Im Jahre des Herrn eintausendneunhundertsechsundneunzig trug es sich zu, dass der Bayerische Rundfunk sein fünftes Radio-Programm ins Internet aussendete. Von der Großartigkeit dieser Leistung fasziniert sahen die Granden der ARD in die Zukunft. Und was sahen sie dort? Geld. Viel Geld.
Wenn man mit dem Computer über das Internet Rundfunk empfangen könne, dann sei der Computer ein Rundfunkempfangsgerät, folglich gebührenpflichtig. Mit dieser staatsvertraglich abgesicherten Goldesellogik zogen die öffentlich-rechtlichen Anstalten 1997 vor den Rat der Landes-Häuptlinge. Sie schlugen vor, bei nicht-privat genutzten PC-Rundfunkempfängern ein nach Anzahl der Geräte gestaffeltes Rabattsystem einzuführen.
Vom Proteststurm der Wirtschaftsverbände zersaust, mochte der Rat das zarte Pflänzchen Internet nicht unter einem öffentlich-rechtlichen Geldsack begraben. Und so einigten sich Häuptlinge und Granden darauf, das Problem zu vertagen.
Das war der erste Versuch. Angeschoben von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Zu einer Zeit als ein 28.8-Modem der Stolz seines Besitzers war. Und für jede Minute noch richtig Geld an den Provider und an die Telekom abgedrückt werden musste, plus Grundgebühr. Flatrates existierten nur als ferne Zukunftsträume.
In den folgenden Jahren machten sich die Landes-Häuptlinge auf die Suche nach dem großen Wurf, der die Gebühr bei den geänderten technischen Bedingungen gestalten sollte. 1999 führten sie im Rundfunkgebührenstaatsvertrag einen Paragraphen 5a ein, der "Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über das Internet wiedergeben können" bis zum 31.12.2003 von der Rundfunkgebühr freistellte. Dies sollte ihnen Zeit geben, um den großen Wurf zu suchen.
Im Jahr 2000 verlängerten sie sicherheitshalber die Schonfrist für Rechner bis 31.12.2004. Auf der Suche nach dem großen Wurf sollte wirklich nicht schief gehen.
Im September 2003 bei Verabschiedung des siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrages war's dann endlich soweit. Der große Wurf - er wurde noch mal verschoben. Bis zum 31.12.2006 blieben Rechner, die per Internet blabla empfangen konnten, gebührenfrei.
Am 8.Oktober 2004 schließlich kam die Runde der Landes-Häuptlinge erneut zusammen. Sie strichen die von der KEF empfohlene Rundfunkgebührenerhöhung ein wenig zusammen und beschlossen zum Ausgleich die Schonfrist für Computer nicht weiter zu verlängern. Ein Computer war damit ein Radio- bzw. Fernsehgerät wie jedes andere auch. Der große Wurf bestand darin, alles beim alten zu lassen und im nicht-privaten Bereich nur grundstücksbezogen eine Rundfunkgebühr zu erheben.
Über die tatsächliche Hintergründe gab Niedersachsens Landes-Häuptling Christian Wulff am 19.10.04 in der Netzeitung Auskunft:
>> Es war unvermeidlich, in Unternehmen, in denen es keinen Fernseher gibt, aber eine Vielzahl von Computern, diese Geräte der Rundfunk- und Fernsehgebühr zu unterwerfen. Sonst hätten wir dem massenhaften Bezug der Fernsehprogramme über den Monitor des Computers Tür und Tor geöffnet. Es hätte zu viele Missbrauchsmöglichkeiten gegeben. <<
Während die Krankenstände in den Unternehmen von Jahr zu Jahr sinken, weil Arbeitnehmer Angst um ihre Arbeitsplätze haben, lösten die Landes-Häuptlinge das Problem von zu viel Fernsehen am Arbeitsplatz. Wer solche Politiker hat, der braucht keine Kabarettisten mehr.
Die Auskunft von Wulff war zwar realitätsfremd, aber immerhin hat er was Originelles gesagt. Ansonsten war in der Politik nicht viel zu holen. Diejenigen, die versuchten vor der Abstimmung in den Landtagen über den neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag von Politikern Antworten zu bekommen, erhielten, wenn überhaupt, nichts als abgestandene Worthülsen. Am liebsten wurde das Thema jedoch totgeschwiegen. So fiel in der so genannten Debatte im NRW-Landtag genau ein einziger Satz zur PC-Rundfunkgebühr. Ein Grüner meinte sinngemäß, er hätte etwas Bauchschmerzen dabei, stimmte jedoch trotzdem dafür. An-der-Macht-sein verpflichtet.
Und so zog der Staatsvertrag von Land zu Land und bekam überall passende Mehrheiten. Gleichzeitig sicherten sich aber auch die meisten Parteien die Schlagzeile dagegen zu sein. Dagegen waren Parteivertreter entweder im Bund (CDU, FDP, Grüne), wo sie kein Mitspracherecht hatten, oder in der sicheren Landtagsopposition (SPD, Grüne, FDP). Wer an der Macht war, stimmte immer dafür; die Parteizugehörigkeit spielte keine Rolle. Am 01.04.2005 trat der neue Rundfunkgebührenstaatsvertrag in Kraft.
Danach blieb es lange ruhig um das Thema. Im Februar 2006 flammten erste Diskussionen auf, als die Berliner Zeitung einen Artikel veröffentlichte, der feststellte, dass auch Handys, die sogenanntes Handy-TV empfangen könnten, gebührenpflichtig würden. Ende März legten dann Mitglieder der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) Verfassungsbeschwerde ein, die inzwischen mangels "Rechtswegerschöpfung" abgelehnt wurde.
Im Sommer 2006 wachten endlich die Wirtschaftsverbände auf und nutzten die erfahrungsgemäß nachrichtenarme Zeit zu harschen Statements gegen die Rundfunkgebühr auf PCs. Und siehe da: ein Thema, das eigentlich schon abgehakt war, kam wieder auf die Tagesordnung der Politik.
Es zeigte sich, wer die eigentliche Macht im Staate ist. Kaum hatten sich Verbände aufgestellt, fielen Politiker reihenweise um. Was gestern noch eine konsequente Fortführung eines Verfassungsauftrages war, hieß jetzt realitätsfremder Unsinn. Selbst die CSU, die aufgrund sicherer Mehrheiten kein doppelzüngiges Spiel nötig hatte, wandelte sich zum Gebührengegner.
Die Dynamik des politischen Dominospiels zeigte sich am deutlichsten in der Hamburgischen Bürgerschaft. Im Juli hatten sich die Fraktionsvorsitzenden noch darauf geeinigt, die Büropauschale um 17 Euro zu erhöhen, weil auch Abgeordnete PC-Gebühren zahlen müssten. Kurz vor der Debatte im August schoben GAL und CDU schnell Anträge nach, die vom Senat forderten auf eine Verschiebung der Gebühr bzw. Reduzierung hinzuarbeiten. Die Erhöhung der Büropauschale wurde in den zuständigen Ausschuss abgeschoben.
Der öffentlich Druck zeigte scheinbar bei der ARD Wirkung. Sie bot an, lediglich die Radiogebühr einzuziehen. Als schließlich das ZDF diesem Vorschlag zustimmte, schien der Weg frei für eine Lösung, bei der alle Beteiligten das Gesicht wahrten.
Überraschenderweise konnte sich die Rundfunkkommission der Länder im September 2006 nicht auf den ARD-Vorschlag einigen. So blieb es der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2006 vorbehalten, ein Schlusswort zu sprechen. Und was sagten die Landes-Häuptlinge?
Sie sagten "fairer Kompromiss" oder "gerechte Lösung" und folgten dem ARD-Vorschlag, die Radiogebühr für internetfähige PCs zu kassieren. Gleichzeitig versprachen sie eine Neuregelung des gesamten Rundfunkgebührenunwesens, um z.B. die böse GEZ überflüssig zu machen und alle Fernsehunwilligen in großer Couch-Potato-Solidarität in die Gebührenpflicht einzubeziehen. Die neuen Zauberworte heißen Medien- bzw. Haushaltsabgabe.
Und wenn sie nicht gestorben sind, dann versprechen sie auch in Zukunft alles Mögliche, nur an den Kern der Sache, der sich alles einverleibenden Ausbreitung öffentlich-rechtlicher Anstalten, an diesen Kern gehen sie nicht heran.