Aktuelles - Archiv 5/2008 - 8/2008

19.08.2008 Letzte Meldung

Die Aktuelles-Seite wird nicht mehr weitergeführt und wandert mit dem Rest der Aktuelles-Seiten ins Archiv. Statt dessen gibt's nun den Igel-Blog.

18.08.2008 "Gehirnwäsche per Lautsprecher"

Dies ist der Titel eines Artikels des Kölner Stadt-Anzeigers zum Rundfunk unterm Nationalsozialismus. Anlass ist die Vorstellung des Volksempfängers am 18. August 1933 bei der Funkausstellung in Berlin.

Die Erfahrungen mit dem Radio des Dritten Reichs waren Grundlage dafür, die Freiheit des Rundfunks im Grundgesetz zu verankern. Hätte es damals schon ein Internet gegeben, so wäre dies sicher auch im Grundgesetz geschützt worden und wir müssten uns heute nicht mit Gebühren für Nebenbeidudelei herumschlagen.

Artikel Kölner Stadt-Anzeiger

17.08.2008 Erfolgreicher Widerspruch

Ein erfolgreicher Widerspruch wurde mir aus Walheim gemeldet, das sich im Machtbereich des SWR befindet. Der Widerspruch richtete sich gegen die Einbeziehung eines Laptops in die Rundfunkgebühr, der beruflich in den Wohn- und Geschäftsräumen im gleichen Haus genutzt wurde, wobei bereits privat Rundfunkgebühren anfielen.

Im wesentlichen beruhte der Widerspruch auf dem hier veröffentlichten Kurz-Widerspruch von Manfred Schneider. Ob nun die für den SWR stattgebende GEZ angesichts des Koblenzer Urteils weich geworden ist oder der Erfolg auf den besonderen Umständen des Falles beruht - erstaunlich ist er allemal.

15.08.2008 Jeder zahlt für sich allein

Das Verwaltungsgericht Greifswald hat nach einem Bericht von pc-gebuehr.de eine Klage mit der akademie.de-Argumentation abgewiesen. Eine Kirchengemeinde muss für den Gemeinde-PC zahlen, auch wenn der Herr Pfarrer schon Rundfunkempfangsgeräte in seiner Dienstwohnung auf dem gleichen Grundstück angemeldet hat.

Bericht bei pc-gebuehr.de

15.08.2008 Scheinheiliges Gequatsche

Was war das für ein Wehgeschrei, als der Entwurf zum neuen Rundfunkstaatsvertrag bekannt wurde. Angeblich hätten die Gebührenzahler ein Recht auf unbegrenzte Nutzung der Inhalte, die sie ja schon bezahlt hätten. Angeblich hätten die Anstalten keine kommerziellen Interessen im Internet.

Und nu kommt ein neuer Geschäftsführer der WDR Mediagroup daher und sagt: Lasst uns doch ein Video-on-Demand-Portal eröffnen für die Inhalte, die nur sieben Tage in den Mediatheken gezeigt werden können. Michael Loeb:

>> Es macht doch keinen Unterschied, ob ich Inhalte auf CD oder DVD vertreibe oder im Internet. <<

Recht hat er. Nix isses mit dem angeblichen Recht der Gebührenzahler auf das, was er schon bezahlt hat, und Kommerz im Internet geht natürlich über die privaten Tochterfirmen der Anstalten.

Gibt's eigentlich auch eine Grundversorgungspflicht für Scheinheiligkeit?

Meldung bei Horizont

08.08.2008 Neues aus Gelsenkirchen

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat zum ersten Mal seit Ende letzten Jahres ein Lebenszeichen von sich gegeben, womit endlich Bewegung in mein Verfahren kommen sollte. Immerhin stammt meine Klage aus dem November 2007.

Das Gericht fragt, ob der Verzicht auf eine mündliche Verhandlung ok ist und weist auf die Koblenzer Entscheidung hin.

Natürlich werde ich einem schriftlichen Verfahren zustimmen und noch ein paar Ergänzungen/Aktualisierungen meiner Position hinzufügen. Dazu dann demnächst mehr auf diesem Bildschirm.

Nachtrag 11.08.: Die zweite Ergänzung meiner Klageschrift ist nun online.

07.08.2008 Intransparente Transparenz

Die Frankfurter Rundschau berichtet über die Austerpolitik der öffentlich-rechtlichen Anstalten bei deren Geschäftsgebaren. Ein "Transparenzbericht" des ZDF über "Zuschüsse" von Unternehmen bei Sendungen wird unter Verschluss gehalten. Das Auskunftsersuchen eines Journalisten an den WDR in Bezug auf dessen Zusammenarbeit mit Unternehmen wird abschlägig beschieden. Zwar gibt es ein Landesgesetz für Informationsfreiheit, aber wie immer, wenn es um Pflichten geht, sind öffentlich-rechtliche Sender der Meinung, dass sie damit nichts zu tun haben. Nun klagt der Journalist vor dem Verwaltungsgericht.

Artikel Frankfurter Rundschau

04.08.2008 Ansbach, Bayern: Nur noch 2:1

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die PC-Gebühren-Klage eines Anwalts, der in seiner Kanzlei einen PC nutzt, abgewiesen.

Das Gericht ist kein Stück von der Deutung eines PCs als Rundfunkempfangsgerät abgewichen. Sämtliche Gegenargumente wurden weggewischt:

>> Fragen der unterschiedlichen Empfangsqualität, die Einschätzung und Nutzung eines Rechners als Textmedium oder Multimediagerät und auch die Spekulation darüber, ob die „althergebrachten“ Rundfunkempfangsgeräte in ihrer Bedeutung abnehmen werden oder nicht, haben in diesem Zusammenhang und insbesondere für die hier zu entscheidende Frage, ob es sich bei dem internetfähigen PC des Klägers um ein Rundfunkempfangsgerät handelt, keine Bedeutung. <<

Tatsächlich hält der Richter sogar die Beschränkung auf die Radiogebühr bei PCs für "möglicherweise rechtswidrig".

Auf den Punkt, dass der klagende Anwalt, der auch privat keine Rundfunkgeräte bereit hält, sich der Rundfunkgebührenpflicht nur duch Aufgabe seines Berufs entziehen könnte, ist das Gericht nicht eingegangen und hat anscheinend der Kläger auch versäumt zu argumentieren.

Freie Willensentscheidungen sind in Bayern wohl nicht gefragt.

Pressemitteilung VG Ansbach (PDF), Urteil (PDF)

02.08.2008 Was tun? Nichts tun!

Nach den zwei Urteilen zur PC-Gebühr im Juli stellt sich nun die Frage, was zu tun ist, wenn für viele am 15.08. wieder ein PC-Gebühr-Zahlungstermin ansteht. Die einfache Antwort: Nichts.

Klammer auf: Natürlich nur, wenn Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben. Sonst müssen Sie diese widerrufen :Klammer zu.

Zahlungen unter Vorbehalt erkennt die GEZ nicht an. Ob das rechtens ist oder nicht: Man müsste sein Geld dann sowieso irgendwann einklagen. Also tut man ganz gepflegt gar nichts.

Was sind die Konsequenzen? Nach sechs Wochen wird die GEZ freundlich die Zahlung anmahnen. Wer ein bisschen spielen will, könnte nach drei bis vier Wochen antworten, dass er aufgrund der bekannten Urteile nicht zahlt und eine Aussetzung des Mahnverfahrens vorschlägt bis die Gerichte die Sache geklärt haben.

Es ist unwahrscheinlich, dass sich die GEZ darauf einlässt, aber möglicherweise schiebt sich dadurch der Gebührenbescheid weiter hinaus, weil die Abwicklung bei der GEZ erst mal eine Antwort auf das Schreiben verlangt, bevor es zum Bescheid kommt.

Wer nichts tut, bekommt etwa nach acht Wochen einen Gebührenbescheid. Nun befinden wir uns irgendwo in der Weihnachts-/Jahreswechselzeit. Also bescheren Sie die GEZ mit der ersten ausstehenden Quartalszahlung und einer 5-Euro-Mahngebühr und fassen den guten Vorsatz innerhalb eines Monats nach Empfang des Bescheids Widerspruch einzulegen.

Die Begründung des Widerspruchs bei der PC-Gebühr ist nebensächlich. Sie spielt für die GEZ/Rundfunkanstalt keine Rolle, weil sie sich im Recht glaubt, und sie spielt auch vor Gericht keine Rolle, da kann man neu formulieren.

Nachdem das geschafft ist, können Sie sich wieder dem gepflegten Nichtstun ergeben und abwarten, wie lange GEZ und Rundfunkanstalt brauchen, um eine Ablehnung des Widerspruchs zu formulieren. Weitere Zahlungen sind nicht notwendig, weil die GEZ das Mahnverfahren beim Widerspruch im Regelfall aussetzt.

Oft versucht sie jedoch erst mal ein unverbindliches Schreiben mit irgendwelchen Satzbausteinen, auf dem nirgendwo das Wort Widerspruchsbescheid plus eine Rechtsbehelfsbelehrung erscheinen. Das können Sie je nach Neigung ignorieren oder als Anlass für eine wüste Beschimpfungsorgie nutzen, denn Sie haben ein Recht auf einen ordentlichen Bescheid.

Wenn dieser Widerspruchsbescheid dann endlich kommt (vier bis sechs Monate Wartezeit sind die Regel), erst dann müssen Sie sich entscheiden, ob Sie ebenfalls Klage einreichen. Bis dahin sollten weitere Verfahren entschieden sein, so dass Sie ein gutes Bild davon haben werden, ob eine Klage ein Risiko darstellt.

Einen Anwalt brauchen Sie in der ersten Instanz beim Verwaltungsgericht nicht. Von daher ist das Risiko sowieso minimal und nach den bisherigen Erfahrungen kochen die gegnerischen Anwälte auch nur mit Wasser; bei manchen hat man allerdings den Eindruck, dass man ihnen erst noch einen Topf leihen muss.

So weit diese Geschichte vom süßen Nichtstun. Wer jetzt nicht nichts tut, ist selber schuld.

PS: Es ist ausnahmsweise erlaubt, den obigen Text zu entführen und woanders zu veröffentlichen. Mit oder ohne Quellen-/Autorenangabe - auch das ist egal.

01.08.2008 ARD-/ZDF-Onlinestudie 2008: Die Koblenzer Richter hatten recht

Was natürlich nicht in der Meldung vom ZDF steht und wahrscheinlich auch sonst nirgendwo gemeldet werden wird: Die Koblenzer Richter, die den Rundfunk im Internet als "marginal" und für die Existenz des Internets als "unerheblich" eingestuft hatten, sind durch die ARD-/ZDF-Onlinestudie 2008 bestätigt worden.

Für die mindestens einmal wöchentliche Nutzung von Live-TV im Netz können sich nur 3% der Onliner begeistern, beim Radio sind's 10%. Und das obwohl der Breitbandanteil bei den Onlinern noch mal spektakulär von 59% im Jahr 2007 auf 70% gestiegen ist.

Da hier anscheinend überhaupt nichts zu machen ist, versuchen die Öffentlich-rechtlichen Anbieter wenigstens einen Videoboom zu konstruieren, der ihre Ansprüche im Netz, Mediatheken von größtmöglichem Ausmaß anzubieten, stützen soll.

Schon bei der Vorabmeldung im Juni hatte ich auf die nicht zu erklärende "Explosion" bei der Videonutzung hingewiesen. Die veröffentlichte Studie bringt leider nicht viel mehr Klarheit, sondern erhärtet den Verdacht, dass unsauber gespielt wird. Auf S. 338 heißt es:

>> Inzwischen nutzen 55 Prozent aller bundesdeutschen Onliner zumindest gelegentlich Videoanwendungen im Netz, 2005 waren es nur 25 Prozent. <<

Dieser Boom wird dadurch erzielt, dass man 2005 nicht erhoben hat, wer schon mal zu Besuch bei einem Videoportal war, 2008 aber schon. Auf S. 339 heißt es:

>> Forciert wird diese rasante Entwicklung durch die Videoportale, die 51 Prozent der Nutzer bereits aufgesucht haben. <<

Man beachte den Unterschied zwischen "zumindest gelegentlich", also eine Widerholungshandlung, und "bereits aufgesucht". Und aufgesucht heißt nicht Video geguckt, sondern "Nutzung einer Videoanwendung". Denn das Anschauen von Videos im Netz wurde bisher immer ohne den Besuch von Videoportalen ausgewertet und war zuletzt 2007 bei 29%.

Und so nennt das ZDF in seiner Meldung den Boom auch ganz vorsichtig "Das Interesse an Bewegtbildern deutlich angestiegen". Verstehen wird man das trotzdem als aktives Gucken von Videos im Netz, wie auch der Vorsitzende der ARD/ZDF-Medienkommission und Intendant des Hessischen Rundfunks, Dr. Helmut Reitze, gleich klar macht:

>> Die Studie bestätigt, dass wir der zunehmenden Individualisierung des Medienkonsums Rechnung tragen und unsere linearen Sendungen auch thematisch sortiert anbieten müssen. <<

Übersehen hat er dabei zwei Dinge: Die Mediatheken von Fernsehsendern - egal ob privat oder öffentlich-rechtlich - sind äußerst unbeliebt. In der Sonderauswertung zur Onlinestudie "Bewegtbildnutzung im Internet" geben die Autorinnen an, dass 2% der Onliner mind. einmal wöchentlich auf eine Mediathek zurückgreifen. Selbst dumme Videorecorder werden mit 7% Anteil häufiger angeworfen.

Und zum zweiten stimmt die These von der Individualisierung des Medienkonsums für das Fernsehen nicht. Vergleicht man die TV-Nutzungs-Entwicklung in der Gesamtbevölkerung mit der von Onlinern - also denen, die eine Chance haben, TV wann immer sie wollen im Netz zu gucken -, dann ergibt sich folgendes Bild:

Insgesamt stieg der TV-Konsum in Minuten pro Tag von 2002 bis 2008 von 219 auf 225 Minuten, bei den Onliner aber von 195 auf 248 Minuten.

Fazit: Rundfunk im Internet bleibt auf niedrigem Niveau liegen. Die Videonutzung im Netz hat eher verstärkenden Einfuss auf den TV-Konsum. Folglich sind die Rundfunkgebühren für PCs sowas von überflüssig, wie das nur ein Richter sagen kann.

Onlinestudie 2008, heute-Meldung

31.07.2008 GEZ-Jahrbuch: Schlechte Note für Schüler Buchholz

Die GEZ hat endlich das Jahrbuch 2007 online gestellt und damit die Zahl der angemeldeten PCs offiziell gemacht: 120.298 angemeldete PCs kann die GEZ vermelden, knapp 31% davon sind als privat genutzt deklariert (S. 39f).

Für den Geschäftsführer der GEZ, Hans Buchholz, sind dabei die 5,9 Mio. Euro Erträge aus der PC-Gebühr ein Beweis dafür, dass die Schwarzmaler bei den Kosten der PC-Gebühr weit daneben gelegen haben (Vorwort S. 5).

Das ist eine interessante Interpretation, für die es in der Schule aber keine gute Note gegeben hätte. Erstens nimmt Buchholz als Vergleichszahl der Schwarzmaler (500 Mio.) eine Schätzung, die sich noch an der Fernsehgebühr für PCs orientierte. Das ist schon mal ein übler Propaganda-Trick, für den es saftige Punktabzüge gegeben hätte.

Und wenn man zweitens von den mehr 2 Millionen Selbständigen ohne Rundfunkgeräteanmeldung nur 82.600 zur Zahlung von PC-Gebühren bewegen kann, dann dürfte eher Ineffizienz und Unbeweglichkeit von GEZ und Anstaltshäschern sowie mangelndes Interesse, gesetzliche Vorgaben umzusetzen, einer Interpretation nahe kommen, die sich an Fakten orientiert, nicht an propagandistischen Wunschbildern.

Jahrbuch 2007 (PDF-Datei)

30.07.2008 Macht grün lustig?

Grietje Staffelt ist medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und wurde von der Website digital-tv zu Rundfunkgebührenfragen interviewt. Das ist schon mal eine lustige Idee, weil der Bundestag in Sachen Rundfunk nichts zu melden hat. Rundfunk ist bekanntlich Ländersache.

Lustig geht's auch weiter, denn Frau Staffelt grient nicht nur in die Kamera, sondern wirft die „dubiosen Fahndungsmethoden der GEZ“ in die Diskussion. Gemeint sind die humorlosen „GEZ-Fahnder“, die auf Provisionsbasis arbeiten.

Das ist entweder Ausdruck von schierem Unwissen oder purer Populismus. Denn die netten Anstalten von nebenan, deren Moderatoren jedermann gute Laune ins Ohr schwallen, hetzen selbst den Bürgern von Gier geleitete Außendienstler auf den Hals. Niemand zwingt sie dazu, sie könnten genauso festangestellte Berater unters Volk schicken. Aber von Gier verstehen sie halt was.

Auch die Zukunft der Rundfunkgebühr scheint ein lustiges Thema zu sein. Nach Vorstellung der Grünen soll eine Haushalts- und Betriebsabgabe her. Letztere nach Zahl der Mitarbeiter gestaffelt. Eine Strafabgabe für die Schaffung von Arbeitsplätzen sozusagen.

Diese neue Form der Abgabe soll komischerweise die „GEZ-Fahndung“ überflüssig machen. Klar, niemand käme auf den Gedanken bei der Zahl der Mitarbeiter zu schummeln und das ganze Wohnhäuser sich zu Haushalten zusammentun könnten, ist völlig undenkbar.

Die Frage, was ein Haushalt ist, bleibt sowieso ein gut gehüteter Witz. Reicht ein gemeinsames Klingelschild, eine gemeinsame Küche, ein gemeinsames Badezimmer oder soll es gar ein gemeinsames Schlafzimmer sein? Müsste da nicht jemand genau hinterschauen, ob geschummelt wird?

Matratzenkontrolle! Schläft hier noch jemand?

Und im Lichte des allerneuesten Urteils aus Koblenz betrachtet, muss man sich fragen, wofür soll eigentlich gezahlt werden, wenn das Internet gebührenfrei bleibt? Die neuen Formen der Rundfunkgebühr basieren auf der Annahme, dass jeder Rundfunk hat. Wenn es jedoch die Wahl gibt zwischen Rundfunk und Internet, dann hat eine allgemeine Abgabe zugunsten des Rundfunks keine Rechtsbasis. Das – wird dann nicht mehr lustig.

Interview bei digital-tv

PS: Auch lustig! Matratzenkontrolle gibt's schon. HR3 schaltet nach 45 Minuten den Livestream ab. Falls der Hörer eingeschlafen ist, muss der HR dann keine weiteren Streamingkosten tragen.

29.07.2008 Zweites Urteil: 2:0

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einem Rechtsanwalt bestätigt, dass er für seinen PC im Büro keine Rundfunkgebühr zahlen muss. Begründung: Ein PC in einem Büro oder Geschäftsraum werde typischerweise nicht fürs Radiohören genutzt.

dpa-Meldung bei sat+kabel

Aus der Urteilsbegründung:

Die Koblenzer Richter haben in der Urteilsbegründung das fiktionale Element der Grundlage für die PC-Gebührenpflicht auseinandergenommen: Ein PC, den man für eine selbständige Tätigkeit nutzt, wird nicht zum Rundfunkempfang angeschafft. Der bloße Besitz und die technische Möglichkeit des Empfangs reichen nicht für eine Gebührenpflicht. Bei multifunktionalen Geräten wie dem PC muss ein tatsächlicher Rundfunkempfang vorliegen.

Die PC-Gebühr verstößt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Koblenz auch gegen Art. 5 des Grundgesetzes, weil "eine staatliche Zugangshürde errichtet" wird, womit der in Art. 5 garantierte freie Zugang zu Informationsquellen nicht mehr ungehindert möglich ist.

>> Insbesondere erscheint es nicht gerechtfertigt, den Zugang zu den weltweit abrufbaren Informationen des Internets von der Entrichtung einer besonderen Gebühr abhängig zu machen, die ausschließlich der Finanzierung Dritter, vor allem der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, dient, die aufgrund eigener, wenn auch durch den Gesetzgeber legitimierter Entscheidung Teil dieser Informationsquelle wurden, für deren Existenz jedoch völlig unerheblich sind und als Teil dieses Systems eine marginale Rolle spielen. << (Urteil S. 15)

Diese Ohrfeige für die öffentlich-rechtlichen Anstalten und die Ministerpräsidenten der Länder ist endlich mal ein klares Wort jenseits der Phantasiegebilde, die sich diese Akteure für die PC-Gebührenpflicht ausgedacht haben.

25.07.2008 Fundstück: "Mit den Dritten sieht man doppelt"

Ein Artikel von Christian Bartels in der Wochenzeitung Freitag über die Haltung der öffentlich-rechtlichen Sender, sich erst mal alle Sendemöglichkeiten an Land zu ziehen, sie dann beliebig zu befüllen und nie wieder herzugeben.

Das ganze Elend der öffentlich-rechtlichen Habsucht wird laut Autor z.B. im Internet bei web.ard.de/radio/radionet sichtbar, wo über 100 Grundversorgungsradiostreams mit ihren austauschbaren Sendemottos auf den Berieselungswilligen warten.

Artikel bei Freitag

24.07.2008 Die san lustich, die Öst'reicher

Das muss man sich mal vorstellen: Da will die in Österreich fürs Eintreiben der Rundfunkgebühren zuständige GIS von einem Wiener eine Gebührennachzahlung, obwohl der weder TV noch Radio besitzt. Was er hat, ist ein Laptop, womit er angeblich übers Internet ORF empfangen kann. Und das ist der östereichischen Tageszeitung Kurier einen Artikel wert.

Das muss man sich mal vorstellen: Da würden deutsche Zeitungen über jeden, von dem die hiesigen Rundfunkanstalten für einen PC Rundfunkgebühren verlangen, einen Artikel schreiben. Da wären die Zeitungen dicker als ein Versandhauskatalog.

So ist das halt, wenn man Weltmarktführer in PC-Gebühren ist. Was in einem PC-Gebührenentwicklungsland einen Aufreger wert ist, entlockt uns hier nur noch ein "Jo, mei".

Artikel im Kurier

22.07.2008 Auf die Köpfe, fertig, los

Die Website Digital-TV hat kurz hintereinander zwei Interviews veröffentlicht, in denen es unter anderem um die Zukunft der Rundfunkgebühr ging. Erster Interviewpartner war Norbert Simon, der Kläger im Braunschweiger PC-Gebühren-Prozess ist. Das zweite Interview wurde mit Christoph Waitz geführt, bei der FDP mit Mediendingen befasst.

Beide sind selbstverständlich gegen die PC-Gebühr und beide sind für die Pro-Kopf-Pauschale, die an Stelle der jetzigen Gebührenordnung treten soll. Laut ihren Angaben würde die monatliche Gebühr dann nicht mehr als 11 Euro kosten.

Das ist eine Zahl, die aus der Studie des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages stammt, in Auftrag gegeben von FDP-Bundesmedienpolitiker Otto. Die Studie ging jedoch davon aus, dass sich an den Befreiungstatbeständen nichts ändert, während Waitz und Simon angeben, dass nur steuerpflichtige Bürger zahlen müssten.

Laut statistischem Bundesamt sind nicht mehr als 26,5 Mio. Steuerzahler beim Finanzamt gemeldet (letzte veröffentlichte Zahl von 2004). Da gemeinsam veranlagte Ehepaare als ein Steuerzahler zählen, wären wir bei großzügiger Annahme von 50% Ehen bei knapp 40 Mio., wovon etwa 5 Mio. mangels steuerpflichtigem Einkommen abgezogen werden müssten. Bleiben 35 Mio. - multipliziert mit 11, noch mal multipliziert mit 12, ergeben sich 4,62 Mrd. Euro.

Ich glaube nicht, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit ihren 8 Mrd.-Etats darüber glücklich wären. Oder anders gesagt: Selbst das Versprechen einer schönen Gebührensenkung für Leute mit TV-Gerät kommt nicht hin.

Und dann sind da noch diejenigen, die draufzahlen: Ehepaare, Menschen ohne TV und solche, die sich ganz vom Rundfunk verabschiedet haben.

Welche „Vorteile“ außer einer evt. minimalen Senkung hat die Pro-Kopf-Abgabe sonst noch?

Beide Interviewten weisen darauf hin, dass die GEZ überflüssig würde. Das hätte nach Norbert Simon zwar kaum finanzielle Vorteile, das Schwarzseher/-hörer-Problem würde jedoch ohne weitere Schnüffelei seitens der Anstalten gelöst.

Man kann nur hoffen, dass die politischen Sicherheitsexperten nicht auf die Eleganz dieses Arguments stoßen werden. Dann sind alle Diskussionen um die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten oder Fingerabdrücke in Personalausweisen Kinkerlitzchen. Wenn man einfach alle verknackt, braucht man keine Polizei mehr. Das ist im Prinzip der Kern des GEZ-Arguments. Aus der Reihe tanzen - gleich Rundfunkverzicht - geht dann nicht mehr.

Versüßt wird dieses Argument mit dem Hinweis auf die staatstragende Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Christoph Waitz sieht ihn auf Augenhöhe mit dem Bundesautobahnnetz. Norbert Simon verweist auf den Nutzen der journalistischen Arbeit des Rundfunks auch für Nichtnutzer bzw. sieht Parallelen zu anderen Abgaben wie dem Solidaritätszuschlag, von dem auch nicht die direkt profitieren, die ihn bezahlen.

Diese völlige Überschätzung der Unterhaltungsmedien Radio und Fernsehen, die gleichgesetzt werden mit Infrastruktur-Elementen, dürfte den Intendanten der Anstalten gefallen (zum Unterschied zwischen Anpruch und Wirklichkeit siehe vorige Meldung). Wer ein bisschen weiter denkt, fragt sich, was leisten TV und Radio in Sachen Information, das die Presse oder das Internet nicht leisten können? Ist das eine Gebührenpflicht für alle und einen Aufwand von über 8 Mrd. Euro wert?

Hinzu kommt: Die Argumentation ist von oben gedacht. Doch was ist eigentlich mit dem einzelnen Bürger? Wenn man die Sache von unten aus denkt: Braucht ein Bürger Radio und TV, um informiert zu sein?

Hier kommt der eigentliche Witz an der ganzen Angelegenheit zum Vorschein. Nachdem es nun mit dem Internet ein Medium gibt, das wesentlich besser dazu geeignet ist, sich zu informieren und - ebenfalls wichtig - sich frei zu artikulieren, sollen nun die Berieselungsmaschinen Radio und TV im Namen der Meinungsfreiheit durch Gebühren für alle abgesichert werden.

In der Konsequenz heißt das: Die PC-Gebühr darf nach den Vorstellungen von Christoph Waitz, Norbert Simon und allen anderen Pauschalgebühren-Anhängern nicht grundsätzlich verfassungswidrig sein. Wäre sie es, dann wäre anerkannt, dass mit dem Internet ein Medium existiert, das eine vollwertige Alternative zum Rundfunk darstellt, ohne die Probleme, die der Rundfunk aufgrund seiner Struktur bei der Meinungsfreiheit aufwirft.

Gleichzeitig gegen die PC-Gebühr und für eine Pro-Kopf-Pauschale zu sein, das funktioniert einfach nicht.

Interview Norbert Simon, Christoph Waitz

21.07.2008 ZDF verfilmt Klassiker der Weltliteratur

Nun macht das ZDF ernst mit Anspruch und Qualität. In einer sechsteiligen Filmreihe wird die ZDF-Tochter ZDF Enterprises Klassiker der Weltliteratur ins Fernsehen bringen.

Es wurden namhafte deutsche Regisseure (Tykwer, Petersen) verpflichtet; auch mit Hollywood-Schauspieler wird nicht gegeizt (Cate Blanchett, Giovanni Ribisi, Martin Sheen, Viggo Mortensen). Die Filmmusik soll Ennio Morricone liefern.

Alles in allem ein vielversprechendes Projekt, das so nie stattfinden wird. Statt dessen meldet der Tourismusverband Silberregion Karwendel, dass das ZDF in dieser Urlaubsregion eine Bastei-Lübbe-Heftromanvorlage über das Schicksal einer Adelsfamilie und seine romantischen Wendungen in sechs Teilen verfilmt. Musik: André Rieu, Schauspieler u.a. Günther Schramm und Karl Moik.

Ich entschuldige mich daher beim ZDF für die bösartige Falschmeldung und beglückwünsche es zu einer weiteren Übererfüllung beim Plansoll Qualitätssenkung durch Groschenheft-TV.

Pressemitteilung des Tourismusverbands Silberregion Karwendel

19.07.2008 Ein zweiter Blick nach Braunschweig

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig ist für alle PC-Gebühren-Gegner eine kleine Ermutigung. Noch ist damit nichts gewonnen; das Urteil ist weder rechtskräftig noch ist es eine grundsätzliche Entscheidung gegen die Gebühr, aber es ist ein Riss in der Mauer.

Der Braunschweiger Richter hat nicht nur über die Auslegung des §5 Abs. 3 entschieden, der die Zweitgerätebefreiung von neuartigen Rundfunkempfangsgeräten im gewerblichen Bereich regelt. Er hat auch die weitgehende Deutungshoheit des Rundfunkgebührenstaatsvertrags durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten in Zweifel gezogen.

Das beginnt bei den Punkten, bei denen das Gericht „ausdrücklich offen“ lässt, ob sie nicht schon für eine Entscheidung zugunsten der Klage ausreichten. Hierzu zählt der Richter, dass die Definition der neuartigen Rundfunkempfangsgeräte nicht der Entscheidung durch die Anstalten überlassen sein dürfte und auch das Ausnehmen des öffentlichen Dienstes aus der PC-Gebührenpflicht (namentlich werden Lehrer genannt) nicht in der Befugnis der Sender liege.

Warum der Gesetzgeber den öffentlich-rechtlichen Anstalten möglichst klare Vorgaben machen sollte, wird am Schluss der Urteilsbegründung deutlich. Dort legt das Gericht dar, dass die vom NDR gewünschte enge Auslegung vom Gesetzgeber hätte eindeutig vorgegeben sein müssen, denn es würden dem Sender „erhebliche Einnahmen“ zufließen.

Der Richter sagt also, dass den Anstalten bei der Auslegung des Gesetzestextes nicht zu trauen ist, weil sie selbst von der Auslegung profitieren würden. Damit wird ein Punkt angesprochen, der bisher durch das Feindbild GEZ zugekleistert wird.

Im Gegensatz zu den meisten anderen Verwaltungen, an die Gelder gezahlt werden müssen, wird das Geld bei den Anstalten nicht nur verwaltet, wie beim Finanzamt z.B., nein, die öffentlich-rechtlicher Sender sind selbst Nutznießer der Einnahmen. Die Deutungshoheit, die von den Anstalten als Selbstverständlichkeit beansprucht wird, wäre somit deutlich einzuschränken, um keine Begehrlichkeiten zu wecken.

Das erfordert jedoch einen Gesetzgeber, der über die entsprechende Kompetenz verfügt. Da sich aber eingebürgert hat, dass die Landesparlamente nur noch Stimmvieh für die Entscheidungen der Ministerpräsidenten in Rundfunkfragen sind, spielt Kompetenz in der Rundfunkgesetzgebung die Rolle des ersten Toten in einem langwierigen Gemetzel, bei dem am Schluss bis zur Unkenntlichkeit verstümmelte Gesetze übrig belieben.

Man kann also nur hoffen, dass auch andere Verwaltungsgerichte eine hohe Messlatte an die Gesetzgebung selbst legen und so der selbstherrlichen Auslegung der Rundfunkanstalten einen Riegel vorschieben.

Nachtrag 21.07.: Das Urteil ist jetzt online.

18.07.2008 NDR wird Zulassung zur Berufung beantragen

Digital-TV meldet, dass der NDR bei seiner Rechtsposition bleibt und gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig die Zulassung zur Berufung beantragen wird.

Laut NDR ging das Gericht "leider von einer unzutreffenden Auslegung der maßgeblichen Vorschrift des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (§ 5 Abs. 3 RGebStV) aus".

Meldung bei Digital-TV

17.07.2008 Der NDR hat keine GEZ-Beauftragten mehr

Wie zuletzt am 3.7.08 beschrieben, war der NDR eine der letzten Anstalten, die dem Bürger weismachen wollte, dass die Gebührenbeauftragten von der GEZ kämen. Nun hat der NDR dies auf seiner Website berichtigt und schickt ganz offiziell die Beauftragten selbst auf die Jagd. Wenn Radio Bremen das auch noch schafft, wär ein Stückchen Anstalts-Heuchelei aus der Welt geschafft. Aber keine Bange, bleibt noch genug übrig.

Nachtrag 11.10.08: Auch Radio Bremen hat nun aktualisiert und keine GEZ-Beauftragten mehr.

16.07.2008 Einer ging noch rein

Bei natuerlich-klag-ich.de ist eine weitere Klage aus NRW bekannt geworden. Damit ist NRW mit fünf Klagen gegen die PC-Gebühr wieder Igelland Nummer eins und die Zahl der bekannten Klagen auf 16 angestiegen.

Laufende Verfahren

16.07.2008 In Braunschweig ist das 1:0 gefallen

Norbert Simon meldet auf der RFGZ-Seite, dass das Verwaltungsgericht bei seiner Klage gegen die PC-Gebühr zu seinen Gunsten entschieden hat.

Der Fall: Norbert Simon betreibt eine selbständige Tätigkeit von zu Hause aus und zahlt bereits für privat angemeldete Geräte. Nach Auffassung des Gerichts reicht das aus, um von der Zweitgerätebefreiung für nicht ausschließlich-privat genutzte Empfangsgeräte nach §5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag zu profitieren.

Offen gelassen hat das Gericht, ob die PC-Gebühr grundsätzlich in die Verfassungsrechte eingreift, weil durch die Berufung auf die Zweitgerätebefreiung eine solche Entscheidung nicht notwendig war.

Der NDR kann gegen das Urteil innerhalb eines Monats Zulassung zur Berufung beantragen. Es ist also noch nicht rechtskräftig.

Meldung bei RFGZ

11.07.2008 HR: Antworten brauchen etwas länger

Die Rechtsabteilung des Hessische Rundfunks ist mal wieder überlastet. So hat sie bei der Beantwortung der Fragen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden um Fristverlängerung gebeten. Ein Monat ist bei vier laufenden PC-Gebühr-Verfahren anscheinend zu wenig. Da lob ich mir den WDR: der schreibt nur Belangloses, aber er schreibt.

Meldung bei pc-gebuehr.de

11.07.2008 Die peinlichen Onliner vom MDR

Seit drei Tagen ist die Website des MDR weitgehend offline. Die selbsternannten Retter des Internets vor Milliarden-Konzernen schaffen es anscheinend nicht, ein Datenbankbackup der Website aufzuspielen. Aber Grund zur Freude besteht nicht: Die Livestreams funktionieren noch, die PC-Gebühr ist nicht in Gefahr.

Bericht Presseclub Dresden

10.07.2008 PC-Gebühr: So machen es die Schweizer

In der Schweiz soll es ab dem 1.9.2008 ebenfalls eine Rundfunkgebühr für PCs geben, die Rundfunk über das Internet empfangen. Zahlen muss nur, wer keine klassischen Rundfunkempfangsgeräte hat. Damit hören aber schon die Gemeinsamkeiten mit der deutschen PC-Gebühr auf.

Für eine Radiogebühr müssen mindestens ein ISDN-Zugang und eine Player-Software für Livestreams vorhanden sein. Eine TV-Gebühr zahlt nur, wer einen Breitbandzugang und eine Player-Software hat sowie bei einem TV-Dienst wie z.B. Zattoo registriert ist.

Im gewerblichen Bereich reicht ein betriebsinternes Verbot des Rundfunkempfangs am Arbeitsplatz, um von der Gebühr befreit zu sein. Ein entsprechendes Dokument kann bei der Bilag, dem schweizerischen Pendant zur GEZ, heruntergeladen werden.

Ich weiß nicht, wer in welcher Weise beweispflichtig ist, aber grundsätzlich zahlt in der Schweiz nur, wer seinen PC tatsächlich als Rundfunkempfangsgerät nutzen will. D.h. in der Schweiz werden die Bürger wie mündige Menschen behandelt, in Deutschland wie Kleinkinder, bei denen das Vorhandensein eines PC-Spielzeugs genügt, um sie zu willenlosen Rundfunkberieselten zu machen.

Bilag-FAQ privat, gewerblich

03.07.2008 "Die Welt" sieht keinen Wald, der NDR sendet Plastikbäume und die Kieler Nachrichten bauen sich trotzdem ein Floß, mit dem sie alle Klippen umschifft, aber letztlich ist es das Internet der Amateure, das den Wald rettet

Der Bayerische Rundfunk (BR) hat Gier als die Wurzel allen Übels entdeckt und will in einem Pilotprojekt Gebührenbeauftragte mit einem Festgehalt ausstatten statt sie mit Provisionen zu ködern. Darüber berichtet die Tageszeitung "Die Welt", schafft es aber nicht, dem Leser den Wald zu zeigen, obwohl die Bäume im Artikel drin sind.

Da wird der Chef des BR-Beauftragtendienstes zitiert, da wird die Zahl der Beauftragten des BR mit 175 angegeben und trotzdem soll Schluss sein mit den "agressiven GEZ-Kontrolleuren" und dem "rüden Auftreten des GEZ-Personals".

Auf die Spitze getrieben wird die Verwirrung in zwei Sätzen des Artikels:

>> Bereits eingeführt ist eine Qualitätsprämie für Kontrolleure der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die sich wenige Beschwerden einhandeln. Die 175 sogenannten Beauftragten des BR sollten sich vorrangig als Berater für die Bürger verstehen, sagte Müller. <<

Hier hat anscheinend die GEZ den Vorreiter gemacht und der BR will nachziehen, obwohl es alleine eine Aktion des BR ist, die Qualitätsprämie einzusetzen. Dass der richtigen Bezeichnung ein "sogenannt" vorangestellt wird, während die Kontrolleure der GEZ so durchflutschen, ist fast schon eine tragikomische Pointe.

Tatsächlich steht sogar auf der Website des BR ausdrücklich, dass die Beauftragten für den BR arbeiten und einen BR-Ausweis haben. Ganz im Gegensatz zum NDR, der seit mehr als einem Jahr verbreitet, dass die Rundfunkgebührenbeauftragten von der GEZ kommen und sie sicherheitshalber mit einem GEZ-Ausweis ausstattet.

Da grenzt es an ein Wunder, dass eine regionale Tageszeitung wie die Kieler Nachrichten es schafft, einen Bericht über die Verurteilung eines rabiaten Beauftragten völlig zu Recht GEZ-frei zu halten und ihn als das zu bezeichnen, was er trotz NDR-Desinformation ist: ein Gebührenbeauftragter des NDR.

Fazit: Pressevielfalt ist eine gute Sache, da hat man die Chance, dass Zusammenhänge irgendwo auch mal richtig dargestellt werden. Gebührenfinanzierte Desinformation hingegen ist im Internet überflüssig und so hat Fritz Raff Recht: Die öffentlichen-rechtlichen Sender brauchen das Internet, allein schon um ihr Fehlverhalten aufzudecken. Denn das Internet steckt voller Wissen: ganz ohne Gebühren, ganz ohne Kommerz, amateurhaft, aber dafür richtig.

Welt-Artikel

01.07.2008 Der vergessliche Herr Buchholz von der GEZ

Knapp zwei Jahre ist es her, dass GEZ-Geschäftsführer Hans Buchholz verbreiten ließ, er erwarte für 2007 zwei Millionen Euro Einnahmen aus der PC-Gebühr (siehe z.B. Spiegel online). Wohlgemerkt: Damals war die Gebühr noch als TV-Gebühr in Höhe von 17,03 Euro geplant.

Heute kann Buchholz verkünden, dass die Einnahmen aus der Computerabgabe sechs Millionen Euro betragen. Das entspreche "ziemlich genau dem, was wir prognostiziert hatten", zitiert ihn der Evangelische Pressedienst (epd). Bei einer Gebührenhöhe von 5,52 Euro.

Was war passiert? Vor knapp zwei jahren kämpften die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit den Wirtschaftsverbänden während eines heißen Verlautbarungssommers um die PC-Gebühr. Dabei war Ihnen damals wie auch heute jedes Mittel aus dem Propaganda-Reich recht. So wurden einfach mal groteske Zahlen in die Welt gesetzt, im Vertrauen darauf, dass in der Presse keine Zeit für Nachrecherchen bliebe.

Nachdem die Anstalten das Zugeständnis machen mussten, für PCs nur die Radiogebühr zu erheben, wurde die Prognose für 2007 Ende 2006 auf sechs Millionen Euro angehoben.

Diese sechs Millionen wurden jetzt zielsicher erreicht, obwohl Hans Buchholz von der "hohen Zahl der Privathaushalte" überrascht wurde, die ihren PC angemeldet haben. Dafür hat man ganz einfach auf größere Anstrengungen bei Unternehmen verzichtet und natürlich die Zahlen-Sünden der Vergangenheit vergessen.

In Vorbereitung ist auch schon die nächste Propagandaschlacht: Buchholz sieht in den Privathaushalten ehemalige TV-Besitzer, die jetzt nur noch die Radiogebühr für Ihren PC zahlen. Das soll zeigen, "dass für uns auch Probleme mit der reduzierten Gebühr entstehen".

Die durchscheinende Annahme dahinter ist, dass die Leute ihren Fernseher durch einen Internet-PC ersetzen und damit fernsehen. Doch auch in diesem Fall hat Hans Buchholz einfach mal was vergessen:

Es gibt seit Jahren einen Trend in der GEZ-Statistik, der sehr klein ist und selbstverständlich nicht kommuniziert wird. Seit Ende 2000 ist die Zahl derjenigen, die privat nur ein Radio angemeldet haben von 1,7 Mio. bis Ende 2007 auf 2,3 Mio. angestiegen. D.h. laut GEZ-Statistik gehen mindestens etwa 80- bis 90.000 Menschen dem Medium Fernsehen jährlich verloren.

Dieser langjährige Trend weg von der Glotze soll nun als kurzfristiges, weil gebührensparendes Umsatteln auf Internet-TV verkauft werden, damit auch PC-Besitzer demnächst die volle Gebühr zahlen dürfen.

GEZ-Mann Hans Bucholz und die Sender möchten also weiter für ihre Vergesslichkeit belohnt werden. Der eine vergisst Zahlen, die anderen vergessen ein gutes Programm zu machen. Pech Leute: Das Internet vergisst nichts.

epd-Artikel

30.06.2008 Damische Zohlen

Es is' scho a Kreiz mit denna Zohlen, muss die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) anhand einer aktuellen Erhebung feststellen. Während das von den öffentlich-rechtlichen Anstalten fest gezimmerte Bild von der Jugend, die nur noch übers Internet erreichbar wäre, die Diskussion bestimmt, sagen die erhobenen Zahlen ganz was Anderes:

>> Überraschenderweise liegt auch in dieser Altersgruppe [14-19 Jahre] die Radionutzung bis etwa 18:30 Uhr deutlich vor der privaten Nutzung des Internets. Danach ist dann aber die Internet-Nutzung stärker. ... Bei Jugendlichen wird der Spitzenwert im Hörfunk etwa um 07:00 Uhr erreicht. Die Reichweite bei den 14- bis 19-Jährigen liegt dann bei etwa 25 Prozent. Die Internet-Nutzung ist in dieser Altersgruppe gegen 21:00 Uhr mit etwa 13 Prozent Reichweite am höchsten. <<

Befragt wurden in Bayern 23.000 Personen, darunter 2.000 in der Altersklasse 14-19.

Und noch eine Interessante Zahl: Ein bayerischer Haushalt verfügt im Schnitt über 4,5 Radios. Bevor PCs Radios ersetzen können, wäre also eine Menge Sondermüll zu entsorgen. Aber in Privathaushalten sollte die PC-Gebühr ja eh nie ein Thema sein, nur bei gewerblich genutzten Geräten. Und dort hat man bekanntlich durch umfangreiche Befreiungstatbestände einen Anreiz für die Radioentsorgung gesetzt, was dem Ziel der Sicherstellung öffentlich-rechtlicher Finanzen nicht gerade entgegenkommt, aber was soll's: Gründe sind nur Schall und Rauch.

Pressemeldung BLM

25.06.2008 ARD: Im Bett mit Bild

Im letzten Jahr wurde die Osgar-Verleihung der Bild-Zeitung noch im Vorabendprogramm als Zusammenfassung gezeigt. Dieses Jahr reicht's schon für 90 Minuten Abendprogramm. Ab 22.45 Uhr (voraussichtlich nach dem Fußball) kann sich der geneigte ARD-Zuschauer heute auf 90 Minuten gebühren-gesponserte Bild-Werbung freuen.

Interessant ist, was statt dessen gelaufen wäre: Ein Film über Religion in China wurde auf den schönen Sendetermin 0.35 Uhr verschoben. Eine Dokumentation über Spielsucht am Computer erst mal ganz rausgekegelt.

Muss man dazu noch was sagen? Nee, dazu muss man nichts mehr sagen.

Meldung bei sat+kabel

20.06.2008 SWR: 79 Mio. Gewinn, 0,8 Mio. Einnahmen aus PC-Gebühr

SWR-Intendant Peter Boudgoust gab heute einen Jahresgewinn von 79 Mio. Euro für 2007 bekannt, bei 1,149 Mrd. Euro Einnahmen. Die Situation werde weiter angespannt bleiben, sagte Bougoust.

Er verwies darauf, dass die Einnahmen aus der PC-Gebühr für den SWR im letzten Jahr nur 0,8 Mio. Euro ausgemacht hätten. Was viel weniger wäre "als die zuvor in den Medien kolportierten Beträge".

Schon komisch. Erst soll die PC-Gebühr die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Zukunft sichern, dann verkündet die GEZ, nichts gegen die zwei Millionen Selbständigen unternehmen zu wollen, die keine Rundfunkgeräte angemeldet haben und jetzt ist der SWR anscheinend glücklich, nur so wenig mit der PC-Gebühr eingenommen zu haben.

Pressemitteilung des SWR

Nachschlag: Auch der HR hat sich Gewinne für schlechte Zeiten angefuttert. 17,8 Mio. Euro im Jahr 2007, was 2,2, Mio. mehr sind als geplant war. Die Begründung einer hohen Inflationsrate, auf die man vorbereitet sein muss, ist allerdings ein schlechter Witz. Was hat der Preis von Brötchen und Marmelade mit den Ausgaben im Rundfunkbereich zu tun? Es ist wohl eher so, dass Manövriermasse für Expeditionen ins Internet aufgebaut wurde.

19.06.2008 Man versteht sich

Letzte Woche kurz vor der Ministerpräsidententagung fiel der Bundesverband der Verbraucherzentralen dadurch auf, dass er sich vehement für die Expansion der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet einsetzte.

Was haben die mit Medienpolitik zu tun, hab ich mich gefragt. Nun ist die Antwort da: Im Hintergrund köchelte bereits eine Kooperationsvereinbarung mit NDR und WDR. Wie heute bekannt wurde, werden für ein bisserl Zuschuss einige Verbraucherzentralen im Ruhrgebiet und im Norden Beratungs- und Vermittlungsarbeit in Sachen Rundfunkgebühr leisten.

Für die Sender eine gute Sache: Man holt sich einen Verbündeten, der einem auch noch ein bisschen Drecksarbeit abnimmt. Ob sich die Verbraucherzentralen damit den Nimbus der Unabhängigkeit erhalten können, steht auf einem anderen Blatt.

Bericht bei sat+kabel

19.06.2008 Endlich ist es mal jemandem aufgefallen

Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) hatte angekündigt, die SWP-PR-Sendung "Quoten, Klicks und Kohle" zu begutachten. Wie Spiegel online berichtet, wurde Professor Horst Müller von der Hochschule Mittweida damit beauftragt.

Horst Müller sieht die Sendung auf dem Niveau der Bild-Zeitung und so ganz nebenbei rückt er etwas in den Vordergrund, was von den Öffentlich-Rechtlichen als auch den Verlegern immer vergessen wird:

>> Weiter rügt Müller, in dem Beitrag sei verschwiegen worden, dass die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet bereits einen Wettbewerbsvorteil hätten, weil seit 2007 auch Computer GEZ-pflichtig seien und damit über das Internet Geld in die Finanzierung des Programms fließt. <<

Artikel bei Spiegel online

17.06.2008 Fundstück: "Fernsehen ist schwerfällig, dümmlich, flüchtig"

Klaus Jarchow vergleicht für Medienlese die Medien Radio, Fernsehen, Internet und Print. Wie das Zitat verrät, kommt das Fernsehen dabei nicht gut weg.

Artikel bei Medienlese

16.06.2008 FAZ: "Schafft die Gebühren ab!"

Fast wäre es Claudius Seidl gelungen, für die FAZ einen klugen Kommentar zu schreiben. Doch dann zauberte er einen Schluss hin, der einen Titel hervorbrachte, mit dem all die klugen Analysen zu Staub wurden.

Der Mann fordert doch tatsächlich, dass sich ARD und ZDF nur noch als Pay-TV betätigen sollen. Er bestätigt damit das, wovor die Anstalten immer gewarnt haben: Die unersättliche Gier von gewinn-orientierten Unternehmen. Denn natürlich bliebe dann der Werbemarkt bei den Privaten, und natürlich könnte sich ein öffentlich-rechtliches Pay-TV nicht gegen kostenloses TV behaupten.

Das besonders Dumme an der Forderung "Schafft die Gebühren ab!" ist, dass der zweite Schritte vor dem ersten erfolgen soll. Statt die Abschaffung der Gebühren für den Internetzugang zu fordern, möchte Claudius Seidl gierig alles platt machen.

Für die Abschaffung der Gebühr auf Internet-PCs gibt es gute Gründe, gibt es viele Gründe. Nur haben die FAZ und der Rest der Presse das immer noch nicht gemerkt. Den Einsatz, den sie bei der Neuformulierung des Rundfunkstaatsvertrags gezeigt haben, der fehlte ganz eindeutig bei der Einführung der PC-Gebühr.

Statt dessen dürfen sich einige mutige Gebühren-Igel auf eigenes Risiko mit den milliardenschweren Anstalten juristisch auseinandersetzen. Aber egal. Genauso wie in der Debatte um den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, wo man glauben sollte, das Internet besteht nur aus Presse und Rundfunk, genauso wird bei der PC-Gebühr das erste Internet vergessen.

Das erste Internet ist immer noch der wichtigste Teil, nämlich die Hunderttausenden, die ihr Wissen kostenlos und ohne kommerzielle Absicht im Netz bereit stellen. Die Herren Qualitätsjournalisten von Presse und Rundfunk sind nur Teil 2, und der ist bekanntlich immer schlechter als das Original.

FAZ-Kommentar

15.06.2008 Zweite Klage in Frankfurt

Das Verwaltungsgericht Frankfurt ist nun nach Sigmaringen (Baden-Württemberg) das zweite Gericht, das mit Mehrfachklagen in Sachen PC-Gebühr zu tun hat. Die zweite Klage in Frankfurt, bereits im März eingereicht, ist Nummer 15 insgesamt.

Damit sind NRW und Hessen mit je vier Klagen gleichauf. Harald Simon vermutet, dass ich mich darüber ärgern könnte, nachdem das Igelstammland NRW vor ein paar Tagen noch alleine vorne stand. Das ist natürlich nicht der Fall. Ich freue mich über jede Klage - so lange sie nicht aus diesem Bäbbl-Ländle kommt;-)

Klage-Überblick bei www.natuerlich-klag-ich.de

14.06.2008 Gelebte Konvergenz

Norbert Simon hat sich die Arbeit gemacht, TV und WEB-TV anhand des Livestreams Deutschland gegen Kroatien zu vergleichen. Das Ergebnis ist nach wie vor verheerend für die Konvergenz-Prediger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Bericht bei rfgz.de

Nachschlag 17.06.: Bei der Partie Deutschland gegen Österreich hinkte der Livestream im Internet bis 150 Sekunden hinterher. Da kann man auch gleich die Zeitung nehmen.

13.06.2008 Kein Kommentar

Da die vorläufige Entscheidung der Ministerpräsidenten zum neuen Rundfunkstaatsvertrag und der Rolle der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz in allen Medien thematisiert ist, spar ich mir hier eine Darstellung und Kommentierung. Nur auf eine Kleinigkeit will ich hinweisen:

Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff wird in der ARD-Pressemitteilung zitiert:

>> Die ARD kenne die genauen Details des jüngsten Arbeitsentwurfs der Rundfunkkommission zwar noch nicht, allerdings habe er die Aussagen von Ministerpräsident Koch so verstanden, dass die bestehenden Online-Angebote der ARD offenbar nicht im Widerspruch zu diesem Entwurf stehen. Jetzt stelle sich natürlich die Frage nach den Möglichkeiten zur Weiterentwicklung. <<

Spiegel online zitiert Koch:

>> Es wird keine Kontaktbörsen, Beratungsdienste oder Freizeittipps im Internet bei ARD und ZDF geben", sagte Koch in Berlin. Einiges davon seien "Dinge, wie sie zurzeit ja geschehen". <<

Pressemitteilung ARD, Spiegel online-Artikel

11.06.2008 Klage beim Verwaltungsgericht Münster

Bereits im März wurde auch in Münster eine Klage gegen die PC-Gebühr eingereicht. Damit sind nun 14 Klagen bekannt und NRW - als Igelstammland - liegt mit vier Klagen vorne. So kann's weiter gehen.

Überblick bei www.natuerlich-klag-ich.de

09.06.2008 Zahlenzauber mit ARD und ZDF

Die Vorabmeldung zur ARD/ZDF-Onlinestudie 2008 ist da und wie immer zaubern auch dieses Jahr die PR-Leute der Sender mit den Zahlen. Aufhänger ist das rasante Wachstum bei der Videonutzung. Sie soll von 45% im Jahr 2007 der Onliner auf 55% angestiegen sein. Die Frage ist nur, wo kommt die 2007er Zahl her und welche Aussage steht dahinter?

Bei der mindestens gelegentlichen Nutzung von Video im Netz gab die Studie von 2007 einen Anteil von 25% an. Bei der Angabe "überhaupt genutzt" waren's netto 29%, d.h. jemand, der sowohl Vodcasts und Videos schon mal genutzt hat, wurde nur ein Mal gezählt. Vermutlich ist das dann also eine Bruttoangabe, wer sowohl irgendwann mal Video als auch Livestream oder Podcast genutzt hat, wurde mehrfach gezählt. Das gibt dann schöne Prozentwerte.

Trotz dieser Zahlenzaubereien muss die Pressemitteilung zur Studie einen leichten Rückgang bei der Audionutzung von 37% auf 35% feststellen. Hier ist noch unklarer, welche Aussage diese Zahlen haben, denn die Nettonutzung von Audio-Dateien wurde 2007 mit 40% angegeben.

Interessant ist, worüber die Pressemitteilung nichts mitzuteilen hat: Über die regelmäßige Nutzung von Audio und Video und über die Nutzung von Hörfunk und Fernsehen im Netz. Diese Zahlen sind wahrscheinlich nach wie vor nicht präsentabel und man wird sie sich bei der Veröffentlichung der Studie im August/September selbst rauspicken müssen, wofür Journalisten normalerweise zu faul sind, also bleibt das wieder Igelarbeit.

Pressemitteilung zur Studie

Nachtrag: Die ZDF-Pressestelle wies auf Nachfrage darauf hin, dass bei den Video-Zahlen die Besucher von Videoportalen jetzt mitgerechnet würden. Wenn also nur 29% Video überhaupt genutzt haben, aber 45% sich bei der Einbeziehung von Videoportalbesuchern ergeben, heißt das dann, dass die meisten Nutzer, die mal ein Videoportal besucht haben, sich keine Videos anschauten? Und warum die Audiozahlen unter der angebenen Nettonutzung bleiben, ist damit immer noch unerklärt. Nee, das reimt sich bisher nicht.

09.06.2008 Es wird heiß

Der Tag der Entscheidung in Sachen Onlineaktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender naht. Donnerstag werden sich die Ministerpräsidenten zur Debatte um den neuen Rundfunkstaatsvertrag treffen. Das Medienforum NRW gab heute den Spitzen aus privater und öffentlich-rechtlicher Unterhaltungsindustrie noch mal die Gelegenheit zum gepflegten Austausch von Argumenten.

In der Hitze des Gefechtes wurde eine Frage beantwortet, die ich mir seit Mitte April stelle, als die ARD-Männer Fritz Raff und Peter Boudgoust eine Verbrüderungsstrategie gegen die "Milliarden-Konzerne" propagierten. Meinten die wirklich ...? Sie meinten wirklich. WDR-Intendantin Monika Piel nannte beim Medienforum Namen:

>> Sie empfahl angesichts der Marktmacht global operierender Online-Konzerne wie Microsoft und Google eine Kooperation öffentlich-rechtlicher und privatwirtschaftlicher Akteure. <<

Bei der Suche nach einer Aufgabe im Internet ist den Anstalten anscheinend nichts zu grotesk. Und so müssen wir uns die Offensive gegen die Milliarden-Konzerne wohl vorstellen:

Wer ein Javascript-Problem hat, sucht so lange in den Mediatheken bis ihm die Lösung verraten wird und bei Windows-Problemen stellen die öffentlich-rechtlichen Sender ausreichend beruhigenden Dudelfunk zur Verfügung. Die Kooperation zwischen WAZ und WDR ist gemeint als ein ein erster Schlag gegen Quasi-Monopole im Suchmaschinen- und Betriebssystem-Markt. Regionale laufende Bilder gegen internationale Konzerne.

Vor so viel Kampfbereitschaft im Angesicht eines übermächtigen Feindes muss man einfach die Narrenkappe ziehen und sich totlachen.

Bericht bei sat+kabel

07.06.2008 Grausame Argumente

Öffentlich-rechtliche Webseiten sind bedeutungslos, sagen die Intendanten von ZDF und HR. Natürlich nicht wortwörtlich, aber so muss das wohl gemeint sein, wenn sie darauf hinweisen, dass die Marktanteile ihrer Webseiten verschwindend gering sind.

ZDF-Intendant Schächter nannte Mitte Mai einen Marktanteil von 0,7% für die ZDF-Seiten unter 550 informationsorientierten Webangeboten. Gegenüber der Zeitung „Hessische/Niedersächsische Allgemeine“ kommt HR-Intendant Reitze an diesem Wochenende auf einen Nutzeranteil für alle öffentlich-rechtlichen Websites von wenigen Prozent.

Die Strategie dieses Arguments ist klar: „Wir sind ungefährlich, da unbedeutend“, soll das heißen und somit wären Schranken für die Betriebsamkeit der Sender im Internet überflüssig. Nur warum sind dann solche unwichtigen Netzangebote gebührenpflichtig?

Tatsächlich besteht die Gebührenpflicht nicht für öffentlich-rechtliche Texte und Bilder, auch nicht für Audio- und Video-on-demand-Angebote, sondern nur für die Umsetzung des Rundfunks mit Webmitteln, also Livestreams.

Damit geben die Intendanten etwas zu, was sie eigentlich immer abstreiten: Die Rundfunkgebühr im Internet beruht auf einem technischen Detail - ohne Livestreams keine Gebührenpflicht - und nicht auf dem Beitrag der Sender zur Meinungsvielfalt im Internet. Der ist, wie die Intendanten selbst sagen, verschwindend gering und es ist auch nicht zu sehen, wo die Meinungsfreiheit im Netz in Gefahr ist und somit einer öffentlich-rechtlichen Grundversorgung bedarf. Argumente können manchmal grausam sein.

Schächter in der Netzeitung, Reitze bei HNA-online

06.06.2008 EU-Medienkommissarin Reding: Keine faulen Kompromisse

Die FAZ bietet in der Diskussion um den neuen Rundfunkstaatsvertrag die EU-Medienkommissarin Vivianne Reding auf. Zur Erinnerung: Die Festlegung der Internetaktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter basiert auf einer Vereinbarung von Bundesländern und EU-Kommission. Die Bundesländer hatten damit eine "Einmischung" der EU beim Thema Rundfunkgebühr verhindert. Doch die EU-Kommissarin ist mit dem derzeitigen Stand nicht zufrieden:

>> Je länger die Einigung mit der Europäischen Kommission zurückliegt, umso weiter scheinen sich einige von den damals getroffenen Absprachen entfernen zu wollen. <<

Sollte es beim jetzigen Entwurf bleiben, kündigte sie an in die nächste Runde zu gehen.

FAZ-Interview

05.06.2008 Verwaltungsgericht Wiesbaden stellt Fragen

Auch beim Verfahren von Harald Simon gegen den Hessischen Rundfunk gibt es Fortschritte. Nachdem beide Seiten einem schriftlichen Verfahren zugestimmt haben, muss sich nun der HR mit einem Fragenkatalog des Gerichts beschäftigen. Einen Monat Zeit hat er, sowohl grundsätzliche Fragen zu beantworten als auch zum Verhalten der GEZ, die extrem lange brauchte, um einen Gebührenbescheid auszustellen.

Fragekatalog bei pc-gebuehr.de

05.06.2008 RFGZ macht ein Forum auf

Beim RFGZ wird heute ein Forum eröffnet. Lese- und Schreibberechtigung erhält nur, wer sich anmeldet.

Forum rfgz.de

Noch mal RFGZ: Am Schluss der heutigen Pressemitteilung findet sich der Hinweis, dass es Rundfunkgebührenbeauftragte gibt, die den PC lieber als Radio statt als "Neuartiges Rundfunkempfangsgerät" angemeldet haben wollen. Vorteil: Die Gebührenpflicht eines Radios ist bisher unbestritten.

Pressemitteilung rfgz.de

01.06.2008 Jetzt schlägt's dreizehn

Nachdem ich mich vor zwei Wochen noch beschwert hatte, dass die Hessen bei den Klagen gegen die PC-Gebühr vorweg maschieren, sieht das Bild bei www.natuerlich-klag-ich.de schon etwas anders aus. Mit der jetzt bekannt gewordenen 13. Klage, die im April beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht wurde, liegen nun Hessen, NRW und Baden-Württemberg mit je drei Klagen gleichauf.

Klagestand bei www.natuerlich-klag-ich.de

31.05.2008 Fundstück: Unser Geld - Unsere Rundfunkgebühren

Beim Dok-Zentrum anstageslicht.de, eine Website der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Hamburg, habe ich einen Artikel gefunden, der die Rundfunkgebühren grundsätzlich beleuchtet.

Der Artikel ist Bestandteil der Rahmeninformationen zum "Wächterpreis der Tagespresse 2008", zu deren Preisträgern der FAZ-Volontär Thomas Thiel mit seiner GEZ-kritischen Reihe gehört. Diese Artikelreihe ist dort ebenfalls abrufbar, bei der FAZ sind dafür zwei Euro pro Artikel fällig.

Auch wenn die Jury die Beiträge für preiswürdig befand, sind sie nicht ganz fehlerfrei, da die Trennung zwischen den Anstalten und GEZ zum Teil nicht ganz sauber ist. So kann die GEZ, wie im berühmt-berüchtigten Fitnessstudiofall beschrieben, weder Prozesse führen noch sie verlieren. Das ist Sache der zuständigen Anstalt, hier war's nach meiner Erinnerung der SWR.

Artikel Unser Geld - Unsere Rundfunkgebühren

31.05.2008 Verhandlung beim Verwaltungsgericht Braunschweig

Gestern fand die Verhandlung im Verfahren Norbert Simon gegen den NDR beim Verwaltungsgericht Braunschweig statt. Norbert Simon klagt gegen die Rundfunkgebührenpflicht eines PCs, den er zu Hause als Selbständiger nutzt, obwohl er bereits für seine privaten Geräte Gebühren zahlt.

Wie seinem Kommentar bei rfgz.de zu entnehmen ist, sah der Richter die Position des NDR durchaus kritisch. Ob das dann für ein positives Urteil reicht, steht wieder auf einem anderen Blatt. Das Urteil wird in etwa 14 Tagen erwartet.

Kommentar bei rfgz.de

28.05.2008 Gottes Wille geschehe

Es gibt Leute, die haben einen hervorragenden Draht zu Gott. Sie lesen nicht nur die Bibel sehr aufmerksam, nein, der Herr spricht sogar exklusiv mit Ihnen und sie führen eigentlich nur seinen Willen aus. Zufälligerweise entspricht das, was Gott ihnen sagt, genau dem, was in ihrem eigenen Interesse ist.

Ein ähnliches Verhältnis besteht zwischen dem Bundesverfassungsgericht und den öffentlich-rechtlichen Sendern. Da gibt's einmal des Gerichtes Wort in Urteilen und einmal das, was das Gericht exklusiv seinen hervorragendsten Interpreten ins Ohr flüstert.

Ganz Ohr war anscheinend die ARD-Generalsekretärin Verena Wiedemann und verkündet in einem Golem.de-Interview Gottes Verfassungsgerichts Wort:

>> Das Bundesverfassungsgericht hat zudem festgelegt, dass der Rundfunkbegriff dynamisch ist und nicht nur Bewegtbild und Ton, sondern auch Text und Bild umfasst. << (Zitatquelle)

Damit dürfte das Gericht einen Begriff von wahrhaft göttlichen Dimensionen geschaffen haben. Die Bibel? Eine Rundfunksendung. Die FAZ vor der Haustür? Bring-TV. Dieser Text hier? Gotteslästerlicher Kommentar eines Privatsenders.

Die religiöse Analogie lässt auch den den alten Karl-Marx-Spruch wieder zur Geltung kommen, der da besagte: "Rundfunk ist Opium fürs Volk."

Interview bei golem.de

25.05.2008 Gebühren-Igel-Hauptstadt Sigmaringen

Tief im baden-württembergischen Süden hat sich die kleine Stadt Sigmaringen nun den Titel der deutschen Gebühren-Igel-Hauptstadt gesichert. Bereits die dritte Klage wird beim Verwaltungsgericht Sigmaringen in Sachen PC-Gebühr gemeldet. Damit ist insgesamt das erste Dutzend voll.

Klageüberblick bei www.natuerlich-klag-ich.de

23.05.2008 rbb-Rundfunkrat beschließt, nichts beschließen zu wollen

Die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Anstalten sollen in Zukunft darüber entscheiden, welche Angebote die Sender ins Netz setzen dürfen. So steht das im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wie dieses Kontrollorgan funktioniert, hat diese Woche der Rundfunkrat des rbb bewiesen.

Zunächst musste der Rat zur Kenntnis nehmen, dass der rbb aus finanziellen Nöten heraus die Radiowelle Mulikulti zumachen wird. Einbezogen in den Entscheidungsprozess wurde er nicht, er durfte die Entscheidung abnicken.

Als Ausgleich durfte er dann eine Resolution verfassen, in der die Einschränkungen durch den neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag kritisiert wurden, speziell auch die „bürokratische Fesseln“.

Mit anderen Worten, der rbb hat zwar kein Geld, aber der Rundfunkrat fordert, dass dieses ohne lästige Schranken im Internet ausgegeben werden darf, und vor allem ohne zusätzliche Kompetenzen für ihn selbst, weil Abnicken ist auf die Dauer langweilig.

tagesspiegel zur Mulkulti-Entscheidung, sat+kabel zur Stellungnahme des Rundfunkrats

20.05.2008 Ab 2013 Haushaltsabgabe, aber keine Werbung mehr

Einen Einblick in die Planungen der Bundesländer für die übernächste Gebührenperiode ab 2013 gibt ein Interview der Magdeburger Zeitung Volksstimme mit dem in Sachsen-Anhalt für Medien zuständigen Staatsminister Rainer Robra.

>> Die Ministerpräsidenten haben sich im Grundsatz bereits darauf verständigt, dass das in die Richtung der Haushaltsgebühr gehen soll. <<

Das wäre eine Überraschung, denn bisher wurde eher die Weiterentwicklung des aktuellen Rundfunkgebührenmodells bevorzugt, schon allein um nicht die EU-Kommission aufzuwecken, die sich bei einer "neuen" Abgabe zu einer Prüfung in Hinsicht des Subventionsgehaltes gezwungen sähe.

Und noch eine Überraschung hält Staatsminister Robra bereit:

>> Zurzeit besteht in den Ländern weitgehender Konsens darin, ab 2013 auf eine Mischfinanzierung der Öffentlich-Rechtlichen durch Gebühr plus Sponsoring und Werbeeinnahmen zu verzichten. <<

Die Abkehr von der Werbung beruht auf der Annahme, dass die Haushaltsabgabe eine Verbreiterung der Zahlerbasis nach sich zieht. Ob das so hinkommt, sei dahingestellt. Ein wesentlicher Faktor dabei wird allerdings sein, dass die 2,3 Millionen Rundfunkteilnehmer, die bisher nur ein Radio, aber kein TV-Gerät angemeldet haben, dann in den Genuss der vollen Gebühr kommen. Ob die das klaglos hinnehmen werden? Glaub ich kaum, für Igelnachwuchs ist also gesorgt.

Interview bei der Volksstimme

17.05.2008 Zehn Elf

Es sind zwei weitere Klagen in Sachen PC-Gebühr bekannt geworden und damit ist die zehn voll. Eine Klage in Schleswig-Holstein und eine beim Verwaltungsgericht Arnsberg (NRW).

Aktueller Stand: www.natuerlich-klag-ich.de

Nachtrag 18.05.: Noch ein Kläger aus Baden-Württemberg, der bereits im März vor Gericht gegangen ist, hat sich gemeldet.

16.05.2008 Film- und Fernsehproduzenten wollen Onlinerechte nicht unbegrenzt abgeben

Beim Kampf der öffentlich-rechtlichen Anbieter um die unbegrenzte Onlinepräsenz ihrer Inhalte haben die Anstalten die Rechnung ohne die Produzenten gemacht.

Die „Allianz deutscher Produzenten – Film & Fernsehen“ fordert von der Politik Rahmenbedingungen für die Online-Verwertung ihrer Produktionen zu schaffen.

Im Positionspapier der Allianz heißt es dazu:

>> Obwohl die Rundfunkanstalten diese Rechte nur für eine kurze Zeit nutzen können, verlangen ARD und ZDF derzeit, dass die Produzenten die On-Demand-Rechte
zeitlich unbefristet an die Sender übertragen. Damit wird die Entwicklung eines Marktes für On-Demand-Angebote im audiovisuellen Sektor sehr erschwert, bevor sich ein solcher Markt in Deutschland überhaupt entwickeln kann. Die nicht mehr wiederkehrende Chance, ein vielfältiges Angebot in einem neuen und meinungspluralen Markt zu ermöglichen, droht vom Gesetzgeber verpasst zu werden. Die Meinungsvielfalt wird durch ein unbegrenztes Angebot der Rundfunkanstalten nicht gesichert, sondern mittelbar begrenzt, indem eine von öffentlicher Finanzierung unabhängige Entwicklung vielfältiger Angebote im On-Demand-Bereich wirtschaftlich unmöglich gemacht wird. <<

Die Produzenten-Allianz tritt damit der Position der Anstalten entgegen, die darauf beruht, dass Produktionen einfach unbegrenzt online verwertet werden können, ohne dass dies Konsequenzen hat, von einer Vergütung der Rechte ganz zu schweigen.

Pressemitteilung der Produzenten-Allianz

16.05.2008 So kann das nicht weitergehen

Wie bei www.natuerlich-klag-ich.de zu sehen, ist bereits die dritte PC-Gebühren-Klage in Hessen anhängig. Nummer vier ist laut Websitebetreiber Harald Simon im Anmarsch. Und das sollen wir uns gefallen lassen, dass da so ein kleines hessisch babbelndes Völkchen voran marschiert?

Nein! Also bitte: Wer immer außerhalb von H... Klage oder Widerspruch eingereicht hat, möge sich doch bei Harald Simon melden. So kann das doch wirklich nicht weitergehen.

Derzeitige Klagestand in Sachen PC-Gebühr bei www.natuerlich-klag-ich.de

14.05.2008 Parallel-Universum entdeckt!

Was bisher nur theoretisch erdacht, ist jetzt Realität: Es gibt ein Parallel-Universum. Sein Name: ARD.

Wie aus einer ARD-Pressemitteilung hervorgeht, ticken die Uhren im Parallel-Universum allerdings ein wenig anders. Wenn es bei der ARD heißt: „ARD Mediathek erfolgreich gestartet“, dann muss man das übersetzen in „mediales Armutszeugnis“ (dwdl.de), „gleicht mehr einem bunten Stückwerk“ (turi2) oder „Testversion“ (Onlinejournalismus).

Wobei „Testversion“ darauf zurückgeht, dass die ARD-Mediathek am Wochenende noch dieses Etikett trug. Heute scheint’s schon die Vollversion zu sein, was zeigt wie relativ die Zeit im Parallel-Universum ARD ist. Nachdem die Mediathek statt im August zur Funkausstellung nun im Mai fertig wurde, brauchte es von der Test- zur Vollversion nur wenige Tage.

Immerhin: Im Parallel-Universum ist der Zugriff „kostenfrei“, weil in unserem Universum eine Gruppe namens „Rundfunkgebührenzahler“ das Angebot bezahlt. Das erinnert mich an jemanden, der behauptete, immer umsonst ins Stadion zu kommen. Hinterher stellte sich heraus, er hatte eine Dauerkarte.

In der Beurteilung der Mediathek ist man einer Meinung, im Parallel-Universum ARD einer und in diesem Universum einer anderen. Während die ARD-Onlinekoordinatorin Heidi Schmidt ausführt: „Die ARD Mediathek ist ein Beispiel dafür, was das Netzwerk der Onlinebereiche der ARD leisten kann“, ist man in diesem Universum entsetzt, was eine Anstalt so alles fabriziert:

„Die große ARD schafft es offenbar nicht, mit reichlich Gebührengeldern eine vernünftige Plattform ins Netz zu bringen.“ (turi2)
„Die ARD-Mediathek ist unübersichtlich, unpraktisch und inhaltlich leider noch unattraktiv.“ (dwdl.de)
„Auch technisch ist die Website weit von einer richtigen Mediathek entfernt.“ (Medienrauschen)

Doch das Parallel-Universum ARD wäre nicht das Parallel-Universum ARD, wenn nicht auch noch ein Schuss politische Propaganda in einer Pressemitteilung enthalten wäre. Dafür sorgt der künftige ARD-Vorsitzende Boudgoust:

„[Es wäre] wenig sinnvoll, wenn die Sachgeschichte mit der Maus, das Wissenschaftsfeature zur Hirnforschung und die Erklärstücke zum Tibetkonflikt oder zum US-Wahlkampf nach sieben Tagen aus dem Angebot gelöscht würden. Das würde niemandem nutzen - und das würde auch kein Gebührenzahler verstehen.“

Damit bezieht er sich auf die Diskussion zur Neufassung des Rundfunkstaatsvertrags in diesem Universum, aber anscheinend klappt die Informationsvermittlung von hier nach dort nicht so überragend, denn ansonsten hätte Peter Boudgoust gewusst, dass Angebote aus den Bereichen Information, Bildung, Kultur, Zeit- und Kulturgeschichte ohne Sieben-Tages-Frist möglich sind. Sie müssen nur vom Rundfunkrat genehmigt werden und der ist Teil des Parallel-Universums ARD.

ARD-Pressemitteilung

Nachtrag: Die ARD-Sendung Panorama versucht mit der Falsch-Information, dass nur noch ein siebentägiges Sendearchiv erlaubt sei, sogar seine Zuschauer zum Briefeschreiben an die Ministerpräsidenten zu animieren. Was kommt als nächstes? Demonstrationszüge der Zuschauer-Brigaden gegen den internationalen Verleger-Imperialismus?

10.05.2008 "Quoten, Klicks und Kohle" wird begutachtet

Die vergangene Woche in der ARD ausgestrahlte SWR-Sendung "Quoten, Klicks und Kohle" hat die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) wachgerüttelt.

Die LMK, eigentlich nur zuständig für Privatsender, beklagt eine "völlig überzogene Eigenpromotion der einseitigen Position der ARD" und wertet dies als einen "Missbrauch des Funktionsauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks". Sie gibt daher ein Kurzgutachten in Auftrag, "das eine unabhängige Bewertung [der verwendeten] inszenatorischen Mittel auf der Basis der anerkannten Maßstäbe des TV-Journalismus zum Ziel hat".

Die mitternächtliche SWR-Sendung hatte bereits in einigen Blogs und Onlineauftritten der Presse wegen ihrer propagandistischen Ausrichtung für "Stimmung" gesorgt. Nun untersucht also die eine gebührenfinanzierte Institution die andere. Mal sehen, was dabei herauskommt.

Pressemitteilung der LMK

09.05.2008 Keine mündliche Verhandlung beim Verwaltungsgericht Wiesbaden

Im PC-Gebühr-Verfahren Harald Simon gegen den Hessischen Rundfunk haben beide Seiten ihren Verzicht auf ein mündliches Verfahren bekundet. Danach ist nun das Gericht am Zug, ein Urteil ohne weitere Verhandlung zu verfassen. Ein Termin ist dafür nicht in Aussicht gestellt.

Dokumentation der Klage bei pc-gebuehr.de

09.05.2008 Sie dürfen, sie dürfen nicht, sie dürfen, sie dürfen nicht,...

Robin Meyer-Lucht stellt für Spiegel online den aktuellen Stand nach der letzten Sitzung der Rundfunkkommission in Sachen Internet und öffentlich-rechtliche Anstalten dar. Demnach scheint der einzige Streitpunkt weiterhin das Ausmaß der textlichen Betätigung im Netz zu sein.

Abgerundet wird der Artikel durch ein paar grundsätzliche Worte zum Thema Presse- vs. Rundfunkfreiheit und dem Gesetzgebungsverfahren in Rundfunkangelegenheiten.

Artikel bei Spiegel online, ergänzend: FAZ-Artikel

01.05.2008 "Der Rundfunk ist zu ängstlich"

Das sagt der Professor für Staats- und Verwaltungsrecht von der Uni Passau Ralf Müller-Terpitz in einem Interview beim Focus. Dass diese Angst - "ohne Internet gehen wir ein" - Kalkül ist, steht auf einem anderen Blatt. Auch sonst rückt der Prof einiges gerade, was öffentlich-rechtliche Sender behaupten, z.B. zur so genannten Entwicklungsgarantie, die kein Selbstzweck sei, sondern an die Aufgabe zur Vielfaltssicherung gebunden ist. Und an Vielfalt herrscht im Netz nun mal kein Mangel.

Interview bei focus.de

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