind keine Bestätigung, wie Reitze meint:
Der Anteil der Web-TV-Nutzer von 2% hat sich seit 2003 nicht mehr erhöht! Radio-Livestreaming kann innerhalb von vier Jahren immerhin einen "Sprung" von 7 auf 11% der Onlinenutzer verzeichnen, stagnierte jedoch schon 2007 im Vergleich zum Vorjahr.
Doch auch diese niedrigen Zahlen stehen nur für das Minimum einer mindestens einmaligen Nutzung pro Woche. Vergleiche mit der täglichen TV- und Radionutzung würden diese Zahlen vollends ins Reich der atomisierten Größen entführen.
Das heißt: Die ganzen Bemühungen der Gebührenanstalten seit 1997, das Internet als Vertriebsweg für Radio und Fernsehen zu verkaufen, der Versuch, Nachfrage durch Überangebot an öffentlich-rechtlichen Sendern im Netz zu erzeugen, das ganze Gequatsche vom Zusammenwachsen der Medien, all das findet nur in den Presse-Erklärungen der Intendanten statt. Die nackten Zahlen sprechen eine nackte Wahrheit aus: Internet und Rundfunk passen nicht zusammen.
Und was meint der Herr ZDF-Intendant dazu?
>> Auf dem Weg des Zusammenwachsens des Internets mit den anderen Medien müsse das öffentlich-rechtliche Fernsehen beteiligt werden, forderte Schächter. << (dpa)
Soll heißen: Egal, mit wem das Internet zusammenwächst, wir wollen mehr Geld. Das ist immerhin eine ehrliche Ansage.
Pressemitteilung der ARD, dpa-Meldung bei der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung
Nachtrag: blogmedien greift den Zusammenhang zwischen Online-Rundfunknutzung und PC-Gebühr auf. Ansonsten sind hinterfragende Beiträge in den Medien bisher Fehlanzeige.
Große Kassen werfen ihre Schatten voraus, könnte man sagen. Die ARD will nicht nur ihr Online-Angebot großzügig ausbauen, sondern die Nutzer auch noch für Video-on-Demand zur Kasse bitten.
Spiegel online interpretiert das in dem Sinne, dass die ARD vollendete Tatsachen schaffen möchte, bevor aufgrund der EU-Vorgaben ihr Auftrag im nächsten Rundfunkstaatsvertrag festgezurrt werden soll.
Und ich finde, man sollte die ARD dazu ermutigen, dies zu tun. Hat sie erstmal ein funktionierendes Abkassiersystem geschaffen, dann darf sie irgendwann vor dem Bundesverfassungsgericht erklären, welche Grundlage die PC-Gebühr hat, wenn die Übertragung ins Internet technisch redundant und minderwertig ist, eine überwältigende Meinungsvielfalt im Netz besteht, die Pressefreiheit durch die Gebühren angegriffen wird, individuelle Grundrechte verletzt werden und es anscheinend problemlos möglich ist, von den tatsächlichen Nutzern Entgelte einzukassieren.
Auf die Antwort wäre ich gespannt.
Anlässlich des Medientreffpunkts Mitteldeutschland mussten Vertreter der öffentlich-rechtlichen Anstalten einräumen, dass es noch arge rechtliche Probleme gibt, Fernsehen ins Internet zu übertragen.
So kann das ZDF nach Angaben des Redaktionsleiters Neue Medien Jürgen Kleinknecht nur ein Viertel seiner Sendungen ins Netz stellen. Die angekündigte Internet-Offensive wird daher wohl noch ein paar Verhandlungen und eine Handvoll Gebühreneuro kosten. Aber die nächste Erhöhung kommt ja bestimmt.
Das weiß auch die ARD und kündigt schon mal mehr, mehr, mehr
Gebühren Videos im Netz an.
Meldung bei sat+kabel, ergänzende Meldung zur ARD
PS: Ich hoffe, die Jungs bei sat+kabel lernen irgendwann mal den Unterschied zwischen IPTV (Fernsehen, das lediglich das Internet Protocol für die Übertragung nutzt, aber sonst nichts mit dem Internet zu tun hat) und Web-TV (Fernsehen, das tatsächlich ins weltweite Netz ausgestrahlt wird).
Bekanntlich ist das Geld fürs Internet bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten knapp bemessen. Nur 0,75% ihrer Einnahmen dürfen sie fürs Internet verwenden. Daher kann der Relaunch des NDR-Auftritts nur ein Zeichen äußerster Sparsamkeit sein, sonst wäre ein derartiger Kostenblock wohl nicht zu verkraften gewesen.
Und was gibt's Neues? Das neue 5-Spalten-Design sorgt für Übersichtlichkeit, die normalerweise schon bei einem 3-Spalten-Design nicht einfach ist, und mehr als 4.000 Kochrezepte sorgen dafür, dass niemand verhungern muss. Außer vielleicht die Anbieter von Kochwebseiten, aber ich bin sicher, dass die Qualität der öffentlich-rechtlichen Rezepte auf Gebühr die der privaten Anbieter um Längen schlägt.
Nicht so gut sieht es bei den Informationen über die Rundfunkgebühren aus. Laut NDR kommen die Gebührenbeauftragten von der GEZ. Dass die Beauftragten durch den NDR losgelassen werden, bleibt unerwähnt. Die vertragliche Beziehung zwischen den selbständigen Beauftragten und dem NDR wird schlicht unter den Tisch gekehrt. Solche die Sachlage verkomplizierenden Fakten stören wahrscheinlich beim Essenkochen.
Die Information zum so genannten Internet-PC beschäftigt sich schwerpunktmäßig damit, wer alles nicht zahlt. Trotzdem ist der Satz "Ein Unternehmen, ein Gewerbebetrieb oder ein Selbständiger kann für bereitgehaltene Internet-PCs also allenfalls mit einem Betrag von 5,52 Euro im Monat belastet werden." falsch, denn bekanntlich wird grundstücksweise abgerechnet. Mehrfachbelastungen von Unternehmen und Selbständigen sind durchaus drin.
Dass Telearbeiter der freien Wirtschaft im Gegensatz zu öffentlich Bediensteten auch zahlen dürfen, wird ebenfalls verschwiegen, aber wichtiger ist ja auch, wer nicht zahlt. Da wäre vielleicht eine weltweite Übersicht nicht schlecht gewesen. Schließlich muss man nur mit Sitz in Deutschland zahlen, kann aber dank Internet weltweit NDR empfangen.
Nachtrag: Der NDR hat nicht nur Probleme bei der Gebühreninformation, auch beim Kartoffelsalat ist eine bessere Koordination gefragt.
Volker Lilienthal hat für den Evangelischen Pressedienst (epd-medien) einen detailierten und vor allem lesenswerten Bericht von der Verhandlung geschrieben. Bemerkenswert z.B. seine Kritik am Bevollmächtigten der öffentlich-rechtlichen Sender Fritz Ossenbühl.
ARD und Deutschlandradio haben zusammen 99,5 Cent zusätzliche monatliche Gebühren als Bedarf bei der KEF angemeldet. Insgesamt meldet allein die ARD einen Mehrbedarf von 1,6 Mrd. Euro für die Jahre 2009-2012 an. Nach Informationen der Berliner Zeitung sollen darin auch die vor dem Bundesverfassungsgericht strittigen 248 Millionen Euro Mindereinahmen aus der laufenden Gebührenperiode enthalten sein.
Somit werden Äußerungen seitens der öffentlich-rechtlichen Sender um einiges klarer, dass es ihnen beim Gang nach Karlsruhe nicht ums Geld ging, denn das war ja längst für die nächste Gebührenperiode eingeplant.
Die Website blogmedien von Prof. Horst Müller will nicht die Rundfunkgebühr abschaffen, sondern greift die These auf, dass der Boulevard-Begriff "GEZ-Gebühr" bewusst von den öffentlich-rechtlichen Anstalten gebraucht wird, um von sich abzulenken.
In der Vorberichterstattung des heutigen Tages demonstrierte die Tagesschau mal wieder bedingslose Neutralität, indem sie lediglich die Position der öffentlich-rechtlichen Sender im Verfahren darstellte (Version von 10:32 Uhr).
In der 14 Uhr-Tagesschau wurde dann über die Verhandlung unter dem Titel "BVerfG fällt Urteil zur Höhe von GEZ-Gebühren" berichtet. Kann man nur hoffen, dass der ARD-Vorsitzende Fritz Raff diesen Rückfall bei der Bezeichnung der Rundfunkgebühr nicht bemerkt.
Ergänzung 03.05.: blogmedien beschäftigt sich mit der "konzertierten Aktion" der öffentlich-rechtlichen Nachrichtensendungen zur Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht.
Die erste Zusammenfassung der Verhandlung lieferte AP um 12:55 Uhr.
Der Artikel bei sat+kabel "Wie staatsfern muss Rundfunkfinanzierung sein?" ergänzt das Bild der streitenden Parteien durch die Aussagen der Richter.
Der Focus hat zudem eine Geschichte zu bieten, die die Spannungen zwischen Politik und Anstalten beim Verfahren zeigt.
Schließlich berichtet der Berliner Tagespiegel noch über die Reaktion des Gerichts auf den Vorschlag der Sender, die Parlamente ganz aus der Gebührenentscheidung herauszuhalten.
Nachtrag: Ausgerechnet der Kölner Stadtanzeiger, eine Zeitung, die sonst einen sehr freundlichen Umgang mit GEZ und WDR pflegt, ist sehr pessimistisch, was den Ausgang des Verfahrens für die Sender angeht.
Während sich die Kollegen vom Zeitschriftenverlegerverband richtig Mühe gegeben haben, die Gefahren, die vom Gebühren-Rundfunk der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet ausgehen, zu analysieren (siehe vorige Meldung), reicht's beim Bund der Zeitungsverleger (BDZV) anlässlich der anstehenden Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht nur zu einer dürren Pressemitteilung mit zwei Absätzen. So richtig interessiert und wach scheinen die Herren Zeitungsverleger bei diesem Thema nicht zu sein.
Dazu passt auch der völlig verunglückte Versuch einer Regionalzeitung aus dem hohen Norden, mal richtig auf die GEZ draufzuhauen.
Vor einigen Tagen hatte ich noch gemeckert, dass sich der Printbereich in Sachen PC-Gebühr bedeckt hält. Jetzt ist zumindest der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) aufgwacht und meldet sich wegen der anstehenden Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht zu Wort:
>> Angesichts der nie da gewesenen außenpluralen Informations- und Meinungsvielfalt der Online-Medien fehlt im Internet jegliche Legitimation für das binnenplurale Konzept einer durch Zwangsabgaben der Bürger finanzierten öffentlich-rechtlichen Grundversorgung. Der damit verbundene Eingriff in die freie Meinungsbildung würde im Gegenteil sogar die Meinungs- und Medienvielfalt online gefährden. Denn wesentlichen Anteil an dieser Vielfalt hat die Presse, die sich allmählich zu den Online-Medien verlagern muss, dort aber im fragilen Prozess der Etablierung nachhaltiger Geschäftsmodelle durch staatlich finanzierte Konkurrenz in ihrem Bestand getroffen werden kann. <<
Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ
Vollständige Pressemeldung beim VDZ
Die Verfassungsbeschwerde gegen die Einbeziehung von Computern in die Rundfunkgebührenpflicht wird nicht mehr durch die RFGZ unterstützt. Nach Angaben der RFGZ bestehen erhebliche Zweifel, ob tatsächlich alle drei Beschwerdeführer von der Gebühr betroffen sind. Dies ist Voraussetzung für eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
Die Beschwerde war von der Frankfurter Rechtsanwältin Petra Marwitz Ende März 2006 im Namen von drei Selbständigen eingebracht worden. Die rechtliche Grundlage dafür war schon damals wackelig, weil eigentlich erst der Rechtsweg durchlaufen werden muss, ehe man sich als Bürger ans Bundesverfassungsgericht wenden kann.
Was seitdem von Rechtsanwältin Marwitz bzw. der inzwischen aufgelösten Unterstützerorganisation VRGZ kam, ließ nichts Gutes ahnen. So scheiterte die VRGZ-Vereinsgründung unter Federführung von Petra Marwitz an formalen Gründen. Die Anwältin selbst gab zu einer Software, mit der man sich angeblich der Rundfunkgebühr entziehen könnte, ein positives Gutachten ab.
Auch Statements auf der VRGZ-Seite, dass Steckdosen gebührenpflichtig werden könnten oder die Behauptung einer zweifachen Gebührenbelastung eines PCs wegen privater und beruflicher Nutzung ließen an der juristischen Qualität der Verfassungsbeschwerde zweifeln.
Die RFGZ war unter anderem gegründet worden, um nach Querelen bei der VRGZ mit einem sauberen Neustart die Verfassungsbeschwerde zu unterstützen. Wie es nun bei der RFGZ und mit der Beschwerde weiter geht, ist unklar.
Die Beschwerdeführer werden mittlerweile von Rechtsanwalt Reinhard Otto, Bielefeld, vertreten. Das Bundesverfassungsgericht hat immer noch nicht entschieden, ob die Beschwerde überhaupt zur Verhandlung angenommen wird. Die zur gleichen Zeit eingereichte Verfassungsbeschwerde der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird am 2. Mai verhandelt.
Die GEZ hat auf ihrer Website ein Extrablatt nur für die Handhabung von Internet-PCs mit dem Stand 19.04.2007 eingerichtet. Darin wird auch zu einigen bisher ungeklärten Fragen Stellung genommen.
So erfährt der staunende Leser, dass zwar Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes keine Gebühr zahlen müssen, Menschen, die für "gewinnorientierte Unternehmen" zu Hause arbeiten aber schon. Auf den Umfang und ob Selbständigkeit vorliegt, kommt es nicht an. Selbst wenn der PC für den Telearbeiter vom Arbeitgeber gestellt wird, ist der Arbeitnehmer in der Zahlungspflicht.
Andrerseits werden Behörden selbst anscheinend wie Unternehmen behandelt, denn sie werden explizit unter der Überschrift "Was müssen eine Firma, ein Selbständiger oder eine Behörde beachten?" einbezogen. Behörden sind somit dem nicht-privaten Sektor zugeteilt, obwohl sie nicht gewinnorientiert arbeiten. Die Tätigkeit von zu Hause arbeitenden Behörden-Angestellten und Beamten wird hingegen als privat eingestuft.
Vereine zahlen, wenn sie ein eigenes Vereinsheim oder eine Geschäftsstelle mit PC haben. Vereinsarbeit von zu Hause aus fällt nicht unter die Gebührenpflicht. Das hieße, Vereine mit fester eigener Adresse werden wie Privatpersonen oder Unternehmen behandelt, Vereine ohne nicht.
Das scheint mir alles very logisch zu sein.
Intern: Der Artikel Betroffene ist anhand der neuen Informationen aktualisiert worden.
Nachtrag: Die vollständigen Implikationen des Extrablattes der GEZ zeige ich in einem Artikel bei der Boocompany: GEZ erfindet Quantenbehörden
Die neuen Quartalszahlen der IVW zeigen einen beschleunigten Abstieg bei den Verkaufsauflagen von Zeitungen und Zeitschriften. Tageszeitungen verloren im Vergleich zum ersten Quartal 2006 1,7%, Publikumszeitschriften verloren 2,9%, Wochenzeitungen 4,8% und Fachzeitschriften sackten um ganze 14,5%.
Während die IVW diese zum Teil dramatische Entwicklung durch den Vergleich mit dem vierten Quartal 2006 im Titel ihrer Pressemitteilung "Deutsche Presse mit leichten Auflagenschwankungen zu Jahresbeginn" zu verdecken sucht, ist man beim MDR unvorsichtig offen: "Daran ist unter anderem das Internet schuld", heißt es dort zu dem Verlust der Tageszeitungen von mehr als 400.000 Exemplaren täglich verkaufter Auflage innerhalb eines Jahres.
Der Witz ist: Während die öffentlich-rechtlich Sender mit der unbestätigten Hypothese agieren, dass sie Publikum verlören, wenn sie nicht ordentlich im Internet mitmischten, kann man die Entwicklung im Printbereich seit vielen Jahren nachweisen.
Da die Verlage aber nicht bereit sind, offensiv mit ihren Verlusten durch das Internet umzugehen - weil das Werbekunden auf "dumme Ideen" bringen könnte - kann sich der Gebührenfunk im Netz breit machen, ohne dass die Presse auf das Ungleichgewicht zwischen zwei durch das Grundgesetz geschützten Medien im Internet hinweist.
IVW-Pressemeldung, MDR-Meldung
Intern: Infografiken auf der Seite Gefährdung der Pressefreiheit wurden aktualisiert.
Sachsens Staatskanzleichef Hermann Winkler hält den Berichterstatter des Bundesverfassungsgerichts Wolfgang Hoffmann-Riem beim Verfahren über die Beschwerden der öffentlich-rechtlichen Sendern zur Festsetzung der Rundfunkgebühr für befangen.
Indizien sind, dass Hoffman-Riem fast zwei Jahrzehnte Leiter des Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung an der Universität Hamburg war, das von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mitfinanziert wird, und die Rede Hoffmann-Riems aus Anlass des 60-jährigen Bestehens des NDR im Jahr 2006.
Dort setzte sich Hoffman-Riem z.B. für die Ausdehnung der Tätigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet ein. Auch seine Hinweise darauf, dass die versuchte politische Einmischung in der Vergangenheit letztlich immer zugunsten der Sender ausschlug, ist eine interessante Betrachtungsweise.
Die Position des Berichterstatters, die Hoffmann-Riem beim Verfahren am 2.Mai innehält, ist von besonderer Wichtigkeit. Der Berichterstatter ist derjenige, der die von den Prozessparteien unabhängige Untersuchung des Falles durchführt. Seine Ergebnisse haben mit Sicherheit großen Einfluss auf die Entscheidung des Verfahrens.
Seltsam ist allerdings, dass die Länder in Person des sächsischen Staatskanzleichefs erst jetzt auf die Verbundenheit Hoffmann-Riems zu den öffentlich-rechtlichen Anstalten hinweisen. Da fragt man sich, ob sie das schlichtweg verschlafen haben, hoch pokern, um die Stellungnahme des Berichterstatters zu entwerten und so mehr Aufmerksamkeit auf die eigene Darstellung vor Gericht zu ziehen oder schon mal Munition für den Fall einer Niederlage vor Gericht sammeln.
dpa-Meldung bei sat+kabel, Rede Hoffmann-Riems beim NDR (PDF)
Nach Berichten von Tagesspiegel und Wirtschaftswoche stehen die Forderungen der EU-Kommission in Sachen deutscher Rundfunkgebühr nun fest. Sie basieren auf einem Kompromiss mit den Bundesländern vom Ende letzten Jahres, der den Verzicht auf ein EU-Beihilfefahren bedeutete.
Demnach müssen bei Ausweitungen im digitalen Bereich, was auch das Internet betrifft, die öffentlich-rechtlichen Sender künftig nachweisen, "dass ein modifiziertes oder neues digitales Angebot den gesellschaftlichen Bedürfnissen entspricht, einen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb leistet und mit einem vertretbaren Aufwand produziert werden kann." Und wem müssen sie diese Gummianforderungen nachweisen? Ihren eigenen Aufsichtsgremien. Mit anderen Worten: Der SB-Rundfunk kann ungehindert weiter machen.
Nur im Bereich der kommerziellen Aktivitäten der Sender wird in Zukunft genauer hingeschaut. Diese müssen in Tochtergesellschaften ausgelagert werden, um Quersubventionierung zu erschweren. Zudem dürfen die Landesrechnungshöfe diese Unternehmen auf Herz und Nieren prüfen.
Die Forderungen der EU-Kommission sollen mit dem 10. Rundfunkänderungs- staatsvertrag, der ab 2009 gelten wird, umgesetzt werden.
Bericht Tagesspiegel, Wirtschaftswoche
In einem Interview mit der Frankfurter Rundschau bezifferte GEZ-Geschäftsführer Hans Buchholz die Zahl der Anmeldungen von Internet-PCs aufgrund der Erfahrungen der ersten drei Monate auf 100.000 jährlich.
Ende letzten Jahres war das "Marktpotential" von der GEZ noch bei 6 Mio. Euro angesetzt worden, also mit einer Grenzziehung bei 90.000 Geräten insgesamt. Nach der neuen Schätzung würden sich die Einahmen jedoch jedes Jahr allein um 5-6 Mio. Euro erhöhen.
Immerhin nähert sich die GEZ nun den Realitäten an. Das lässt sich auch an neuen Formulierungen festmachen:
>> Nur die, die bis heute nichts angemeldet hatten, weil sie ausschließlich einen internetfähigen PC als Empfangsgerät haben, für die gilt die Gebührenpflicht seit 1. Januar. <<
Bisher erweckte man immer den Eindruck, das Problem beträfe nur Nichtanmelder im Sinne von Schwarzseher und -hörer. Durch den Einschub wird klar, dass es um den Nichtbesitz von klassischen Rundunkgeräten bei der PC-Gebühr geht. Ein bisschen üben muss Hans Buchholz trotzdem noch:
>> Jeder Haushalt, jeder Gewerbetreibende, jedes Unternehmen, das auch nur ein Radio im Pkw angemeldet hat, muss nichts zusätzlich zahlen. <<
Diese Pauschalisierung kommt nicht hin. Damit werden Unternehmen mit Filialbetrieben, Gewerbetreibende mit Geschäft und Heimbüro sowie Mehrpersonenhaushalte, in denen ein selbstverdienendes Haushaltsmitglied nur einen PC hat, unterschlagen.
Interview bei der Frankfurter Rundschau
Die ARD wird am 14. Mai im Vorabendprogramm eine Sendung mit den Höhepunkten der Bild-Osgar-Gala übertragen. Als Grund führt Programmdirektor Günter Struve an:
>> Es ist Osgars Anliegen für Frieden, Freiheit und das Zusammenwachsen Deutschlands, das uns bewegt, die glamouröse Gala aus Leipzig mit unserem Star Jörg Pilawa am 14. Mai erstmals im Ersten zu übertragen. <<
Dass die Bild so dreist ist, einen Preis für Frieden und Freiheit zu verleihen, obwohl sie in ihrer täglichen Praxis jederzeit bereit ist, für eine "gute", nicht unbedingt wahre Story, die Rechte von Menschen mit Füßen zu treten, sie bloßzustellen und Hass zu schüren, darüber könnte man sicher stundenlang kotzen. Dass die ARD diesem Blatt dafür eine unbezahlte Werbesendung einräumt, darüber darf man sich nicht wundern.
Die Zeitungen aus dem Springer-Verlag haben in der Vergangenheit beim Thema Rundfunkgebührenerhöhungen ziemlich scharf geschossen. Da nun wieder eine Erhöhungsrunde ansteht, kuschelt die ARD halt ein wenig mit dem Springer-Blatt. Vielleicht kommt man so glimpflicher davon. Wenn es um ihre Gebühren geht, kennen die öffentlich-rechtlichen Sender anscheinend keine Schmerzgrenze.
Heute kam die angekündigte Zahlungserinnerung. Möglicherweise hätte ich übersehen, dass die Rundfunkgebühren am 15.02.07 fällig gewesen wären, schrieb die GEZ. Doch hier musste ich leider ein imaginäres Nein ankreuzen. Auch bei der Möglichkeit, dass meine Zahlung verspätet geleistet worden sei und daher noch nicht gutgeschrieben, gab’s ein imaginäres Nein-Kreuzchen. Ebenso hatte ich weder einen Fehler beim Zahlungsformular gemacht noch eine Änderung der Zahlungsweise auf z.B. Lastschriftverfahren veranlasst, die bisher nicht berücksichtigt werden konnte.
Die GEZ macht sich wirklich Gedanken um mich, da kann man nicht meckern.
Und bei dem Punkt „Fühlen sie sich in ihren grundgesetzlich garantierten Rechten verletzt und warten daher darauf, dass das Computersystem der GEZ einen widerspruchsfähigen Gebührenbescheid verschickt?“ gab’s sogar ein eindeutiges „JAWOLL!“. Bloß war dieser Punkt vollständig imaginär, obwohl ich ihnen dies bereits schriftlich gegeben habe.
Nun bleiben mir zwei Wochen, den rückständigen Betrag zu zahlen. Da die GEZ sich zusätzlich zwei Wochen einräumt bis ihr dämliches Computersystem die Zahlung registriert hat, lautet mein Tipp, dass ich frühestens Anfang Mai wieder von ihnen höre. Bis dann, ihr Lämmchen.
Die FAZ meldet, dass heute ein Termin für eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht im Mai verkündet werden soll. Da mündliche Verhandlungen nicht die Regel sind, wertet die Zeitung dies als Indiz für eine grundsätzliche Auseinandersetzung des Verfassungsgerichts mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Sender hatten im März 2006 Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil die Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2004 eine Gebührenerhöhung unterhalb der KEF-Empfehlung beschlossen hatte.
Ergänzung: Das Bundesverfassungsgericht hat für den 2.5.2007 die mündliche Verhandlung anberaumt. Das Thema PC-Gebühr könnte im Verhandlungspunkt B.4: "Duales System und Wettbewerb der Medien insgesamt" eine Rolle spielen.
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
Prof. Horst Müller von der Fachhochschule Mittweida startet auf seiner Website www.blogmedien.de eine Reihe zum Thema "Wofür wir unsere Rundfunkgebühren bezahlen". Teil1 befasst sich mit Anspruch und Wirklichkeit des Auslandskorrespondentennetzes der ARD.
Artikel "Netz mit Löchern" bei blogmedien.de
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