Aktuelles - Archiv 09/2007-12/2007

29.12.2007 WDR nimmt zur Klage Stellung

Erst heute erreichte mich eine Klagestellungnahme des WDR vom 11.12. Sie ist allerdings nicht der Rede wert, da sie substantiell nicht über die Ablehnung meines Widerspruchs durch die GEZ im Auftrag des WDR hinausgeht.

Ich werde daher mit der Bestätigung der Kenntnisnahme nur noch ein paar ergänzende Fakten anführen, die sich seit meiner Klage am 9.11. ergeben haben. Mehr dazu wie immer auf dieser Seite.

25.12.2007 2007 - ein Blick zurück mit Stacheln

Januar: Der neue ARD-Vorsitzende Fritz Raff schlägt eine Arbeitsplatzabgabe zugunsten der Rundfunkanstalten vor. „Es kann nicht angehen, dass die Menschen durch Arbeit vom Fernsehen abgehalten werden“, hat er nicht gesagt, aber was soll er sonst gemeint haben?
Ich melde mein lautsprecherloses Bildschirmradio bei der GEZ an.

Februar: Der Eicher Kreisel wird entdeckt! SWR-Rechtsgelehrter Hermann Eicher preist die PC-Gebühr dafür, dass sie die „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ verhindert. Und er preist die PC-Gebühr dafür, dass sie die Wirtschaft über die neue Zweitgerätebefreiung entlastet. Kreisligerweise wird folglich die Flucht verhindert, indem man sie fördert.

März: WDR und RBB scheitern mit buchstabengenauer Gesetzestreue. Der WDR wollte für verpackte Radios im Supermarkt streng nach Gesetz Gebühren und scheiterte damit ebenso wie der RBB, der Hartz IV-Empfängern, die nur unwesentlich über dem Lebensminimum Geld zur Verfügung hatten, in die löchrige Tasche zu greifen wünschte.

April: Die GEZ bekennt sich zur quantenphysikalischen Gesetzesauslegung. PCs, die von Staatsdienern von Amts wegen zu Hause genutzt werden, sind privat. PCs, die von Staatsdienern im Amt benutzt werden, sind nicht-privat. Damit ist die Tätigkeit von Staatsdienern weitestgehend gebührenfrei und gleichzeitig privat und nicht-privat. Je nach Beobachtungszeitpunkt tritt entweder die eine oder die andere Eigenschaft zutage.

Mai: Der NDR sattelt auf Hausfrauensender um und bietet bei seinem neuen Internetauftritt mehr als 4.000 Kochrezepte. Was er nicht bietet, sind korrekte Informationen zu den Gebührenbeauftragten und zur PC-Gebühr. Man muss eben Präferenzen setzen.
Die aktuelle ARD-/ZDF-Onlinestudie gibt Anlass zu Jubelarien bei den Sendern. Der Boom bei den Breitbandanschlüssen zieht die Multimedianutzung im Netz mit, sagt die Pressemeldung. Die Studie sagt: Stagnation im Web beim gebührenpflichtigen Rundfunk, einzig die Videonutzung zieht an, weil youtube grad in Mode ist.

Juni: Die GEZ mit Express-Service. 114 Tage nach Fälligkeit der PC-Gebühr erhalte ich einen Gebührenbescheid. Der Widerspruch braucht bei geruhsamen Igeltempo 12 Tage.
Die FAZ geht gegen die Einverleibung des Webs durch die öffentlich-rechtlichen Sender auf die Barrikaden, stellt sich aber nicht sehr geschickt an.

Juli: Die GEZ übt sich in bürokratischen Hinhalteübungen. Harald Simon, Webmaster bei www.pc-gebuehr.de, muss weiter auf einen Bescheid warten, weil jedes Schreiben an die GEZ diesen herauszögert. Ich erhalte eine Textbausteinwüste auf meinen Widerspruch ohne rechtliche Verpflichtung, weil ohne Rechtsbehelfsbelehrung.

August: Die GEZ beklagt mehr als 2 Millionen sich der Rundfunkgebühr entziehenden Unternehmen. Das hat Konsequenzen, natürlich nicht für die Unternehmen, aber für Akademie.de. Der Betreiber erhält eine Abmahnung wegen falscher Tatsachenbehauptungen. Er ist aber zu clever für die GEZ und macht daraus eine PR-Welle in eigener Sache.

September: Am historischen 11.09. bekommt die Ministerpräsidentenrunde, die die PC-Gebühr ausgekocht hat, ihren ersten fetten Watschen. Ihre Beschneidung der Rundfunkgebührenerhöhung im Oktober 2004 war verfassungswidrig.

Oktober: Die Reform der Rundfunkgebühr nimmt Fahrt auf und nähert sich halber Schneckengeschwindigkeit. Zwei Modelle sollen geprüft werden, aber im Prinzip steht bereits fest, dass alles beim alten bleibt, nur die Gebühr auf Fernsehniveau wird ab 2013 für alle verbindlich.

November: Historisch kann ich auch. Am 9.11. reiche ich Klage gegen den WDR in Sachen PC-Gebühr ein. Neun Tage später stellt sich heraus, dass die öffentlich-rechtlichen Sender die Onlineausgabengrenze nicht eingehalten haben. Ihre alles überragende Schlauheit hat die Sender einfach ihre Übertragungskosten vergessen lassen.

Dezember: Weitere Igel ziehen vor Gericht und der absonderlichen Meldungen sind so viele, dass man sie am besten selbst nachschaut. Let’s kuck ’n’ scroll.

23.12.2007 Weitere Klage gegen den NDR

Norbert Simon, Webmaster von www.rfgz.de, hat inzwischen auch in Sachen PC-Gebühr Klage gegen den NDR eingereicht. Der Eingang wurde bereits vom Verwaltungsgericht Braunschweig bestätigt. Das wäre nach Igel-Zählung insgesamt Klage Nummer 4.

Nachtrag: Harald Simon baut nun eine Klagesammlung auf: Natürlich klag ich

22.12.2007 Skandal: GEZ verzichtet auf Rundfunkgebühr beim Autoradio eines Gehörlosen

Wie der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, hat die GEZ trotz eines gesetzlichen Anspruchs auf die Rundfunkgebühr für ein Radio eines Gehörlosen in einem nicht ausschließlich privat genutzten Auto verzichtet.

Als Begründung gab sie an, dass es für einen Gehörlosen eine "unbillige Härte" darstellen würde, wenn er zur Gebührenpflicht herangezogen würde. Diese Einstellung ist völlig unverständlich, denn auch ein Gehörloser hält Ohren zum Empfang bereit, bei denen man nicht ausschließen kann, dass sie noch zu seinen Lebzeiten ohne größeren technischen Aufwand repariert werden können. Und auf die tatsächliche Nutzung kommt es sowieso nicht an.

Meldung bei sat+kabel

21.12.2007 Arte mit Video on Demand

Arte bietet nun auch in Deutschland kostenpflichtig Dokumentationen zum Download oder als Videostream an. Wenn das Schule macht, ist die PC-Gebühr bald Vergangenheit, denn vier Millionen Euro im Jahr sollten doch locker zusammenkommen, falls ARD und ZDF ihre Archive kostenpflichtig öffneten.

Artevod

18.12.2007 ARD will bis zur Verstopfung ins Netz

Robin Meyer-Lucht stellt für Spiegel online dar, wie die ARD die Forderung der EU-Kommission nach einem Public-Value-Test für ihre Onlineaktivitäten umsetzen will. Wie nicht anders zu erwarten, ist die ARD bereit, äußerst großzügig sich selbst zu kontrollieren:

>> Eine unakzeptable Belastung der privaten Medienwirtschaft durch öffentlich-rechtliche Aktivitäten soll erst bei "signifikanter, auf längere Sicht hin angelegter Marktverstopfung" vorliegen. <<

Dürfen wir uns also noch bis zur Verstopfung öffentlich-rechtliche Kochrezepte reinzieh'n.

Artikel bei Spiegel Online

14.12.2007 Bravo, Hessischer Rundfunk!

Da kann man nur gratulieren: Der Hessische Rundfunk teilt anlässlich der Verabschiedung seines Haushaltes für 2008 mit, dass er in der Gebührenperiode 2005-2008 durch Sparmaßnahmen die Eigenkaptaldecke um 29 Mio. Euro erhöht hat.

Wenn ein einziger Sender pro Jahr 7 Mio. Euro "Luft" hat, dann beweist er eindrucksvoll, dass die PC-Gebühr als Beitrag zur Sicherung der Finanzaustattung der öffentlich-rechtlichen Sender absoluter Mumpitz ist. Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die PC-Gebühr bisher brutto 4 Mio. Euro gebracht hat.

Also, herzlichen Glückwunsch an den HR. Und wer bekommt nun meine Kontonummer, damit die zu viel gezahlten PC-Gebühren rückerstattet werden können?

Pressemitteilung HR

13.12.2007 Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind öffentliche Auftraggeber

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Rundfunkanstalten, Aufträge, die nicht das Kerngebiet der Programmveranstaltung betreffen, wie alle anderen öffentlichen Institutionen europaweit ausschreiben müssen.

Damit konnten sich die Sender mit ihrer Ansicht, dass Rundfunkgebühren keine staatliche Finanzierung wären, nicht durchsetzen. Argumentiert hatten die Anstalten damit, dass auch andere Berufsgruppen staatlich verordnete Gebührenordnungen hätten, die aber nicht von der Ausschreibepflicht betroffen wären.

Der europäische Gerichtshof erklärte den Anstalten, dass Rundfunkgebühren schließlich von fast allen Verbrauchern gezahlt werden müssen.

Ins Rollen gekommen war das Verfahren aufgrund der Klage eines Reinigungsunternehmens, das bei einem GEZ-Auftrag nicht zum Zuge kam.

AP-Meldung bei PR-inside

13.12.2007 Webvideos auf Nachrichtenseiten Schuss in Ofen

Medien-Insider Peter Turi berichtet anlässlich eines Relaunchs der Bild-Zeitungswebsite von mangelndem Erfolg der Videoangebote bei Nachrichtenseiten:

>> Insider berichten nicht nur bei "Bild" von enttäuschenden Abrufzahlen und bescheidener Werberesonanz für Webvideos. <<

Statt also auf die öffentlich-rechtliche Propaganda von der Erfolgsstory Video im Web hereinzufallen, wäre es besser, dem Medium Internet das zu liefern, was es braucht: informative Texte.

turi2 von heute

13.12.2007 Weitere Klage dokumentiert

Andreas Bulling, der als erster gegen den SWR in Sachen PC-Gebühr geklagt hat, dokumentiert nun seinen Weg zur Klage von der Anmeldung bis zur Klageschrift ebenfalls im Web: www.andreas.bulling-online.de/geb/

12.12.2007 ZDF will mitkuscheln

Noch nicht mal eine Woche ist es her, dass die ARD beim Kuscheln mit der Bild-Zeitung erwischt wurde. Nun verkündet Bild-Chefredakteur Kai Diekmann via dem Werbemagazin werben&verkaufen(w&v), dass auch das ZDF mitkuschelt.

Die Bild sucht das witzigste Kochvideo und der Sieger darf bei der ZDF-Sendung "Kochen mit Kerner" antreten.

Bei so viel gemeinsamen Aktivitäten mit der Bild frag ich mich langsam, ob es Günter Wallraff nie gegeben hat oder ein Bildblog nur Geschichten erfindet. Aber es kann natürlich auch sein, dass einfach nur zusammenwächst, was zusammengehört.

Pressemitteilung w&v

12.12.2007 Internet-Newssites ersetzen Tageszeitungen

Was bisher nur die Spatzen von den Dächern pfiffen, aber nicht wirklich beweisen konnten, dass die Tageszeitung wegen des Internets Leser verliert, haben nun Castulus Kolo und Robin Meyer-Lucht in Ihrem Artikel "Erosion der Intensivleserschaft" näher untersucht.

Dazu verwendeten sie die Daten der Allensbacher Werbe- sowie der Computer-und-Technik-Analyse der Jahre 2001 bis 2006 und konzentrierten sich in erster Linie auf Intensivnutzer/-leser von Internetnachrichtenseiten und Abo-Tageszeitungen. Und siehe da: In den Altersgruppen, in denen die Tageszeitungen am stärksten an Intensivleserschaft verlieren, legen Nachrichtenwebsites am stärksten zu.

Daher halten die Autoren es für plausibel, "dass zwischen den funktionsähnlichen Angeboten Abonnementstageszeitung und Nachrichtensite ein substitutes Verhältnis auf der Ebene der Nutzungsintensität besteht. Die beiden Angebote ergänzen sich nicht, sondern nehmen einander Zuwendungsressourcen."

Wenn also ARD und ZDF sich mit ihren Nachrichtenwebsites auf Gebührenkosten im Internet breit machen, hat das sehr wohl Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Presse. Das scheinheilige "Wir konkurrieren nicht" ist nur eine Schutzbehauptung.

Artikel in Medien&Kommunikationswissenschaft (PDF)

12.12.2007 Das ZDF rät konkurrenzlos

Bekanntlich machen die öffentlich-rechtlichen Sender den Printmedien Im Netz keine Konkurrenz. Das zeigt sich auch bei einem Begleitartikel zum großen ZDF-Thema Call-Center. Empfohlen wird bei Cold Calls Datum und Zeitpunkt des Anrufs aus dem Anrufer herauszuquetschen:

Kann man wirklich nicht meckern. Die Qualitätsjournalisten vom ZDF formulieren konkurrenzlos gut.

ZDF-Artikel

11.12.2007 Vier Millionen Euro Einnahmen durch PC-Gebühr

Auf Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Otto teilte die Bundesregierung mit, dass die GEZ bis Ende November vier Millionen Euro durch die PC-Gebühr eingenommen hat. Was sich bereits aus vorigen Zahlenangaben ankündigte: ein Viertel der Einnahmen stammen aus Privathaushalten.

Das lässt verschiedene Schlüsse zu: Erstens könnte man auf die Idee kommen, dass Politiker und Öffentlich-Rechtliche gewaltig untertrieben haben, als sie behaupteten, die PC-Gebühr würde private Haushalte kaum betreffen. Zweitens bestätigt sich, dass sich die GEZ keine Mühe gegeben hat, gewerblich genutzte PCs zur Gebührenpflicht heranzuziehen, so dass der private Anteil überdimensioniert ist.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Otto nahm die Zahlen zum Anlass, eine Rücknahme der PC-Gebühr zu fordern. Die Geräteorientierung sei anachronistisch. Statt dessen forderte er eine Kopfpauschale. Vermutlich, weil Kopfsteuern sehr modern sind.

Wikipedia nennt das Jahr 1380 als erstes Vorkommen einer Kopfsteuer und zitiert Brockhaus' Konversationslexikon von 1908 mit:

>> Kopfsteuer, roheste und unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die Individuen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Leistungsfähigkeit gleichmäßig trifft. Sie wurde namentlich unterworfenen Völkerschaften auferlegt und steht überhaupt in engem Zusammenhang mit der Unfreiheit. <<

Meldungen bei Heise und Welt online

11.12.2007 "ARD-Mediathek kostet Gebührenzahler keinen Cent extra"

Das sagte SWR-Intendant Boudgoust gegenüber dem Tagesspiegel. Geht auch gar nicht, weil in der laufenden Gebührenperiode keine Gebührenerhöhung möglich ist. Und obwohl Boudgoust seine Kostenlos-Botschaft unters anscheinend dumme Volk gestreut hat, muss der Gebührenzahler irgendwo das Geld schon aufgebracht haben. Das nennt man dann Umschichtungen, z.B. von Programmen, die keine Quote bringen.

Eine weitere interessante Variante des ÖFF-R-Neusprech bringt Boudgoust am Schluss des Tagesspiegel-Interviews. Nachdem er zugeben musste, dass Sendungen wie Tatort aus rechtlichen Gründen nicht in der ARD-Mediathek vertreten sein werden, kündigt er an, die ARD werde "die Nutzung von Serien in der Mediathek aber zu einem späteren Zeitpunkt erproben". Erproben!

Nun, Rechte kosten Geld. Die Gebühren werden 2009 erhöht. Dann stehen viele, viele kleine Extra-Cents des Gebührenzahlers für die Finanzierung der Mediathek zur Verfügung. Damit lässt sich viel probieren.

Tagesspiegel-Interview

08.12.2007 Mitstreiter aus Dresden und Umgebung gesucht

Frank Kutschera aus Dresden ist entschlossen, sich die PC-Gebühr nicht gefallen zu lassen. Er hat bereits Gespräche mit einer Anwältin geführt, die ihn vor Gericht vertreten wird. Nun ist er auf der Suche nach Mitstreitern, die mit ihm vor das Verwaltungsgericht Dresden ziehen.

Zum Gerichtsbezirk gehören außer den Städten Dresden, Görlitz und Hoyerswerda auch die Landkreise Meißen, Riesa-Großenhain, Kamenz, Niederschlesischer Oberlausitzkreis, Löbau-Zittau, Bautzen, Sächsische Schweiz und Weißeritzkreis.

Da sich Frank Kutschera noch beim Gebührenbescheid im Wartestand befindet, kann im Prinzip jeder einsteigen, der sich bisher noch nicht zum offenen Widerstand entschließen konnte. Interessierte Gebühren-Igel wenden sich bitte per .

07.12.2007 ARD kuschelt mit Bild-Zeitung II

Nachdem die ARD dieses Jahr bereits die Bild-Werbeveranstaltung Osgar ins Programm geholt hat, geht man nun ganz oben ran: Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner soll für die ARD an einem Porträt des britischen Verlegers George Weidenfeld mitarbeiten.

Der besondere Vorzug Döpfners neben seiner Eigenschaft als Chef eines auflagestarken und rundfunkgebührenkritischen Verlagshauses ist die persönliche Bekanntschaft mit Weidenfeld.

" ... der Lord schreibt eine regelmäßige Kolumne für Springers Welt am Sonntag, sitzt im Beirat der Axel-Springer-Akademie und gehört bei allen wesentlichen Verlagsempfängen zu den Ehrengästen", schreibt die taz dazu.

"Eine Liebeserklärung müsse ja nicht unkritisch sein", auskunftete der NDR der taz zu dieser Verquickung von Porträtierer und Porträtiertem.

taz-Artikel

06.12.2007 Klagen gegen SWR und NDR

"Aus der Drei entstehen die 10.000 Dinge", schrieb Laotse vor langer Zeit. Nun sind es drei: Nach meiner Klage am 9.11. gegen den WDR ist beim Verwaltungsgericht Lüneburg inzwischen eine Klage gegen den NDR in Sachen PC-Gebühr eingegangen, Andreas Bulling hat gestern seine Klage gegen den SWR an das Verwaltungsgericht Sigmaringen geschickt.

05.12.2007 ZDF-Intendant verbraucht keinen Sauerstoff mehr

In einer Vorabmeldung der Wochenzeitung Die Zeit mimt ZDF-Intendant Schächter die Unschuld vom Lande. "Auf den Märkten der Verleger treten wir auch im Netz nicht an - keine Werbung, kein Sponsoring, Anzeigen oder ähnliches", wird er zitiert.

Um Werbung verkaufen zu können, braucht man "Augen". Das ZDF kann nicht im Internet auftreten, ohne Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, genau so wenig wie der Herr Intendant atmen kann, ohne Sauerstoff zu verbrauchen.

Und Sauerstoff ist auch gut für den Kopf. Dann kommt man nicht auf die Idee, sich zu beklagen, dass die Verleger in Multimedia machen. Die dürfen das. Man nennt das unternehmerische Freiheit. Die dürfen sich sogar damit ruinieren, wenn die Videokosten in keinem Verhältnis zum Ertrag stehen.

Dem ZDF steht diese unternehmerische Freiheit nicht zu, es hat nur seine Aufgaben zu erfüllen. Der entscheidende Unterschied ist, das ZDF wird von öffentlichen Abgaben genährt. Es kann nicht pleite gehen. Daher sagt das Bundesverfassungsgericht:

>> Im Unterschied zu anderen Freiheitsrechten des Grundgesetzes handelt es sich bei der Rundfunkfreiheit allerdings nicht um ein Grundrecht, das seinem Träger zum Zweck der Persönlichkeitsentfaltung oder Interessenverfolgung eingeräumt ist. Die Rundfunkfreiheit ist vielmehr eine dienende Freiheit. << (BVerfGE - 87, 181 - 197)

Pressemitteilung Die Zeit

01.12.2007 SWR hat Angst vorm Nikolaus

Rechtzeitig bevor der Nikolaus kommt, legt SWR1 am 5.12. einen Gute-Taten-Tag ein. Den ganzen Tag über dürfen die Hörer der sendereigenen SelbstbeWeihRäucherung lauschen. Die Arbeit der GEZ wird erklärt, über die Ausbildung von Journalisten und das Auslandskorrespondentennetz soll berichtet werden. Sicher wird dann auch gestanden, aus welchem Werk der Hochkultur die Idee zur Überschrift der Pressemeldung "Wir sind ARD" geklaut wurde.

Pressemeldung SWR

30.11.2007 Öffentlich-Rechtliche gekillt

Eine dieser netten, kleinen Netzgeschichten: Ein 21-jahriger Student ärgert sich über die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Anstalten in Sachen Killerspiele. Seine Reaktion: In einem Video weist er den Sendern ihre sachlichen Fehler nach. Dieses Video soll inzwischen mehr als 200.000 mal angeschaut worden sein. Der Student wurde vom Jetzt-Magazin der Süddeutschen Zeitung interviewt. Die unbestechlichen Funktürme der qualitätsjournalistischen Berichterstattung schweigen.

Interview bei der Süddeutschen

29.11.2007 Rundfunkgebühr steigt um 95 Cent

Eine Anhebung um 95 Cent auf 17,98 Euro ab 2009 wird die KEF den Ministerpräsidenten vorschlagen. Das berichtet die taz mit Berufung auf das Fachmagazin Funkkorrespondenz. Damit hat die KEF ihren ursprünglichen Ansatz nach Gesprächen mit den Ländern und den Rundfunkanstalten um 2 Cent erhöht.

taz-Meldung, Original-Meldung bei Funkkorrespondenz

24.11.2007 Weitere Widerspruchsbescheide

Inzwischen haben Gebühren-Igel in Baden-Württemberg und in Niedersachsen sowie der Webmaster der RFGZ, Norbert Simon, Widerspruchsbescheide erhalten. Inhaltlich nichts Neues. Der Bescheid des SWR kam wie meiner von der GEZ und war fast wortgleich. Der NDR hat anscheinend selbst formuliert, aber mehr als "Gesetz ist Gesetz" kam dabei auch nicht raus. Mit weiteren Klagen ist also demnächst zu rechnen.

20.11.2007 Klagerechnung

Heute kam die erwartete Rechnung für die Gerichtskosten von der Oberjustizkasse Hamm. 75 Euro ist der Spaß wert. Dieser Betrag ist jedoch nur vorgestreckt. Wenn ich gewinne, übernimmt der Gebührenzahler die Kosten.

18.11.2007 Öffentlich-Rechtliche halten Online-Budgetgrenze nicht ein

Wie die Frankfurter Rundschau mit Berufung auf das Fachmagazin Funkkorrespondenz meldet, haben ARD, ZDF und Deutschlandradio die per Selbstverpflichtung eingegangene Online-Budgetgrenze von 0,75% der Einnahmen in der laufenden Gebührenperiode 2005-2008 deutlich überschritten.

Online-Ausgaben und -Planungen für die Gebührenperiode liegen laut KEF um 34 Millionen Euro über der Grenze. Möglich gewesen wären jährliche Ausgaben für die Internetaktivitäten der Sender von etwa 60 Millionen Euro.

Anscheinend hat man die Signale aus der Politik, die eine Aufhebung der Budgetgrenze versprachen, etwas voreilig umgesetzt.

Meldung der Frankfurter Rundschau

Ergänzung 19.11.: DWDL berichtet ebenfalls mit Bezug auf Funkkorrespondenz, dass die Sender schlicht die Verbreitungskosten übers Internet nicht mitgerechnet haben. Diese Schlaumeier. Die KEF kündigt an, dass die zu viel ausgegebenen Gelder auf die nächste Gebührenperiode angerechnet werden.

Nachtragender Nachtrag 21.11.: Nachdem nun auch der Wochenzeitung Die Zeit der KEF-Bericht vorliegt, findet die Budgetüberschreitung ihren Weg in die "großen" Medien. Interessant sind die Zahlen, die Heise nennt: 275 Millionen Euro für Online in vier Jahren sind eine Überschreitung um 34 Millionen, macht als Budgetgrenze - wie ich schon immer behauptet habe - etwa 60 Millionen pro Jahr. Einige "Qualitätsjournalisten" müssten hingegen Ihre Artikel korrigieren, weil ihre Qualitätsrecherche oder -abschreibe nur 52,5 Mio ergaben.

Artikel bei Heise

ZDF-Verlautbarung 21.11.: Über das ZDF-eigenen Verlautbarungsformat heute sagte Intendant Schächter, dass das ZDF "seine Selbstbindung bei den Onlinekosten selbstverständlich eingehalten" hat. Die KEF hat seiner Meinung nach getrickst und auf einmal die Verbreitungskosten mit einbezogen. Mal sehen, ob die KEF sich mit solchen Aussagen aus der Reserve locken lässt.

Artikel bei heute.de

ARD widerspricht ZDF 22.11.: Während ZDF-Intendant Schächter die Einbeziehung der Verbreitungskosten als unüblich und plötzliche Entscheidung der KEF darstellt, zitiert die FAZ den ARD-Vorsitzenden Raff: "Man habe lange mit der Kommission gerungen, um die sogenannten Streamingkosten nicht als Teil des Online-Budgets einzuordnen. Die KEF von seinem Standpunkt zu überzeugen sei nicht gelungen." D.h. weil man die KEF nicht überzeugen konnte, hat man ihre Auffassung einfach ignoriert.

Frag ich mich, was schlimmer ist: ein Intendant, der den Überraschten mimt oder einer der die Kontroll-Institution, die immerhin auf Veranlassung des Bundesverfassungsgerichts eingerichtet wurde, bei Entscheidungen ignoriert.

FAZ-Artikel

16.11.2007 KEK ganz keck

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat in einer heutigen Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass internetbasierte Rundfunkangebote ab einer Kapazität von 500 gleichzeitigen Zugriffen zulassungsbedürftig sind. Die KEK geht davon aus, dass diese Zahl reicht, um dem Kriterium der Breitenwirkung zu genügen.

Darüber könnte man sicher herzhaft lästern, aber etwas anderes ist viel bemerkenswerter. Die KEK geht ganz keck davon aus, dass nur audiovisuelle Medien, also Fernsehen über das Web, für die Meinungsbildung relevant seien, denn nur diese entsprächen den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Rundfunk.

Folgt man dieser Argumentation, die ich auch in meiner Klage bringe, bedeutet das, die Rundfunkgebühr fürs Radio übers Internet hat keine Berechtigung. Schön, dass die Fachleute das auch so sehen.

Pressemitteilung KEK (PDF)

16.11.2007 SPD macht aus Radios Fernseher

Der Vorsitzende der SPD-Medienkommission, Marc Jan Eumann, hat sich für ein vereinfachtes Rundfunkgebührenmodell ausgesprochen. Das alternative Haushaltsmodell hat wie vorausgesagt keine Chance. Die Vereinfachung impliziert nach Vorstellung der SPD eine Einheitsgebühr, egal welche Geräte man bereit hält. Auch die Unternehmen sollen dabei nicht außen vor bleiben.

Heißt also: Fernsehgebühr für alle, nur wird die dann natürlich nicht mehr so genannt. Da werden sich die zwei Millionen Privathaushalte ohne TV und die unzähligen TV-losen Unternehmen freuen.

Artikel Netzeitung

14.11.2007 Die Medial-Radikalen von der SPD

Kleines Theater hat's heute im Bundestags-Kulturausschuss gegeben. Die CDU ist von einem Antrag der großen Koalition abgerückt, der auf den schönen Titel "Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seine Finanzierung sicherstellen" lautete.

Nun ist die SPD doch etwas enttäuscht. Schließlich sollte die duale Rundfunkordnung in eine "duale Medienordnung" weiterentwickelt werden. Denn:

>> Junge Menschen, die andere elektronische Medien und Uebertragungswege nutzen, muessen mit oeffentlich-rechtlichen Inhalten erreicht werden. <<

Da der Bundestag überhaupt nichts in Sachen Rundfunk zu sagen hat, ist die Selbstentblößung der SPD als Befürworterin von öffentlich-rechtlicher Medienzwangsernährung für junge Leute nicht nur peinlich, sondern auch überflüssig.

Heise-Meldung, SPD-Presse-Erklärung

14.11.2007 Eingang der Klage bestätigt

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den Eingang meiner Klage gegen den WDR für den 12.11. bestätigt. Der Streitwert wurde auf 38,12 Euro festgelegt, also auf den Betrag den ich in diesem Jahr an Rundfunk- und Säumnisgebühren gezahlt habe. Nun erwarte ich noch die Rechnung für die Gerichtskosten, die bekanntlich der Kläger vorstrecken muss.

13.11.2007 Verleger werden weich

Die Umarmungsstrategie der Öffentlich-Rechtlichen, den Verlagen Videos aus eigener Produktion für ihre Webauftritte anzubieten (siehe Meldung vom 31.10.), zeitigt erste Erfolge. Bereits am Wochenende meldete der Spiegel vorab, dass die WAZ sich in Gesprächen mit dem WDR befindet. Nun berichtet die taz, dass auch die Süddeutsche nicht ganz abgeneigt ist.

Dabei müsste doch jedem Verantwortlichen klar sein, dass man mit der Aufnahme von öffentlich-rechtlichen Videos ins Angebot weiter an Unverwechselbarkeit verliert. Wenn eine Billigzeitung wie die WAZ auf Kostenlosangebote anspringt, ist das kein Wunder, aber die Süddeutsche?

Völlig unklar ist zudem, ob rechtlich gesehen gebührenfinanzierte Programme zur Unterstützung bewegtbildnotleidender Verlage überhaupt zulässig sind. Und so lange das nicht geklärt ist, bleibt das Angebot der Gebührensender nur ein Beruhigungsschnuller für gewinnmaximierende Verleger.

taz-Bericht

12.11.2007 Klage online

Wie angekündigt, ist nun auch meine Klage gegen den WDR beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hier dokumentiert. Auf die wichtigsten Unterschiede der Klagebegründung zum Widerspruch weise ich im Vortext hin.

09.11.2007 Zum Geburtstag eine Klage und ein Wunsch

Genau ein Jahr ist es her, dass ich den Gebühren-Igel online gestellt habe. Und passend zum Jahrestag kann ich den heutigen Versand meiner Klage gegen den WDR an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bekanntgeben.

Persönliches Erscheinen ist für die Klageeinreichnung nicht erforderlich, wie eine Nachfrage bei Gericht ergab. Auch sonst sind die formalen Hürden äußerst gering.

Die Dokumentation der Klage, die in der Begründung gegenüber dem Widerspruch noch erweitert wurde, wird im Laufe der nächsten Woche online gehen.

Nun soll man am Geburtstag nicht nur klagen, sondern auch Wünsche erfüllt bekommen.

Mit einigen, die auch auf dem Igelpfad gegen die PC-Gebühr sind, habe ich häufiger Kontakt, doch viele haben sich nur mal gemeldet und dann hörte ich nichts mehr.

Deshalb mein Wunsch: Wer sich aktiv gegen die PC-Gebühr wehrt, indem er Zahlungen verweigert und es auf Bescheid und Widerspruch ankommen lässt, möge sich doch, wann immer er/sie dies liest, mal per E-Mail melden. Ich hätte gern gewusst, wer wie weit ist und an welchen Verwaltungsgerichten Klagen zu erwarten sind. Möglicherweise könnte ich dann auch Igel aus der gleichen Region zusammenführen.

07.11.2007 Elefantentreffen in München

Thomas Knüwer, Redakteur des Handelsblattes, berichtet in seinem Blog von seinen Eindrücken vor Ort bei den Münchener Medientagen. Die Elefantenrunde zu Beginn der Veranstaltung bot neben den üblichen Auseinandersetzungen um das Engagement der Öffentlich-Rechtlichen im Internet auch einige Ausrutscher von ZDF-Intendant Schächter, der die Meinungsvielfalt im Netz regulierungsbedürftig gefunden haben soll oder den E-Commerce der Anstalten leugnete.

Thomas Knüwer-Blogbeitrag

05.11.2007 Mahnaussetzung der GEZ

Eine Information ganz frisch von heute morgen: Obwohl Widerspruch bzw. Klage prinzipiell keine aufschiebende Wirkung haben, verzichtet die GEZ auf Mahnungen der ausstehenden Beträge, die über den Widerspruchszeitrum hinaus fällig werden, wenn Klage eingereicht wird. Dies erfuhr ich heute bei einer Nachfrage bezüglich der weiteren Zahlungen.

Nun könnte man sagen, ein netter Zug der GEZ, nur im Widerspruchbescheid blieb dies unerwähnt. Statt dessen wurde ich aufgefordert, ausstehende Zahlungen nunmehr zu leisten. Ein Schaf im Wolfspelz sagt man da wohl.

Intern: Die Seite Gegenmaßnahmen wurde entsprechend ergänzt.

03.11.2007 Zeitspiel beim Widerspruchsbescheid

Nu issa da: der Widerspruchsbescheid. Was steht drin? Das lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Der Gebührenbescheid mithin die PC-Gebühr ist rechtens, weil sie eine rechtliche Grundlage hat.

Wow! Da muss man erstmal drauf kommen.

Nun ist die Frage: warum brauchte die GEZ viereinhalb Monate für diesen nichtssagenden Bescheid? Die eine Antwort wäre, dass die GEZ aus einem desorganisierten Haufen mittelmäßig unbegabter Mausschubser besteht. Die andere: Zeitspiel.

Wenn die GEZ nicht mehr zu bieten hat, als sie in ihrem Bescheid mitteilt, dies aber monatelang hinaus zögert, hat sie anscheinend nur auf Zeit gespielt.

Warum spielt jemand auf Zeit? Weil er haushoch führt und die gegnerische Mannschaft kriegt nichts zustande? Oder weil er kein Vertrauen in die eigene Stärke hat und befürchtet, das zu verlieren, was er schon erreicht glaubte?

Ich gehe von Letzterem aus und werde daher nächste Woche recht optimistisch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen belagern.

Für alle, deren Widerspruch noch in Arbeit ist oder die noch Widerspruch einlegen wollen, kann der mir zugestellte Bescheid zweierlei bedeuten: Einmal könnte es sein, dass Widersprüche nun schneller bearbeitet werden, weil die GEZ jetzt eine Vorlage erarbeitet hat.

Auf der anderen Seite wäre es im Zeitspielsinne auch möglich, dass jemand, der nicht auf einen Widerspruchsbescheid drängt, noch wesentlich länger warten muss, und so lange der Widerspruch bearbeitet wird, verzichtet die GEZ auf die Gebührenerhebung. Wer also nicht besonders scharf auf einen Gang zum Gericht ist, kann nach einem Widerspruch einfach in Ruhe abwarten.

31.10.2007 Is' doch alles Rundfunk, Baby

Peter Boudgoust ist SWR-Intendant und so eine Intendanz ist anscheinend ein furchtbares Kraut, das einem die Sinne vernebeln kann. In einem Beitrag der Süddeutschen Zeitung schreibt er als Antwort auf Angriffe des FAZ-Herausgebers Schirrmacher, dass Verleger im Internet Rundfunk machen würden, weil sie Videos ins Netz stellen.

Bis jetzt ist das nur Unsinn, weil an Rundfunk nicht nur gebührentechnisch gewisse Voraussetzungen geknüpft sind, die durch Bereitstellen von Videos auf einer Website nicht erfüllt sind. Sollte jedoch die Definition von Rundfunk derart erweitert werden, dass das Bereitstellen von Videos dazugehörte, gäb's ein Problem: Die Vielfalt an Meinungen und Themen wäre dann im Rundfunk so groß, das ähnlich wie auf dem Zeitungsmarkt der öffentlich-rechtliche Rundfunk überflüssig würde.

Nun hat aber Boudgoust eine tolle Idee: Er bietet den Zeitungen an, öffentlich-rechtliche Angebote auf ihren Seiten "auszustrahlen". D.h. statt Vielfalt durch Konkurrenz möchte er die öffentlich-rechtliche Vorherrschaft sichern. Auch das ist ein Fall von Intendanzbenebelung, denn Aufgabe der Gebührenanstalten ist nicht, die Meinungsvielfalt zu reduzieren, sondern zu erhöhen.

Boudgoust hat grundsätzlich nicht verstanden, dass Privatunternehmen sich überall betätigen dürfen, aber öffentlich-rechtliche nur dort und in dem Maße, wie es ihr Auftrag erlaubt. Und im Internet gibt's halt nur wenig Auftrag für die Sender, so wenig, dass er keinen Rundfunkgebührenanspruch gewährleistet (siehe Widerspruch).

Beitrag in der Süddeutschen Zeitung

31.10.2007 "Deutschland kocht"

Eine interessante Statistik bei Gebührenstop von Jochen Ortwein. Mehr als 90 mal steht vom 1.11. bis 7.11. Kochen auf dem Programm der öffentlich-rechtlichen Sender. 10 Kochsendungen werden wiederholt durch alle Programme gescheucht. So wird die aufgeblähte Programmlandschaft der Gebührensender am Köcheln gehalten.

Artikel bei Gebührenstop

Nachtrag: Diese Meldung gut merken, denn sie ist Bestandteil des neuen Rundfunk-Quiz bei Gebührenstop:

28.10.2007 Und noch 'ne Mediathek

Der WDR kündigt für morgen 12 Uhr den Start seiner eigenen Mediathek an mit Audio- und Videokonserven aus eigener Produktion. Seltsam ist, dass die ARD lange angekündigt hat, eine Mediathek unter ihrem Dach einzurichten, wo alle ARD-Sender vertreten sein sollten, wofür dann noch eine Extra-Mediathek ganz für den WDR alleine?

Aber immerhin: "Ein echter Mehrwert für den Gebührenzahler", prahlt der WDR. Wer eine Sendung am Radio oder im Fernsehen verpasst hat, kann nun im Internet das Versäumte nachholen. Da es sich der Ankündigung nach meistenteils um tagesaktuelle Sendungen handelt, hat es den Anschein, als ob Lesen nach Meinung des WDR nicht zu den Stärken seiner Kundschaft gehört.

Aber bitt' schön, es sei den WDR-"Kunden" gegönnt, so lange ich keiner werden muss.

Pressemitteilung WDR

22.10.2007 Bewegung bei der GEZ

In Sachen Widerspruchsbescheid (siehe auch Meldung vom 21.09.) habe ich heute von der GEZ-Rechtsabteilung die Zusage bekommen, dass mir bis Ende nächster Woche - also allerallerspätestens am 5.11. - ein Widerspruchsbescheid zugeht. Die Klageschrift ist inzwischen weit fortgeschritten. Dann könnte es bis zum ersten Igel-Geburtstag am 9.11. noch mit einer Klage klappen.

Kleine Randbemerkung: Mein Gesprächspartner stellte die Sache mit dem Formbrief als Antwort auf meinen Widerspruch als nicht unübliche Praxis dar. Durch Erklärungen würde sich mancher Widerspruch erledigen. Die andere Seite der Geschichte ist natürlich, dass man dem "Kunden" nichts Rechtsverwertbares in die Hand gibt.

Auch hier fiel wieder der Satz, dass ich einen Bescheid bekäme, wenn ich das möchte. Als ob das ein zusätzlicher Kundenservice wäre und keine Pflichtleistung im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens.

Nun bin ich gespannt, ob in zwei Wochen das geht, was in vier Monaten nicht geklappt hat.

20.10.2007 Tagesschau weiter von gestern

Es hat sich anscheinend immer noch nicht bis zur Online-Redaktion der Tagesschau herumgesprochen, dass es keine GEZ-Gebühr gibt. Vergeblich das Bemühen des derzeitigen ARD-Vorsitzenden Raff, vergeblich das Bemühen der GEZ selbst. Bei der Tagesschau heißt es im Bericht über die Ministerpräsidentenkonferenz immer noch "eine 'sehr vereinfachte Gerätegebühr', bei der ähnlich der bisherigen GEZ-Gebühr für das Erstgerät in einem Haushalt die Hauptgebühr fällig wird."

Auch am Verschlucken kritischer Themen hat sich nichts geändert. Unter der Überschrift "Länder wollen Rundfunkgebühren neu regeln" findet sich ein Schlussabsatz zum Thema Staatsverschuldung. Naheliegender wäre es gewesen, wie alle anderen Medien über die Ankündigung der Ministerpräsidenten zu berichten, die Internetaktivitäten der Gebührensender begrenzen zu wollen. Aber darüber kein Wort.

Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/rundfunkgebuehren2.html

19.10.2007 Ein seltsamer Satz

>> Wer keine Abgabe zahlen wolle, weil er ARD und ZDF nicht nutze, sollte das tun können; das müsste er aber von der GEZ überprüfen lassen.<<

Dieser Satz taucht in mehreren Online-Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften auf, z.B. sat+kabel, tagesspiegel und manager magazin. Alle beziehen sich dabei auf dpa. Andere Zeitungen, die sich ebenfalls der dpa-Meldung bedienten, haben diesen Satz weggelassen.

Es ist mir nicht klar, ob dpa ihn korrigiert hat oder er von einigen Zeitungen nicht als wichtig genug empfunden wurde. In jedem Fall wäre er eine völlige Abkehr vom Grundsatz, dass der Rundfunkempfang allein gebührenpflichtig ist, unabhängig davon was empfangen wird. Dieser Grundsatz ist mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden und auch im Rundfunkgebührenstaatsvertrag enthalten.

Entweder hat sich der hessische Ministerpräsident Koch, der hier indirekt zitiert wird, vergallopiert oder die Altherrenrunde will tatsächlich die Rundfunkgebühr revolutionieren und sich dabei den nächsten Watschen vom Bundesverfassungsgericht holen.

dpa-Meldung bei sat+kabel, tagesspiegel, manager magazin

18.10.2007 Zwei Rundfunkgebührenmodelle werden geprüft

dpa meldet, dass zwei Modelle bis zum Sommer 2008 genauer geprüft werden sollen. Eine Abgabe für Haushalte und Unternehmen sowie eine "vereinfachte" Rundfunkgebühr.

Ein Blick in meine Glaskugel sagt mir, dass damit die Abgabenlösung erledigt ist und sie nur noch als schlechtere Variante zu einer wie auch immer "reformierten" Gebühr mitgeschleppt wird. Die Androhung einer Vereinfachung verheißt nichts Gutes, denn um etwas zu vereinfachen, muss man davon etwas verstehen.

Bearbeitete dpa-Meldung bei sat+kabel

Nachtrag: Die Süddeutsche Zeitung meldet, dass die Vereinfachung darin bestünde, nur eine Gebühr pro Haushalt mit mindestens einem Rundfunkempfangsgerät zu erheben. Meine Schlussfolgerung: Damit die Gebühr dann nicht drastisch erhöht werden müsste, wird's auf eine Einheitsgebühr hinauslaufen - egal ob man TV oder Radio oder PC als Erstgerät hat, mindestens aber wird die PC-Gebühr auf Fernsehniveau gehoben. Die Sache hat nur einen Haken: Bis 2013, wenn die Reform umgesetzt werden soll, wird es keine PC-Gebühr mehr geben;-)

13.10.2007 93 Cent statt 1,44 Euro Gebührenerhöhung

Nach Angaben des Magazins Funkkorrespondenz hat die KEF den angemeldeten Bedarf der Rundfunkanstalten um etwa ein Drittel von 1,44 auf 0,93 Euro gekürzt. Große Verlierer sind ARD und Deutschlandfunk, deren Bedarfsanmeldungen um 41 bzw. 55% gestutzt wurden. Bevor jedoch die 93 Cent tatsächlich die KEF-Empfehlung für die nächste Gebührenerhöhung ab dem 1.1.2009 werden, stehen noch Gespräche mit den Anstalten und den Ländern an.

Artikel bei Funkkorrespondenz

12.10.2007 Referentenentwürfe für Gebührenreform

Spiegel Online gibt einen Überblick über die Entwürfe, die den Ministerpräsidenten bei ihrer nächsten Runde vom 17. bis 19.10. in Wiesbaden vorliegen werden. Angedacht sind eine Pro-Kopf-Abgabe, eine Haushaltsabgabe, eine Finanzierung aus allgemeinen Steuern oder eine Extrasteuer. Die Grundidee ist wohl bei allen gleich. Eine 7,3 Mrd. Subvention soll einen anderen Namen und die breitmöglichste Zahlerbasis bekommen.

Artikel bei Spiegel online

12.10.2007 Anhörung im Unterausschuss Neue Medien

Der Unterausschuss Neue Medien des Bundestages hat gestern eine öffentliche Anhörung zur Digitalstrategie der Öffentlich-Rechtlichen veranstaltet. Dabei wurden die üblichen Argumente vorgebracht. Interessant ist der Unterschied zwischen den Berichten bei Heise und E-Recht24.

Während bei Heise SWR-Intendant Peter Boudgoust voll ins Expansionshorn bläst und bestehende Einschränkungen der Gebührenanstalten im Netz für "anachronistisch und obsolet" sowie Videoschnipsel für Rundfunk hält, zeigt er sich laut E-Recht24 durchaus bereit für eine Verschlüsselung von Inhalten.

Bericht Heise, Bericht E-Recht24

Ergänzung: Die Liste der eingeladenen Experten offenbart eine sehr alte Mediensicht des Unterausschusses Neue Medien. Eingeladen waren Vertreter von Öffentlich-Rechtlichem und privatem Rundfunk sowie für Print ein Zeitschriftenmann. Hinzu kamen ein Jura-Prof und ein Medienexperte von der BBC(!?). Wo ist auf der Liste jemand, der für das Internet spricht?

04.10.2007 Erbarmen! Die Hessen kommen!

Die Medienpolitische Kommission der IHKs in Hessen hat ein Hessisches Modell für die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung zur Welt gebracht. Die Eckpunkte: Die Gebührenpflicht knüpft an die Wahlberechtigung zum Bundestag bzw. zu den Ausländerbeiräten an. Singles zahlen etwas über 15 Euro, wahlberechtigte Mitglieder einer Familie oder einer (nachgewiesenen) Lebensgemeinschaft die Hälfte des Satzes. "Sozial Schwache" bekommen die Gebühr ersetzt.

Der Trick ist, dass den Rundfunkanstalten die Aufgabe zugeschoben wird, den Wähler lax gesagt fit für seine Wahl zu machen. Damit erhalten die Anstalten eine Aufgabe außerhalb des dualen Rundfunksystems, die natürlich auch von anderen Medien erledigt werden könnte und die von anderen Medien wesentlich besser erledigt wird.

Dass die neue Gebühr aufkommensneutral gestaltet ist, somit das gesamte unpolitische Unterhaltungsprogramm weiter mitfinanziert werden soll, ist eine der Seltsamkeiten. Noch eine Seltsamkeit ist, dass der Wähler bei den Rundfunkanstalten nichts zu wählen hat, obwohl er sie finanzieren soll.

Seltsam ist auch, dass ausgerechnet die Rechtsanwältin Petra Marwitz ein Gutachten zum Hessischen Modell abliefert. Die gleiche Petra Marwitz ist im Namen dreier Selbständiger wegen der PC-Gebühr vors Bundesverfassungsgericht gezogen. Das Mandat ist ihr inzwischen abhanden gekommen. Genau so wie die VRGZ, die unter ihrem Vorsitz keine juristische Vereinsgründung zustande brachte oder die Filtersoftware, mit der man laut ihrem Gutachten angeblich die Rundfunkgebühr umgehen konnte.

Nun engagiert sie sich halt für eine Gebühr, die niemandem mehr die Wahl der Medien lässt, die für Radio- oder Computerbesitzer fast eine Verdreifachung der Zahlungen enthält und die endgültig den öffentlich-rechtlichen Anstalten eine Präsenz in a l l e n Medien gestattete, denn das würde durch die Aufgabenstellung der politischen Bildung und Information notwendig, wie die Anstalten mit Sicherheit nicht müde würden zu betonen.

Pressemitteilung IHK Frankfurt

Antwort des HR: Intendant Reitze fühlt sich natürlich ausreichend gebauchpinselt, "dass die Hessischen Industrie- und Handelskammern mit ihrem Modell die Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausdrücklich anerkennen", wie sie zum Beispiel in der Umgestaltung von HR1 zur Dudelwelle zum Ausdruck kommen, aber dass die Wirtschaft nicht mehr gemolken werden dürfe, das geht nicht.

Presseerklärung Hessischer Rundfunk

02.10.2007 Widerspruch bei der Tour de Funk

Norbert Simon, Webmaster der RFGZ-Website, hat ein Lebenszeichen seines Widerspruchs erhalten. Dieser ging an den NDR in Hamburg. Von dort aus an die GEZ in Köln. Und soll nach Mitteilung der GEZ nun an den NDR in Rostock zur Entscheidung gegangen sein. D.h. nach zweieinhalb Monaten könnte ihm die Gnade widerfahren, dass er von entscheidungsbefugter Stelle gelesen und beantwortet wird. Die spinnen, die Funker, wie ein schmächtiger bretonischer Hinkelstein-Meister zu sagen pflegte.

Artikel bei RFGZ

28.09.2007 Verleger und Intendanten

Der Kölner Stadtanzeiger hat ein bisschen was aus Teilnehmerkreisen erfahren über den Verlauf des Verleger-Intendanten-Treffens am Mittwoch. Wie zu erwarten, perlte jede Kritik an den Öffentlich-Rechtlichen am Mantel ihrer Selbstgerechtigkeit ab. Abstriche an ihren Expansionsplänen im Internet sind nach Eindruck der Verleger nicht zu erwarten, eher im Gegenteil.

Artikel beim Kölner Stadtanzeiger

26.09.2007 Tagesspiegel: "Je älter, desto ZDF"

Joachim Huber vom Berliner Tagesspiegel nimmt die Einschaltquoten der 14-49-jährigen bei Nachrichtensendungen zum Anlass, um die verzweifelten Versuche der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu analysieren, vom Image der Seniorensender wegzukommen.

Er bezweifelt, dass Zuschauer, die am Fernseher öffentlich-rechtliche Sendungen meiden, dies plötzlich im Internet nicht mehr tun. Die wunderbare Online-Offensive wäre somit nur ein weiteres Gebührengrab.

Artikel beim Tagesspiegel

21.09.2007 Drei Monate

Vor drei Monaten habe ich meinen Widerspruch an den WDR geschickt. Bis jetzt hat es die GEZ als Bearbeiter dieses Widerspruchs nicht geschafft, einen Widerspruchsbescheid im Namen des WDR zu formulieren.

Meine Nachfrage ergab, dass der Widerspruch seit dem 2.8. in Bearbeitung ist. Obwohl ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, verzichtet die GEZ auf eine weitere Rechnungsstellung, nachdem die im Gebührenbescheid genannte Summe beglichen wurde. Auch müsste ich nicht von selbst weitere Zahlungen leisten, so die Auskunft.

Im Prinzip steht mir nun durch das Verstreichen der Dreimonatsfrist der Weg zum Verwaltungsgericht über eine Untätigkeitsklage offen, was ich allerdings erst gestern herausgefunden habe.

Meine Planung ist jetzt folgendermaßen: Da ich im Moment beruflich etwas stark beansprucht bin und es für klug halte, die Argumente der Gegenseite zu kennen, wenn ich vor Gericht ziehe, werde ich erst im nächsten Monat in Aktion treten. Sollte die GEZ/der WDR bis 21.10. keinen ordentlichen Widerspruchsbescheid zustande gebracht haben, gehe ich dann ohne diesen den Weg der Untätigkeitsklage.

Falls jemand einen Widerspruchsbescheid in Sachen PC-Gebühr erhält, der seinen Widerspruch nach dem 21.07. verschickt hat, dann bitte ich um eine Benachrichtigung. In diesem Fall würde ich von einer bewussten Verzögerung bei mir ausgehen und gleich den Rechtsweg einschlagen.

14.09.2007 In the year 2525

Im Oktober letzten Jahres, als die PC-Gebühr endgültig von den Ministerpräsidenten abgesegnet wurde, hieß es noch, dass innerhalb eines Jahres eine Gebührenreform auf den Tisch käme, die ab 2009 gelten sollte. Jetzt hat der Staatskanzlei-Chef von Rheinland-Pfalz Martin Stadelmaier ein neues Datum für die Reform genannt: 2013 soll es so weit sein.

Schuld daran ist wohl das Bundesverfassungsgericht, weil es sich geweigert hat, konkrete Auskünfte zur Gebührengestaltung zu geben. Da das Gericht den beteiligten Politikern gerade erst ihre Inkompetenz in rundfunkpolitischen Fragen gezeigt hat, ist es eine gute Idee, die Dinge hinauszuschieben. Wahrscheinlich sind dann schon andere an der Macht und man ist das Problem los.

ddp-Meldung bei ad-hoc-news

12.09.2007 Akademie.de will falsche Rechtsauffassung weiter vertreten können

Akademie.de will sich nach dem Erfolg bei der GEZ-Wortliste auch nicht verbieten lassen, die Meinung zu vertreten, dass jedes angemeldete Rundfunkempfangsgerät auf einem Grundstück von der PC-Gebühr befreit, egal auf wessen Namen es angemeldet ist (siehe dazu: Die Akademie.de-Ente).

Während die GEZ und deren Rechtsvertretung der SWR dies als falsche Tatsachenbehauptung werten, weil die Systematik des Gesetzes eine solche Rechtsauffassung nicht zulasse, besteht Akademie.de darauf, das Recht zur freien Meinungsäußerung in rechtlichen Interpretationsfragen zu haben.

Der SWR hat eine Frist bis morgen bekommen, um einen Rückzieher zu machen.

Pressemitteilung akademie.de

11.09.2007 Bundesverfassungsgericht: Eingriff der Länder war verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute in Karlsruhe entschieden, dass die Kürzung der Gebührenerhöhung durch die Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2004 verfassungswidrig war.

Entscheidend für das Urteil war die mangelhafte Begründung der Länder für die Kürzung. Zum einen wurden medienpolitische Gründe angegeben, was prinzipiell nicht sein darf. Die zu hohe wirtschaftliche Belastung der Gebührenzahler wurde hingegen nicht mit Fakten untermauert.

Prinzipiell bleibt die letzte Entscheidung über Gebührenerhöhungen auch weiter bei den Ländern, nur sind Abweichungen von der KEF-Empfehlung enge Grenzen gesetzt und die Abweichung muss nachvollziehbar begründet werden.

Das Urteil führt nicht zu einer Änderung der aktuellen Gebührenhöhe von 17,03 Euro. Allerdings können die Rundfunkanstalten für die kommende Periode ab dem 1.1.2009 Nachforderungen stellen.

Nicht durchgekommen sind die Sender mit dem Klagepunkt, Änderungen bei der Formulierung des KEF-Auftrags als verfassungswidrig zu erklären. Der fachliche Prüfungsauftrag der KEF nach der Gebührenanmeldung durch die Anstalten ist um die Gesichtpunkte "gesamtwirtschaftliche Entwicklung" und "Entwicklung der Haushalte der öffentlichen Hand" erweitert worden. Hier sah das Bundesverfassungsgericht keine Ausweitung, sondern nur eine Konkretisierung der gängigen Praxis.

Kommentar: Das Urteil ist weniger ein Sieg der öffentlich-rechtlichen Anstalten als eine Ohrfeige für die Länder. Sie haben im politischen Kuhhandel Vorgaben des Verfassungsgerichts schlicht ignoriert und versucht dies mit milchigen Begründungen zu kaschieren.

Enttäuscht wurden zudem die Länder-Medienpolitiker, die weitergehende Äußerungen zur Ausgestaltung der Rundfunkgebühr erwarteten. Darüber hatte das Bundesverfassungsgericht nicht zu entscheiden und auch nicht entschieden. Da müssen sich die Herren Politiker weiterhin selbst den Kopf zerbrechen.

Die beste Nachricht des Urteils ist, dass das Bundesverfassungsgericht mit beiden Beinen auf dem Boden der Realität steht. Das Gericht weist in seinem Urteil auf Fachartikel z.B. auch in Media Perspektiven hin. Vor Gericht zählen nicht endlos wiederholte Phrasen, sondern Fakten. Und die Fakten sehen bei der PC-Gebühr ziemlich schlecht für die Anstalten aus.

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht, Urteil im Volltext

Ergänzung: Bei Spiegel Online gibt's einen interessanten Hintergrundartikel zum Thema KEF: Das unbekannte Rechnungs-Wesen

10.09.2007 Public Value-Test und Meinungsvielfalt

Letzten Donnerstag trafen sich die Chefs von ARD und ZDF mit Vertretern der Rundfunkkommission der Länder. Herausgekommen ist ein Public Value-Test, dem sich neue Programm- und Onlineangebote der Gebührensender in Zukunft stellen müssen.

Übersetzt heißt das, die Sender müssen für neue Angebote nachweisen, dass sie ihrem gebührenfinanzierten Auftrag entsprechen. Damit soll eine erste Forderung der EU-Kommission erfüllt werden.

Interessant ist das Medienecho auf diese Vereinbarung. Für die taz kommentierte Steffen Grimberg bereits am Freitag „Viel Lärm um nichts“. Die Financial Times Deutschland (FTD) titelt hingegen heute: „ARD und ZDF beugen sich Privaten“.

Und das war’s. Da dpa anscheinend nichts berichtete, fand in den anderen Online-Tageszeitungen die Sitzung nicht statt. Und ARD und ZDF bleiben ihrer Linie treu, über Unangenehmes in eigener Sache gar nicht erst zu berichten.

Für die Meinungsvielfalt heißt das: Tageszeitungen kommentieren/berichten so, wie sich’s ihre Leser wünschen. Das ist ein normaler Vorgang. CDU-Wähler greifen nicht zur taz, Grüne wohl eher nicht zur FTD. Die öffentlich-rechtlichen Sender bleiben in eigener Sache unzuverlässig: Entweder wird einseitig oder gar nicht berichtet.

Wer ein differenziertes Bild haben möchte, braucht gut funktionierende Suchmaschinen, die das Netz unparteiisch nach Meldungen abklappern. Was das Internet also braucht, ist keine Rundfunkgebühr auf Trallala-Radiostreams, sondern die Sicherung eines Wettbewerbs bei Suchmaschinen.

Aber das teilt man den Herren Politikern besser nicht mit. Es könnte nur Unsinn dabei herauskommen (siehe vorige Meldung).

Kommentar bei der taz, Dossier bei ber FTD

06.09.2007 "Alte Männer mit Kugelschreibern"

Ein Artikel der Jungle World über Politiker und das Internet. Eigentlich auf die "Bundestrojaner"-Diskussion gemünzt, aber die Ahnungslosigkeit der Politik in Sachen Internet findet sich ja auch in der Einverleibung der Computer als lautsprecherlose Bildschirmradios - oder im Juristenslang Neuartige Rundfunkempfangsgeräte - wieder.

Artikel bei Jungle World

05.09.2007 ZDF: Fernsehen für die ganze Welt

Jochen Ortwein von Gebuehrenstop.de hat ein schönes Zitat des ZDF-Intendanten Schächter entdeckt, bei dem die Weltmachtsansprüche des Senders zum Vorschein kommen.

Artikel bei Gebührenstop

04.09.2007 ARD/ZDF-Online-Studie 2007: Die böse Realität

Was hat es nicht in den letzten Tagen für wunderbare Meldungen von der IFA gegeben. Die Sender jubelten ihre Mediatheken hoch, dass es eine wahre Freude war.

Die ARD/ZDF-Onlinestudie setzt trockene Zahlen dagegen: Auf die Frage "Sehen Sie zumindest selten Videodateien im Internet?" sagen 75% der Internetnutzer: "Nein". Die analoge Frage für Audiodateien wird von 71% verneint. Für die übergroße Mehrheit der Internetnutzer sind die Mediatheken schlichtweg uninteressant.

Noch besser sieht es bei der Legitimation von Rundfunk über das Netz aus. Im ersten Jahr der PC-Gebühr sank der Anteil derjenigen, die Radio über das Internet überhaupt mal nutzen von 24 auf 21%. Die mindestens einmalige wöchentliche Nutzung blieb bei 11% stehen, die tägliche Nutzung sank von 4 auf 3,4%. Ist das die vielbeschworene Konvergenz?

Nee, das ist die böse Realität, die natürlich nicht in der Pressemeldung von ARD und ZDF zur Studie auftaucht. Statt dessen feiert man den Sprung der Zahl der Internetnutzer über die 40-Millionen-Grenze und hofft, dass auch dieses Jahr wie jedes Jahr niemand von der schreibenden Zunft die Studie wirklich liest.

ARD/ZDF-Online-Studie 2007 in Media Perspektiven(PDF)

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