Öffentlich-rechtliche Propaganda

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat bei Erfüllung seines Auftrags die
Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit der Angebote und Programme zu berücksichtigen.
(§11 Abs. 3 Rundfunkstaatsvertrag)

Die Wurzel des Begriffs Propaganda liegt in der christlichen Glaubensverbreitung. Er leitet sich von der „Congregatio de propaganda fide“ ab, der 1622 gegründeten Gesellschaft zur Verbreitung des Glaubens. Heute umfasst Propaganda alle Maßnahmen der gezielten öffentlichen Beeinflussung. Dieser Begriff hat inzwischen einen ziemlich hässlichen Beigeschmack von Unwahrheit und Täuschung.

Eigentlich ist es undenkbar, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten damit etwas zu tun haben sollen. Aber wie soll man das benennen, wenn die Öffentlichkeit systematisch desinformiert und mit falschen Zahlen gearbeitet wird oder eigene Studien ignoriert und Gegner verunglimpft oder totgeschwiegen werden?

Verantwortung abwälzen: Wir waren's nicht - die waren's

Die neueste und zugleich harmloseste Variante der öffentlich-rechtlichen Versuche, die Öffentlichkeit zu täuschen, ist der Verweis auf die Zuständigkeit der Länder. So ließ NDR-Intendant Jobst Plog verlautbaren:

>> Durch die Berichterstattung einiger Medien ist der Eindruck entstanden, die Rundfunkanstalten hätten sich selbst eine neue Grundlage zur Gebührenerhebung geschaffen. Dieser Eindruck ist falsch. <<

Und GEZ-Pressemann Willi Rees schreibt:

>> Vor diesem Hintergrund haben es die Länder - und nicht die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen, DeutschlandRadio oder die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) als gemeinsame Einrichtung dieser Rundfunkanstalten - für vertretbar gehalten, ... einen multimediafähigen PC nicht von der Gebührenpflicht auszunehmen. <<

Dinge zu sagen, die nicht wirklich falsch sind, aber den Kern der Angelegenheit verdecken, ist eine der Methoden in der Propaganda. Den Beginn der Debatte über die PC-Rundfunkgebühr schildert Axel Tschentscher so:

>> Nachdem der Süddeutsche Rundfunk, dem innerhalb der ARD die Federführung für das Rundfunkgebührenrecht obliegt, im Juli 1997 erstmalig öffentlich die Rechtsauffassung vertreten hatte, dass für jeden geschäftlich genutzten, rundfunkempfangstauglichen Computer eine gesonderte Rundfunkgebühr fällig werde, forderten zahlreiche Unternehmensverbände in einer Welle öffentlicher Empörung die völlige Gebührenfreistellung des Internet. <<

Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sind also nicht das passive Opfer gesetzgeberische Entscheidungen, sondern Verursacher des Gesetzgebungsprozesses. Sie haben die Initiative ergriffen, um sich ihre Pfründe im Internet zu sichern - zu einer Zeit, als Rundfunk im Netz nur was für Abenteurer und Technikfreaks war.

Missliebige Studien umdeuten: Wir sind der Trend

Ergebnisse von Studien zurechtzubiegen, ist an sich ein Propaganda-Standard. Kreativ wird's, wenn eigene Studien unpassende Ergebnisse liefern. Doch zum Glück gibt’s Reitze. Der hessische Intendant Helmut Reitze scheint so was wie der Chefstudieninterpretator bei der ARD zu sein.

Verhaltensauffällig wurde er zum ersten Mal bei der Vorstellung der Massenkommunikationsstudie 2005. Reitze sah den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch einen "digitalen Tsunami" existenziell bedroht. Die Anstalten müssten daher auf allen Vertriebswegen präsent sein, was in der Forderung gipfelte, die 0,75%-Budgetgrenze für Internetaufwendungen aufzuheben.

Das Dumme war nur, die Studie selbst kam zu dem Ergebnis, "dass sich in den vergangenen Jahrzehnten neue und alte Medien immer ergänzt und nicht verdrängt haben". Die Nutzungszeit für Hörfunk und Fernsehen war zwischen 2000 und 2005 um 50 Minuten gestiegen auf eine Bruttozeit von 441 Minuten. Das existenzbedrohende Internet wies 2005 eine Nutzungszeit von 44 Minuten auf.

Infografik: TV boomt auf hohem Niveau

Die realen Ergebnissen taugten nicht dazu, die Budgetgrenze zu kippen. Daher wurden sie schlicht ignoriert. Dass die Begrenzung der Ausgaben fürs Internet eine freiwillige Selbstverpflichtung der öffentlich-rechtlichen Anstalten aus dem Jahr 2004 war, blieb ebenfalls unerwähnt. Und auch Reitzes Ausführungen Anfang 2005 in der öffentlichen Anhörung des hessischen Landtags waren anscheinend völlig vergessen:

>> Herr Siebel hat gefragt, was diese 0,75 % in den Leitlinien hießen, die wir uns selbst gegeben haben. Das heißt schlicht und einfach, dass wir die einhalten werden. Wir machen solche Zusagen nicht, um sie hinterher nicht einzuhalten. Ich kann Ihnen nur sagen, dass der Hessische Rundfunk sein Angebot mit weniger Geld bestreitet, als es diese 0,75 % ermöglichen würden. <<

Einen zweiten Glanzpunkt setzte Helmut Reitze, als ARD und ZDF in einer gemeinsamen Pressemeldung die Ergebnisse ihrer Onlinestudie 2006 vorstellten. Diese Studie wird jährlich durchgeführt und bietet immer wieder bestes Zahlenmaterial gegen die PC-Rundfunkgebühr. Dies durfte in diesem Jahr natürlich nicht so sein. Daher lautete der triumphale Auszug aus der Studie so:

>> Multimediale Angebote wie Bild, Audio, Animationen und Video werden für die Nutzer zunehmend interessant. Bereits jeder vierte Internet-Anwender (24%) sieht zumindest gelegentlich im Netz Videos an oder schaut live im Internet fern. 40 Prozent aller Internetnutzer haben bereits Audiodateien aufgerufen oder live über das Internet Radio gehört. <<

Dazu Helmut Reitze:

>> Die Resonanz auf die multimedialen Angebote zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. <<

Schön wär's. Denn leider sind an diesen scheinbar objektiven Werten zwei Dinge falsch:

1. Das "zumindest gelegentlich" suggeriert eine geringe Nutzung über einen Zeitraum hinweg. Selbst das ist nicht der Fall. Die Zahlenangaben in der Studie werden mit "überhaupt genutzt" etikettiert. Jeder der auch nur versuchsweise ein Pornofilmchen angeschaut hat oder bei Amazon ein Stück aus einer CD probegehört hat, zählt zu diesen Gruppen. Und dafür sind die Zahlen sehr niedrig.

2. "Ein zunehmendes Interesse" suggeriert eine klare Steigerung. Die Autoren der Studie sagen dazu ganz trocken:

>> Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Nutzung der multimedialen Angebote jedoch kaum entwickelt. Es zeigt sich, dass das Thema Mediathek, also Audio und Video im Internet, inklusive neuerer Entwicklungen wie Podcasts, zur Zeit zwar stark diskutiert und forciert wird, eine starke bzw. verstärkte Nutzung im April diesen Jahres allerdings noch nicht nachgewiesen werden konnte. <<

Untersucht man die regelmäßige Nutzung, ist es noch schlimmer. 2003 gaben 12% der Onliner an, mindestens einmal wöchentlich Videos oder TV übers Internet zu sehen, 2006 waren es nur noch 9%. 24% hörten 2003 Audiodateien oder Radiostreams, 2006 waren's 23%. Der Trend ist rückläufig! Und das obwohl sich der Anteil der Onliner mit Breitbandzugang in diesem Zeitraum verdoppelt hat.

Interessant ist, dass die Anstalten überhaupt mit den Zahlen für die multimediale Nutzung im Allgemeinen operieren. Das ist ungefähr so als ob sie Absatzzuwächse im Hörbuch- und DVD-Markt als Beweis für ihre Wichtigkeit anführten. Der Grund für diese Argumentation ist, dass Radio und TV übers Internet nur Randerscheinungen sind.

76% der Onliner haben noch nie einen Radio-Livestream genutzt, weitere 13 % nutzen Radio-Livestreams noch nicht mal ein Mal pro Woche. TV-Livestreams nutzen satte 2% der Onliner mindesten ein Mal wöchentlich. Diese Zahlen, die ebenfalls aus der Onlinestudie von ARD und ZDF stammen, zeigen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender nicht auf dem richtigen Weg, sondern auf dem Holzweg sind, wenn sie das Internet für Rundfunkgebühren vereinnahmen wollen.

Mit Zahlen lügen: Wir sind immer und überall

"Glaube keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast", ist ein anerkannter Propaganda-Grundsatz auch bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. So gehörte die 98%-Haushaltsquote mit TV-Ausstattung zum ständigen Repertoire der Sender, wenn es zu zeigen galt, dass Privathaushalte im Prinzip nicht von der Ausdehnung der Rundfunkgebühr auf "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" betroffen wären.

Herausragendes Beispiel ist das Spiegel-Online-Interview mit Eckhard Ohliger (GEZ) im Februar 2006, als die Diskussion um Handy-TV hochkochte. Ohliger sagte:

>> Ab dem 1. Januar 2007 sind alle neuartigen Geräte, mit denen Fernsehempfang möglich ist, vom Grundsatz her gebührenpflichtige Rundfunkempfangsgeräte. ... Handys wären dann gebührenpflichtig, da aber über 98 Prozent der privaten Haushalte über einen Fernseher verfügen, fallen die Mobiltelefone unter die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte. <<

Es gibt zwei Quellen, die gegen die 98%-TV-Ausstattung sprechen. Die eine ist das Statistische Bundesamt, das für 1998 einen Fernseher-Anteil bei privaten Haushalten von 95,8 % ermittelt, 2003 waren es nur noch 94,4. Macht etwa 2 Millionen fernsehlose Haushalte. Die andere - und jetzt wird es äußerst ungemütlich - ist die GEZ selbst. Sie weist in den statistischen Veröffentlichung in der ARD-Hauszeitschrift "Media-Perspektiven" für 2001 1,73 Mio. Haushalte aus, die zwar ein Radio, aber keinen Fernseher gemeldet haben. Bis 2006 ist diese Zahl auf 2,15 Millionen gestiegen.

Nun könnte man sagen, das meiste sind Schwarzseher, die sowohl bei der Erhebung des Statistischen Bundesamts als auch bei der GEZ gelogen haben. Abgesehen davon, dass man dem Bundesamt zutrauen muss, mit diesem Problem bei der Datenerhebung fertig zu werden und es seltsam wäre, dass sich die GEZ von einer steigenden Zahl an Haushalten auf der Nase herumtanzen lässt, meinte Ohliger ganz klar, dass 98% einen Fernseher angemeldet haben, denn sonst könnten Handys nicht unter Zweitgerätebefreiung fallen. Tatsächlich angemeldet sind TVs aber bei weniger als 95% der Haushalte.

Zur These, dass Radio und Fernsehen immer und überall sind, gehört auch das systematische Kleinrechnen der zu erwartenden Einnahmen durch die PC-Rundfunkgebühr. Grotesker Höhepunkt der öffentlich-rechtlichen Zahlenzaubereien war im Juli die Behauptung von GEZ-Geschäftsführer Hans Buchholz, dass man für 2007 lediglich mit zwei Millionen Euro Mehreinnahmen durch die PC-Gebühr rechne. Wohlgemerkt: Zu diesem Zeitpunkt gingen alle Schätzungen noch von einer Komplettgebühr von 17,03 Euro monatlich für jeden PC aus.

Selbst wenn man völlig absurde Annahmen träfe, angefangen mit der Reduzierung der Außendienstler auf 100 Leute, müsste man die GEZ nach 5 Monaten schließen, weil die zwei Millionen bereits gesichert wären.

Interessant ist, dass zum damaligen Zeitpunkt eine Summe von 14 Millionen Euro für die ersten zwei Jahre genannt wurde. Nachdem die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihre Forderungen auf die Radiogebühr reduzierten hatten, war nur noch von fünf bis sechs Millionen Euro Einnahmen die Rede.

Diese Summe geht allerdings rechnerisch nicht auf. Die Radiogebühr beträgt mit 5,52 Euro weniger als ein Drittel der Gesamtgebühr. Die Zahl der finanziell Betroffenen bricht dramatisch ein, da ja bereits der Besitz eines Radios ausreicht, um nichts zuzahlen zu müssen. Vorher hätte es noch eines TV-Gerätes bedurft. Wenn also der Zahlbetrag kleiner als ein Drittel ist und die Zahl der Betroffenen dramatisch schrumpft, wie kann dann die prognostizierte Einnahme von 14 auf 5 Mio. Euro sinken, was etwa 35% sind?

Die Frage, welche der beiden Summen falsch ist, stellt sich allerdings nicht. Denn sie sind beide völlig realitätsfremd. Der DIHK rechnet selbst bei der Radiogebühr mit Summen ab 150 Mio. Euro aufwärts, weil etwa 2,5 Millionen Selbständige bisher noch gar nichts an GEZ zahlen. Selbst wenn die GEZ davon nur 10% realisieren könnte, wäre das jährlich mehr als ihre eigenen Angaben für einen Zweijahreszeitraum, in dem sogar Fernsehgebühren gezahlt werden müssten.

Gegner verleugnen: Andere gibt's nicht

Das Weltbild der öffentlich-rechtlichen Sender trieft geradezu vor Selbstgerechtigkeit. Daher rauschte Ende März 2006 die Klage einiger kleiner Freiberufler vor dem Verfassungsgericht gegen die PC-Gebühr zwar durch den Blätterwald, aber in den Onlineauftritten von ARD und ZDF war nichts darüber zu lesen. Durch ihre eigenen Verfassungsbeschwerden schien ihnen wohl das Thema ausreichend abgedeckt.

Überhaupt gibt es so was wie Rundfunkverweigerer überhaupt nicht oder nur als religiös motivierte Einzeltäter. So meinte Eckhard Ohliger gegenüber dem Spiegel:

>> Es gibt also nur einen sehr kleinen Kreis von Haushalten, die kein Fernsehen nutzen, zum Beispiel aus religiösen Gründen. <<

Das Abschieben von Gegnern in eine religiös-fundamentalistische Ecke ist kein Zufall. Falsche Motive zu unterstellen, Gegner in eine übel beleumdete Gruppe einzusortieren, das sind bekannte Propagandatricks. Die Anstalten sehen sich als unverzichtbarer Teil der Welt, der nur von Spinnerten ignoriert wird. Seltsam ist nur, dass man in Zukunft weiterhin ohne persönliche Nachteile aus der Kirche austreten kann, aber nicht mehr aus dem Kreis der Rundfunkgläubigen.

Gebührenzahler desinformieren: Wir sind das Gesetz

Die bisherigen Beispiele basierten auf Stellungnahmen der Chefetagen des öffentlich-rechtlicher Rundfunksystems. Dass hier vertuscht und gelogen wird, entspricht nicht dem öffentlich-rechtlichen Auftrag, gehört aber anscheinend zum Straßenkampf um die Gebühren.

Eine neue Dimension erhält die Anstaltspropaganda, wenn Gebührenzahler in einem Informationsartikel falsch informiert werden. Denn die ARD ist durch das Gebührenprivileg Teil der öffentlichen Verwaltung und hat eine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Auskunft.

Am 11.04.05 kurz nach Inkrafttreten des neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrags informierte die ARD ihre Gebührenzahler in einem (inwischen geänderten) Online-Artikel, der mit folgendem denkwürdigen Satz begann:

>> Ab dem 1. Januar 2007 werden Rundfunkgebühren für Computer erhoben, die zum Fernsehen und Radio hören genutzt werden - vorausgesetzt, der PC ersetzt herkömmliche Geräte. <<

Diese Aussage revolutioniert sowohl den Rundfunkgebührenstaatsvertrag als auch die geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das merkt man spätestens, wenn man eine naheliegende Schlussfolgerung zieht: Falls nur Gebühren zahlen muss, wer seinen Computer zum Fernsehen und Radio hören nutzt, braucht folglich niemand zu zahlen, der den PC nicht zum Rundfunkempfang nutzt.

Ginge jemand mit dieser Argumentation zu seiner zuständigen Landesrundfunkanstalt, würde er ausgelacht. Jeder, der ein Gerät besitzt, das ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunk empfangen kann, ist gebührenpflichtig. Die tatsächliche Nutzung ist nicht relevant. Die gegenteilige Darstellung ist nicht nur eine umgangssprachliche Vereinfachung, sie ist sachlich falsch.

Offensichtlich wollte die ARD nicht informieren, sondern ihr Weltbild propagieren, das da lautet: Alle technischen Gerätschaften, mit denen man Rundfunk empfangen kann, werden auch dazu genutzt. Die Gebühr wäre somit legitim. Dass dem nicht so ist, dass dieses Weltbild wider besseren Wissens propagiert wird, lässt sich jedes Jahr in den Online-Studien von ARD und ZDF nachlesen.

Der zweite Satz des "Informationsartikels" variiert das Thema und bereichert es um eine falsche, aber beschwichtigende Feststellung:

>> Keine Sorge: Kein Gebührenzahler wird doppelt zur Kasse gebeten. Von dieser neuen Verordnung sind lediglich diejenigen betroffen, die Rundfunk ausschließlich mit dem PC empfangen und weder Radio- noch Fernsehgerät zu Hause haben. <<

Sind Selbständige keine Gebührenzahler? Was hier vollmundig verkündet wird, ist Politik und Sendern nachhaltig von den Wirtschaftsverbänden um die Ohren gehauen worden: die Doppel- und Dreifachbelastung von Selbständigen. Tatsächlich gibt die ARD am Schluss des Artikels zu, dass doch Umstände eintreten können, die Zweitgeräte ebenfalls belasten, aber bis dahin wird gnadenlos desinformiert.

Behauptungen, wie sie die ARD hier als Informationen der Gebührenzahler ablieferte, hätten in einer Amateurveranstaltung wie der Wikipedia keinen Tag überlebt. Bei einer Institution, in der hochbezahlte Fachleute zum Gebührenrecht herumlaufen, dauerte es 14 Monate bis der Artikel etwas überarbeitet wurde.

Die Fassung vom 23.06.06 beginnt so:

>> Ab dem 1. Januar 2007 werden Rundfunkgebühren für alle Geräte erhoben, mit denen der Empfang von Fernseh- und Radioprogrammen möglich ist. Dazu gehören nach dem Wegfall des so genannten Moratoriums ab 1.1.2007 auch PCs, die Hörfunk oder Fernsehen über Internet empfangen können. <<

"Empfangen können" macht den Unterschied. Dies ist auch im zweiten Satz korrigiert worden, obwohl die ARD weiterhin darauf besteht, dass niemand doppelt zahlen muss. Ein bisserl Propaganda muss halt sein. Für eine dritte Korrektur hat die Kraft dann nicht mehr gereicht. Weiterhin heißt es dort:

>> Es gilt: Wenn Sie schon ein Fernsehgerät angemeldet haben, mit Ihrem PC aber auch fernsehen, dann zahlen Sie nichts extra. <<

Objektivität sichern - Wir wissen Bescheid

Die Woche, in der die Ministerpräsidenten die PC-Gebühr endgültig absegneten, nutzten die öffentlich-rechtlichen Anstalten, um ihre unbestechliche Objektivität unter Beweis zu stellen. So entlarvte ZDF-Intendant Schächter kurz vor der Ministerpäsidentenkonferenz den Streit um die PC-Gebühr als "demagogische Diskussion aus dem Sommerloch". Nicht 2,5 Millionen Unternehmen seien betroffen, wie die Wirtschaftsverbände behaupteten, sondern nur "38.000 ehemalige Schwarzseher".

Mit dieser Einschätzung von Unternehmen, die bisher keine Rundfunkgebühr bezahlt haben, fügte Schächter dem Anstalts-Arsenal eine neue Waffe hinzu: die Hetzpropaganda. Die Zahl selbst wird durch keinen Geringeren als GEZ-Geschäftsführer Buchholz widerlegt. Dieser hatte den Vertretern des Hessischen Landtags bei einer öffentlichen Anhörung Anfang 2005 vorgerechnet, dass 2 bis 2,5 Millionen Unternehmen noch nicht von der GEZ erfasst sind.

Bei der Berichterstattung nach der Entscheidung bewiesen ARD und ZDF, dass sie nicht davor zurückschrecken, die eigenen Nachrichten für ihre Zwecke zu missbrauchen.

dpa hatte gemeldet:

>> Wer einen internetfähigen Computer besitzt und bisher weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet hat, muss vom kommenden Jahr an eine Rundfunkgebühr von 5,52 Euro im Monat zahlen. Das beschlossen die Ministerpräsidenten in Bad Pyrmont (Niedersachsen). <<

Streng genommen ist das eine Falschmeldung, denn wer seinen Fernseher bisher nicht angemeldet hat, aber einen internetfähigen PC besitzt, muss auch in Zukunft 17 Euro zahlen und kommt nicht mit dem Radiotarif davon. Es hätte also heißen müssen:

Wer einen internetfähigen Computer besitzt, aber weder Radio noch Fernseher, muss vom kommenden Jahr an ...

Die dpa-Formulierung verschiebt das Problem vom Nichtbesitzen eines Rundfunkgerätes und des Nichtwollens von Rundfunkempfang fälschlicherweise zum Nichtanmelden. Der Tagesschau als objektivem Nachrichtenflagschiff der ARD war das jedoch nicht deutlich genug. Sie meldete auf ihrer Website:

>> Für Zuschauer oder Betriebe, die über einen internetfähigen Computer verfügen und bislang noch keine GEZ-Gebühren zahlen, werden damit ab dem 1. Januar 2007 pro Monat 5,52 Euro fällig, teilte die Staatskanzlei in Schwerin mit. <<

Nicht Privathaushalte ohne Rundfunkgeräte, sondern Zuschauer, die bisher keine Gebühren zahlen, sind laut Tagesschau betroffen. Ob ZDF-Intendant Schächter in Amtshilfe an diesem Text mitformulieren durfte?

Dass die Tagesschau die Rundfunkgebühr als GEZ-Gebühr bezeichnet, rundet den objektiven Charakter der Meldung ab. Die öffentlich-rechtlichen Sender wissen genau, dass es keine GEZ-Gebühr gibt, genausowenig wie Finanzamt-Steuern. Doch die umgangssprachliche Bezeichnung für die Rundfunkgebühr kommt ihnen entgegen. Damit lässt es sich hinter dem Blitzableiter GEZ gut leben. Diese Bezeichnung in der Tagesschau zu verwenden, zeugt jedoch von bewusster journalistischer Qualitätsreduzierung.

Da wollte die heute-Sendung des ZDF natürlich nicht nachstehen. Gleich in der Überschrift der Meldung auf der heute-Website hieß es "Die GEZ-Gebühr für Computer ist beschlossen". Und der Untertitel gab die Richtung vor: "5,52 Euro pro Monat - Nur Wenige betroffen".

Im Sinne der Objektivität wurde nicht der eigene Intendant zur Stützung dieser These zitiert, sondern der Gastgeber der Ministerpräsidentenkonferenz Christian Wulff:

>> Die PC-Gebühr trifft vor allem Selbstständige, die in ihrem Büro oder Arbeitszimmer einen internetfähigen Computer nutzen. "Das ist eine ganz kleine Gruppe", betonte Wulff. <<

Auf welchen empirischen Studien diese Einschätzung beruht, verschwieg der niedersächsische Medienexperte. Dieser war schon 2004 durch verschärfte Sachkenntnis aufgefallen. Nach der damaligen Entscheidung, PCs in die Rundfunkgebührenpflicht einzubeziehen, gab er vor allem die missbräuchliche Verwendung von Internetfernsehen am Arbeitsplatz als Hauptgrund an.

Doch das ZDF hatte weitere gute Nachrichten zu bieten. Unter der Überschrift "Die Gebühr ist nicht neu" berichtete heute:

>> Die ursprünglich vorgesehene Gebühr von 17 Euro für Internet-PCs wird den Angaben zufolge auf 5,52 gesenkt. <<

Anscheinend muss man ab 2007 nicht mehr, sondern weniger bezahlen. Diese Wahnsinnsgebührensenkung wird nur noch durch die wunderbare Mathematik der Gebühr übertroffen:

>> Die PC-Gebühr soll nur pro Betrieb und nicht pro Gerät bezahlt werden. "Wenn ein Unternehmen 1000 PCs hat[,] werden nur einmal 5,52 Euro fällig", sagte der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen. <<

Dass der Bürgermeister den kleinen, aber feinen Unterschied zwischen Betrieb und Unternehmen missachtete, kann man ihm vielleicht verzeihen. Dass das ZDF dies zu einer weiteren Propaganda-Meldung nutzte, hingegen nicht. Denn je Betrieb auf einem eigene Grundstück wird für ein Unternehmen eine Gebühr fällig. 1000 PCs in 1000 Telekom T-Punkten werden also verdammt t-euer.

Fazit

Wenn es um ihre eigenen Interessen geht, kämpfen die öffentlich-rechtlichen Sender mit aus der Politik bekannten Propagandamethoden. Sie lassen sich dabei weder von ihrem Auftrag im Sinne der Meinungsfreiheit noch ihrer Stellung als öffentlicher Verwaltung behindern.

Gerade weil die Sender eine besondere Position in der Medienlandschaft haben, ist es besonders erschütternd, sie bei ihrer "Öffentlichkeitsbearbeitung" zu beobachten. Der Verdacht liegt nahe, dass auch in ihren Programmen nicht sauber gearbeitet, sondern eigene Interessen und Interessenverflechtung eine besondere Rolle spielen. Einzelne Skandale, die an die Öffentlichkeit dringen, wären also keine Einzelfälle, sondern Teil des Systems. Doch damit unterminieren die Anstalten nachhaltig ihren Gebührenanspruch.

Produktplacement: Jürgen Bertram, "Mattscheibe", Fischer Taschenbuch Verlag, 2006
Jürgen Bertram hat mehr als zwei Jahrzehnte für den NDR gearbeitet und zeigt als Insider, wie die Sender zwischen Politik, Kommerz und Quote ihren Auftrag nach und nach vergessen haben.