Harald Simon meldet bei pc-gebuehr.de den Eingang der Klageerwiderung durch den Hessischen Rundfunk in zwei Verfahren. Interessant ist die unterschiedliche Herangehensweise der Anstalten. Während der WDR sich auf keinerlei Diskussionen eingelassen hat und seine Klageerwiderung auf eine Seite passte, holt der HR weiträumig aus und spendiert 13 Seiten Text.
Das Problem, das beide Anstalten haben, nämlich dass die Fakten gegen sie sprechen, wird einmal ignoriert, einmal debattiert, allerdings überraschend defensiv. Was der HR sich allerdings dabei gedacht hat, in einem Fall die Hälfte des Textes mit dem geringfügig geänderten Widerspruchsbescheid aufzufüllen, der dem Gericht bereits vorliegt, ist mir nicht ganz klar.
Vielleicht ist das die typische Rundfunkdenkweise: Wenn man irgend einen Mist oft genug wiederholt, wird er irgendwann gefressen.
Ein NRW-Igel hat mir netterweise einen Fachartikel von Prof. Dr. Christoph Degenhart, Direktor des Leipziger Instituts für Rundfunkrecht, zur Verfügung gestellt. Dieser beschäftigt sich u.a. mit der PC-Gebühr und schreibt dazu:
>> Der gewerbliche oder freiberufliche Nutzer, der Internetanschluss und PC ausschließlich beruflich nutzt, um z.B. in vorgeschriebener Weise mit den Finanzämtern zu verkehren, nimmt aber noch nicht an der „Gesamtveranstaltung Rundfunk“ teil. Die Gebührenpflicht ist ein der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung bedürftiger Eingriff. Sie bereits mit dem Bereithalten eines Rundfunkgeräts zum Empfang eingreifen zu lassen, mag in typisierender Betrachtungsweise gerechtfertigt sein. Diese Rechtfertigung ist fraglich dann, wenn für relevante Nutzergruppen auch in typisierender Bewertung nicht von rundfunkmäßiger Nutzung ausgegangen werden kann.
Herkömmliche Rundfunkgeräte sind nach ihrer Zweckbestimmung typischerweise allein darauf ausgelegt, Rundfunk – Hörfunksendungen oder Fernsehprogramme – zu empfangen. Die wenige atypischen Sonderfälle, in denen sie nicht mit dieser Zwecksetzung zur Verwendung kommen, durfte der Gesetzgeber vernachlässigen: man spricht hier von gesetzgeberischer Typisierung. Eine Grenze ist aber dort erreicht, wo es sich nicht mehr nur um atypische Sonderfälle handelt, die Ausnahme zur Regel wird. Dies ist der Fall bei der Gebührenpflicht für die sog. neuartigen Geräte. Denn diese Geräte werden eben nicht typischerweise zum Empfang von Rundfunk bereitgehalten, sondern anderweitig genutzt. Hier scheint mir die verfassungsrechtliche Rechtfertigung für die Gebührenpflicht nicht mehr gegeben, erschiene es aus verfassungsrechtlichen Gründen zumindest geboten, wenn überhaupt nur solche Geräte einzubeziehen, die nach der Lebenserfahrung tatsächlich in nennenswertem Umfang rundfunkrechtlich relevant genutzt werden ... << (aus: Christoph Degenhart, Rundfunkrecht in der Entwicklung, Kommunikation & Recht, 1/2007, S.6)
Die Zahlen dazu liefert die Igel-Seite Verfassungsrechtliche Argumente. Und schon hat man eine Argumentation vom Fachmann, die vor jedem Verwaltungsgericht verwendbar ist. So einfach ist das.
Wenn man sich die Titelzeilen der Informationsgesellschaft zur Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) zu den Quartalszahlen der Print-Auflagenentwicklung anschaut, weiß man, dass man nichts weiß:
Da ist von „leichten Auflagenschwankungen“ (I/2007) sowie „gemischten Bilanzen“ (II/2007 und IV/2007) die Rede und fürs erste Quartal 2008 stellt die IVW fest:
>> Uneinheitliche Auflagenentwicklung der Zeitungen und Zeitschriften <<
Während die IVW nichts sieht, sinkt die Verkaufsauflage der Presse mal eben um 4 Mio. innerhalb eines Jahres: von 159,3 Mio. im ersten Quartal 2007 auf 155,3 Mio. im ersten Quartal 2008. Diese 2,5% Verlust sind aber nur die Spitze des Eisbergs. In den letzten fünf Jahren haben Zeitungen und Zeitschriften knapp 16 Mio. Verkaufsauflage eingebüßt, seit Anfang 2000 sogar mehr 23 Millionen.
Damit unterstützt die IVW die zynischen Spielchen der Öffentlich-Rechtlichen, die freie Entfaltung im Internet fordern und so tun als ob eine „publizistische Konkurrenz“ keine wirtschaftlichen Auswirkungen hätte.
Der Witz ist, dass die Gebührenanstalten mit einer freien textlichen Entfaltung gerade die Situation heraufbeschwören würden, die ihr Eingreifen erst wirklich notwendig machte: Eine Konzentration der Presselandschaft aufgrund von Verlusten im Printbereich, die online wegen gebührenfinanzierter Konkurrenz nicht aufgefangen werden können.
Intern: Die Infografiken bei Gefährdung der Pressefreiheit sind aktualisiert worden.
In einem Artikel für den Kölner Stadt-Anzeiger weist Prof. Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, auf die Unterschiede zwischen der Kontrolle bei den Internetaktivitäten von öffentlich-rechtlichen Anstalten hierzulande und der BBC in Großbritannien hin.
Während der 12.Rundfunkänderungsstaatsvertrag bei neuen Internet-Angeboten auf Selbstkontrolle durch die Rundfunkräte setzt, muss die BBC ein externes Gremium überzeugen.
Dass die Selbstkontrolle kaum funktionieren wird, sieht man an der Instrumentalisierung der Rundfunkräte, die für SWR und HR flammende Appelle gegen die Einschränkungen des neuen Staatsvertrags veröffentlichen.
Artikel beim Kölner Stadt-Anzeiger
Ergänzung: Auch Robin Meyer-Lucht misstraut der Rundfunkrats-Kontrolle und sieht die BBC-Regelung als vorbildlich.
§7 UWG behandelt die unzumutbare Belästigung durch Werbung. In §7 Abs. 2 heißt es:
>> Unzumutbare Belästigung ist insbesondere dann anzunehmen bei einer Werbung unter Verwendung ... elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung der Adressaten vorliegt. <<
Das ist nicht ganz unbekannt und trotzdem ruft HR 4 seine Hörer dazu auf, Grußkarten mit Werbung für den Sender über seine Website zu verschicken. Ein Hinweis darauf, dass die Einwilligung des Empfängers vorliegen muss, fehlt.
Nun könnte man argumentieren: Alles halb so wild. Nicht der Sender selbst schickt die Karten, sondern nur die Hörer. Doch zu dieser tauben Argumentation gibt’s bereits ein Urteil des Amtsgerichts Rostock, das den Betreiber einer Website, über die man Werbe-Grußkarten verschicken konnte, als „mittelbaren Störer“ in die Pflicht nahm, unverlangte Werbung per E-Mail zu unterbinden.
So sind sie, die Öffentlich-Rechtlichen. Wenn es um die gute Sache geht, kennen sie kein Halten mehr. Und die beste gute Sache ist zweifellos der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst. Von daher ist es ganz in Ordnung, Hörer zum Gesetzesverstoß aufzurufen. Schließlich geht es um die Bekehrung der Rundfunkungläubigen. Da heiligt der Zorn die Mittel.
Seit ZDF-Intendant Schächter heilig-zornig den Entwurf zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags verriss, wird in aller Öffentlichkeit über diesen „diskutiert“, ohne dass der Entwurf selbst bisher öffentlich war. Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz hat mir ihn nun zur Verfügung gestellt, so dass ich unabhängig und igelparteilich ein paar Takte dazu sagen kann.
Kern der Empörung auf Seiten der Gebührensender sind die neu in den Rundfunkstaatsvertrag aufzunehmenden Paragrafen 11a bis 11e. Dabei fängt es so gut an:
>> Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind Rundfunkprogramme (Hörfunk- und Fernsehprogramme) und Telemedien nach Maßgabe dieses Staatsvertrages und der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen. <<
(§11a, S. 3 Entwurf)
Bisher waren Telemedien, also Internetangebote, nur programmbegleitend möglich. Jetzt sollen sie Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Angebots sein. Damit könnte man auf den Gedanken kommen, das Web wäre nun Grundversorgungszone. Die Einschränkungen des §11d zeigen jedoch, dass dies nicht der Fall ist. Und daher rührt die maßlose Enttäuschung der Anstaltsleiter.
§11d Abs. 3 Punkt 1 und 2 legen fest, dass Sendungen und Begleitmaterial dazu maximal sieben Tage online sein dürfen. Damit ist sichergestellt, dass kein öffentlich-rechtlicher Inhaltskoloss aufgebaut wird.
Es gibt zwei Ausnahmen: Unter §11d Abs. 3 Punkt 3 wird den Sendern erlaubt, nicht sendungsbezogene Inhalt für die Bereiche Information, Bildung und Kultur im Netz bereitzustellen. Allerdings dürfen diese nicht textbasiert sein und der Bereich Unterhaltung, der im Rundfunk ausdrücklich immer bei der Auftragsdefinition erwähnt wird, bleibt außen vor.
Unter §11d Abs. 3 Punkt 4 werden Archive mit „zeit- und kulturgeschichtlichen Inhalten“ ermöglicht. Ob dafür die Texteinschränkung auch gilt, ist nicht klar. Damit dürfte aber die aktuelle Rundfunk-Berichterstattung archivierbar sein.
Ein echter Tiefschlag ist §11d Abs. 6: Danach gelten diese Regeln auch für Internetangebote, die schon vor dem Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags am 01.05.2009 bestanden. Das wäre dann das Ende von öffentlich-rechtlichen Rezeptdatenbanken und Single-Börsen.
Die Anstalten werden also nachträglich einerseits auf ihre Kernkompetenz Ton und laufendes Bild beschränkt, andrerseits dürfen Sie nun über den reinen Rundfunkbetrieb hinaus gehen. Ob es für öffentlich-rechtliche Audio- und Videoangebote im Web überhaupt eine Notwendigkeit gibt, dies letztendlich zu bestimmen, wird den Sendergremien freundlicherweise selbst überlassen.
Damit sind die Chefetagen bei ARD und ZDF natürlich nicht zu trösten, denn die Ansage war ganz klar, dass man in einer Liga mit Spiegel online antreten wollte. Dass dies nicht zum Job einer Rundfunkgrundversorgung gehört, will kein Intendant wahrhaben.
Ein bisher nicht diskutierter Punkt ist §11d Abs. 2:
>> Werbung und Sponsoring finden in Telemedien nicht statt. Verweisungen (Links) von Telemedien, die von den in der ARD zusammengefassten Landesrundfunkanstalten, dem ZDF oder dem Deutschlandradio angeboten werden, dürfen nicht unmittelbar zu Kaufaufforderungen führen. << (S. 5, Entwurf)
Danach dürften sich Hinweise auf die eigenen Shops, wo es allerlei Merchandise-Ware gibt, ebenfalls erledigt haben.
Trotz der Beschwichtigungsversuche von Kurt Beck: Die Anstalten bekommen mit diesem Entwurf zwar einen Fuß in die Tür des Internets, aber die Kette bleibt vor. Einer Institution, die ein derart missionarisches Sendungsbewusstsein an den Tag legt, kann das nicht reichen. Es bleibt allerdings abzuwarten, was vom Entwurf übrig bleibt, wenn die Gebührenanstalten beginnen, die Entscheidungsträger öffentlich auf kleiner Fernseh-Flamme zu rösten.
Ergänzung: Die aktuelle Diskussion um die Rolle der Öffentlich-Rechtlichen im Netz fasst Spiegel online zusammen
Das riecht nach einer neuen Strategie bei den Öffentlich-Rechtlichen. Erst versuchte sich der aktuelle ARD-Vorsitzende Fritz Raff in einer Verbrüderung der Melker und Gemolkenen, indem er behauptete, dass Internet gehöre allen und nicht den bösen Milliarden-Konzernen. Jetzt schlägt der zukünftige ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust in die gleiche Kerbe:
>> Wir haben doch jetzt schon ein völlig überreguliertes System in der Mediengesetzgebung. Jetzt wird auch noch versucht, das Medium, das eigentlich wie kein anderes für Freiheit steht, genauso zu reglementieren - nämlich das World Wide Web. Und das ist das Gefährliche. <<
Da verwechselt er doch glatt die Reglementierung der Expansionswünsche von gebührenfinanzierten Anstalten mit einem Eingriff in die Freiheit des Webs.
Was ein Intendant nie verstehen wird: Freiheit ist auch immer die Freiheit zu scheitern. Man kann sich mit so ziemlich allen Ideen ins Netz wagen, aber man trägt dabei auch immer das finanzielle Risiko. Da öffentlich-rechtliche Anstalten dieses Risiko nicht haben, müssen ihre Aktivitäten im Netz eingeschränkt werden. Sonst wird die private Freiheit erstickt. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sind im Internet nicht die Lösung, sondern das Problem.
Boudgoust-Interview bei der taz
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat für den 30.05. einen Verhandlungstermin angesetzt im Rechtsstreit zwischen Norbert Simon (Webmaster RFGZ) und dem NDR. Bei diesem Fall geht es um einen Selbständigen, der privat Rundfunkgebühr zahlt, sein Gewerbe vom Home-Ofice aus betreibt und nun noch mal für den PC zahlen sollte.
Laufende Verfahren im Überblick bei natuerlich-klag-ich.de
Ein Gebühren-Igel aus Hagen hat GEZ und WDR die Hacken gezeigt. Sein Widerspruch im Januar diesen Jahres gegen einen PC-Gebührenbescheid enthielt einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Statt darauf zu reagieren, spulte die GEZ anscheinend ihr Programm weiter ab und schickte Anfäng März eine Mahnung, die ankündigte, nach vier Wochen einen Gerichtsvollzieher in Marsch zu setzen.
Damit drohte der Vollzug und der Igel konnte beim Verwaltungsgericht Arnsberg die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Das Verwaltungsgericht schrieb den WDR um Stellungnahme an. Der WDR erklärte den Verzicht auf die Vollziehung und darf nun die Gerichtskosten übernehmen.
Nachtrag 18.04.: Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat beschlossen, dass die Gerichtskosten geteilt werden, da es die Sache selbst als schwierig und im Ausgang offen einstuft.
Udo Reiter ist frisch wiedergewählter MDR-Intendant und hat in dieser Funktion heute eine Rede bei der vierten Jugendmedienschutztagung in Erfurt geschwungen. Hätte er nicht tun sollen.
Denn das, was er in seiner Rede vorschlug ist ein Dolchstoß in den Rücken all derer, die uns weis machen wollen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ins Internet müssen, weil sie nur dort die Jugend finden.
Er schlug doch tatsächlich vor, einen öffentlich-rechtlichen Jugend-TV-Kanal einzurichten. Kann eigentlich nur an der Dolchstoßgefahr liegen, dass auf diese für eine TV-Anstalt naheliegende Lösung noch keiner gekommen ist.
Bericht zur Jugendmedienschutztagung bei sat+kabel
Gestern war es nur ein Verdacht, dass die Beschränkung im neuen Entwurf des Rundfunkstaatsvertrags auf sendungsbezogene Inhalte bei textbasierten Angeboten im Internet noch viel Gummi enthält. Heute berichtet die FAZ, dass Kurt Beck den beanstandeten Entwurf klargestellt hat:
Die Einschränkung im Wortlaut soll kaum eine Einschränkung in der Praxis sein. Beruhigend zu wissen, dass der Text in einem Staatsvertrag bedeutungslos ist; es kommt nur darauf an Fakten zu setzen, und da kennen die Öffentlich-Rechtlichen ja keine Hemmungen.
ZDF-Intendant Markus Schächter hat gestern die 41. Mainzer Tage der Fernsehkritik eröffnet. Seine Begrüßungsrede war das übliche nette Blabla bis er zu einem Punkt kam, bei dem er fundamentalistisch wurde.
„Mit großem Entsetzen und heiligem Zorn“ habe er den Entwurf des neuen Rundfunkstaatsvertrages zur Kenntnis genommen. Will doch der Gesetzgeber „textbasierte Angebote“ auf sendungsbezogene Inhalte beschränken. Auch für das Merkmal Sendungsbezogen statt wie es bisher hieß Programmbezogen dürfte den Anstalten die größte anzunehmende Gummierung nicht schwer fallen, aber selbst diese kleine Stutzung ließ Schächter zum Zornprediger werden.
„Anachronismus“, „Zuschauererwartung ... höhnisch ignoriert“, „Maulkorb“, „willkürliche Amputation“, „Zensurverdacht“ haute Schächter den Zuhörern um die Ohren.
Ignoriert hat er dabei wie immer die Fakten. Sein Verdacht, dass damit auch der schlichte Videotext Einschränkungen unterworfen sei, ignoriert, dass Videotext noch nie zum verfassungsrechtlichen Auftrag der Anstalten gehörte. Zum Videotext sagte das Bundesverfassungsgericht bereits 1987:
>> Doch handelt es sich dabei um einen
reinen Textdienst. Dieser hat mit der unerläßlichen Grundversorgung
durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weder unmittelbar
noch mittelbar etwas zu tun. <<
(BVerfGE - 74, 297 - 351)
Sein Argument „Kein Nutzer wird etwa in der Aktualität das Netz als textbasiertes Lesemedium begreifen“ ignoriert, dass die ARD-/ZDF-Onlinestudien jedes Jahr aufs Neue fest stellen, dass das Internet von der überwältigenden Mehrheit der Teilnehmer ausschließlich als Textmedium genutzt wird (siehe Verfassungsrechtliche Argumente).
Schließlich weist der Verband der deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ) darauf hin, was Schächter verschweigt. Im Audio- und Videobereich wären die Sender nach dem neuen Staatsvertragsentwurf vom Programm unabhängig. Damit wäre der Weg für ein oeff-r-tube frei.
Der Entwurf selbst ist bisher nicht öffentlich zugänglich, sondern zirkuliert laut VDZ nur als Verhandlungsgrundlage bei den beteiligten Kreisen. Dass Schächter sein Insiderwissen herausposaunt, wirft ein bezeichnendes Licht auf ihn. So ist das halt, wenn ein Missionar im rundfunklichen Auftrag vom heiligen Zorn befallen wird.
Schächter-Rede (PDF), Pressemitteilung VDZ
Drei Jahre nach Inkrafttreten des achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags, der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die PC-Gebühr bescherte, haben die Anstalten nach Angaben der RFGZ nun eine neue Finanzierungsquelle entdeckt: Werbegeschenke und Adresshandel. Besonders lukrativ ist dabei die Promotionsaktion für die neue Dienstleistung: Man schickt einfach Radios an alle Unternehmen. Bei mehr als zwei Millionen nicht angemeldeten Selbständigen ist ein neuer Gebührengeldsegen garantiert.
Nachtrag: April, April
Blick aufs Datum: Nein, heute ist nicht der erste April. Heute ist nur ein Promotions-Interview mit Jürgen Domian im Berliner Tagesspiegel veröffentlicht worden. Dieser macht ab dem 31.03. zur nächtlichen Stunde wieder den Kummerkastenonkel für den WDR. Im Interview wird von ihm dabei folgender schöner Satz zitiert:
>> Aber immer weniger Menschen würden von außergewöhnlichen Sexpraktiken erzählen – dafür gibt es heute Internetforen. <<
Wenn das so ist, und der WDR früher außergewöhnliche Sexpraktiken im Programm hatte, dies aber durch das Internet unterlaufen wird, dann habe ich natürlich vollstes Verständnis dafür, dass der WDR ins Internet muss, um seine Stammkundschaft nicht zu verlieren.
Jawollja! Presse, Blogger und andere Phantasten können einpacken: Demnächst gibt’s nur noch eine Website. So zumindest die unbestechliche Analyse im ZDF-Jahrbuch. Und was folgt daraus? Ja, logisch: Ein Auftrag an das ZDF zur Rettung des Internets, vergeben vom Bundesverfassungsgericht.
Wenn man liest, was Intendant Schächter und sein Justiz-Weiser Eberle aus dem letzten Gebühren-Urteil des Bundesverfassungsgerichts saugen, dann wird’s langsam Zeit für die Dauereinblendung „Fernsehen schadet Ihrer Gesundheit“.
Markus Schächter zufolge hat das Gericht den Funktionsauftrag der Öffentlich-Rechtlichen „ausdrücklich ins Internet verlängert“, wegen Monopolisierungstendenzen und so. Und Justitiar Carl-Eugen Eberle weiß es sogar ganz genau:
>> Das Erfordernis einer Ausweitung des Funktionsauftrags in das Internet und in mobile Verbreitungsformen hinein begründet das Gericht mit neuen Gefährdungslagen, die sich aus der Betätigung neuer Player wie beispielsweise der – ausdrücklich genannten – Telekoms und internationalen Finanzinvestoren ergeben, aber auch aus technologischen Entwicklungen wie etwa der Einführung von Navigatorsystemen. <<
Kann sich jemand erinnern, wann er zuletzt ein Navigatorsystem im Netz benutzt hat? Und die Meldungen über internationale Finanzinvestoren, die Webseiten aufkaufen, müssen auch schon länger her sein.
Diese völlig wirre Argumentation zu angeblichen Gefährdungslagen im Internet resultiert daraus, dass das Gericht eben nicht ausdrücklich das Internet zum Gegenstand seiner Ausführungen gemacht hat. Navigatorsysteme und finanzkräftige neue „Player“ sind Probleme der digitalen Rundfunkwelt, die nicht im Internet stattfindet, sondern ganz klassisch über Kabel und Satellit. Auch IPTV, oft als Internet-Fernsehen bezeichnet, hat keine Verbindung ins Netz selbst, sondern nutzt nur das Internetprotokoll für die Übertragung über DSL.
Tatsächlich taucht das Wort Internet nur zweimal im Urteil auf. Einmal wird ein Buchtitel zitiert, einmal ein Gesetzestext. Das Gericht selbst verwendet das Wort Internet in seinen Überlegungen nie, es spricht immer nur von „neuen Technologien“. In wie weit das Internet in diesen Überlegungen involviert ist, bleibt ziemlich unklar.
Die neueren Ausführungen des Gerichts zum Internet lassen jedoch erkennen, dass die Richter das Internet nicht als Abspielstation für Rundfunk betrachten. Die „ausdrückliche“ Funktionsverlängerung ist nichts als ein feuchter Intendantentraum.
Monopolisierungstendenzen gibt es im Internet nur bei der aktuellen Video-Berichterstattung. Hier versuchen die öffentlich-rechtlichen Sender, Verlage zur Übernahme ihrer Bilder zu bewegen. Aber ich bin sicher, dass diese Gefahr rechtzeitig von den Sendern erkannt wird und dass sie diese im Rahmen ihres Funktionsauftrags mit allen zur Verfügung stehenden Gebührenmitteln bekämpfen werden.
(PS: Tut mir leid, dass der letzte Satz vor Ironie nur so triefte. Doch keine Bange: Was da unten aus Ihrem Bildschirm tropft, hinterlässt keine Flecken.)
Bei einer ARD-Intendantentagung haben sich die Damen und Herren auf den SWR-Intendanten Peter Boudgoust als Nachfolger von Fritz Raff entschieden. Erste Übungen als Lautsprecher hat er ja schon hinter sich.
"Mach mal was über die Wahl in Bulgarien - aber ohne die Politiker." So die Anweisung an ZDF-Balkan-Korrepondent Klaus Prömpers. Der fühlt sich ob dieser politiklosen Politikberichterstattung beim ZDF eher an die Bild-Zeitung erinnert als an einen öffentlich-rechtlichen Sender mit Grundversorgungsauftrag.
Nun hat's auch den Bayern-Sender erwischt. Herwig Feichtinger hat beim Verwaltungsgericht München gegen den Widerspruchsbescheid des BR in Sachen PC-Gebühr Klage eingereicht. Für die Erstellung des Bescheids brauchte die Anstalt schlappe sieben Monate.
Dokumentation zur PC-Gebühr zum Verfahrensverlauf bei shamrock.de
Laut Computerbild, die sich auf den Evangelischen Pressedienst (epd) als Quelle beruft, werden ARD und ZDF demnächst bei der Web-TV-Plattform Zattoo senden.
Um die Programme über Zattoo sehen zu können, muss man sich erstens registrieren und zweitens eine Software installieren. Dinge, die dem Selbstverständnis der Öffentlich-Rechtlichen als Grundversorger des „Free-TV“ (=einfachgebührenpflichtiges Verwaltungs-und Werbe-TV im Gegensatz zu doppelgebührenpflichtigem Pay-TV) völlig zuwider sind.
Anscheinend testet man schon mal für die Zeit, wenn die PC-Gebühr abserviert ist.
WAZ und WDR haben heute die Details ihrer Online-Vermählung bekannt gegeben. Demnach darf die WAZ eine Stunde nach Ausstrahlung zeitgleich mit der WDR-eigenen Mediathek Videos mit Magazinbeiträgen aus der regionalen Berichterstattung auf der eigenen Website zeigen.
Interessant ist, dass die Lizenzgebühr von beiden Seiten als marktüblich gekennzeichnet wird. Nur welcher Markt ist gemeint? Da dies die erste Kooperation eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders mit einem Presseportal bei regionalen Videos ist, gibt es noch keinen Markt dafür, und ohne Markt keine Marktpreise.
Nachschlag: Im hausinternen Interview für die WDR-Seite behauptete Intendantin Piel, dass Online-Kooperationen wie die heute vorgestellte zur publizistischen Vielfalt beitragen würden. Vielfalt wäre demnach definiert als mehr WDR auf mehr Webseiten - Vielfalt durch Einfalt sozusagen. Das "Interview".
Harald Simon hat heute beim Verwaltungsgericht Wiesbaden Untätigkeitsklage eingereicht, weil es der Hessische Rundfunk nicht geschafft hat, innerhalb von mehr als sechs Monaten auf seinen Widerspruch in Sachen PC-Gebühr zu reagieren. Die Klageschrift ist auf Harald Simons Seite dokumentiert.
Nachtrag: Wer zu spät kommt, ... Zwei Tage später ist dann doch ein Widerspruchsbescheid der GEZ im Auftrag des Hessischen Rundfunks gekommen.
>> Es ist deutlich geworden, dass die Ansprache der Jugend in den Planungen der ARD Priorität haben muss. Dazu ist eine originäre Online-Ermächtigung erforderlich. Ansonsten können jugendaffine Formate nicht umgesetzt und die Ziele nicht erreicht werden. <<
Das sagt Volker Giersch, Vorsitzender der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz, eine Bezeichnung, die schon nach Bürokratie dritten Grades riecht. Und wie das so ist in einer Bürokratie fortgeschrittenen Ausmaßes: die linke Hand weiß nicht was die rechte weiß.
Vor einer Woche wurden von ARD-Werbeforschungsdirektor Dieter Müller noch neue Rekordwerte bei der Radionutzung der Jüngeren gemeldet. Heute muss die Jugend schon wieder als Pseudo-Grund für das Engagement im Internet herhalten. Und was will die ARD? Sie will keine Erlaubnis, sie will keinen Auftrag, sie will eine Ermächtigung. Sprache kann so verräterisch sein.
... die öffentlich-rechtlichen Sender keine Zeitung machen dürfen, auch nicht im Internet, denn Zeitung ist Zeitung, egal ob auf Papier oder als Lesetext in Bits und Bytes. Das besagt ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Hubertus Gersdorf von der Uni Rostock.
Das Gutachten wurde im Auftrag der Verlegerverbände VDZ (Zeitschriften) und BDZV (Zeitungen) erstellt. Damit positionieren sich die Verbände mit wissenschaftlicher Hilfe in der Frage der Neujustierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags, die mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag, der ab 2009 gelten soll, einer Beantwortung harrt.
Artikel bei Spiegel online, Artikel beim BDZV zur begleitenden Podiumsdiskussion
Die Pressemitteilung klingt vielversprechend: „Die Broschüre 'Meinungsbildend' soll helfen, Fakten von Unwahrheiten zu unterscheiden“, wird ARD-Generalsekretärin Dr. Verena Wiedemann zitiert. „Falsche Zahlen und Vorurteile zur ARD oder den Gebühren“ soll mit Argumenten „knapp und sachlich“ entgegnet werden.
Da die Broschüre zum Herunterladen bereit steht, mache ich mir unabhängig und igelparteilich selbst ein Bild. Die Broschüre ist so aufgemacht, dass einer „kritischen Meinung“ auf der einen Seite stets eine Argumentation auf der Folgeseite gegenüber steht. Ab Seite 20 wird’s interessant:
>> Die ARD-Angebote haben in der Welt des Internets nichts verloren. Die ARD sollte sich auf die klassische Hörfunk- und Fernsehausstrahlung beschränken. <<
Das ist - wie bei Peter Boudgoust gezeigt (siehe vorige Meldung) - ein dankbarer Gegner. Richtigerweise zitiert die ARD das Bundesverfassungsgericht. Damit wäre der Fall eigentlich erledigt, doch dann will die Anstalt getreu dem Faktenmotto noch eins drauf setzen:
>> Immer mehr Menschen, gerade auch aus der jüngeren Generation, nutzen Medien zunehmend über das Internet. <<
Dazu liefert die ARD eine Infografik. Diese zeigt weder Zahlen zur Mediennutzung der jüngeren Generation - angesichts neuer Hörrekorde beim Radio wäre hier zu viel zu erklären - noch zeigt sie Zahlen zur Rundfunknutzung im Internet (die traurige Bilanz gibt’s hier). Als Faktum müssen die Nutzerzahlen fürs Internet zwischen 1997 bis 2006 herhalten.
Das ist nicht sehr aussagekräftig, aber die Zahlen steigen schön. Und das ist wohl das Wichtigste an dieser Grafik. Dummerweise zeigt sie noch ganz was Anderes:
In einem Säulen-Diagramm werden sowohl die Nutzerzahlen in Millionen als auch ihr Prozentanteil an der Bevölkerung in Deutschland über 14 Jahre visualisiert. Die Prozentwerte stehen auf den Säulen, während die Nutzerzahlen an der vertikalen Achse angegeben sind. Mit Hilfe eines horizontalen Liniengerüsts lassen sich diese dann in etwa ablesen.
Was bei einer solchen Grafik natürlich nicht passieren darf, ist die Vertauschung der Einheitenzuordnung. Nur wenn im Jahr 2006 38,6% knapp 60 Millionen Nutzer ergeben, dann macht daraus ein leicht angeheiterter Dreisatz eine Bevölkerung von 150 Millionen über 14 Jahre. Was ist passiert? Die Einheitenzuordnung wurde vertauscht, und zwar für alle Zahlen.
Die Grafik ist so schön mit ihren eindeutig wachsenden Werten, dass sich anscheinend niemand um ihre Plausibilität Gedanken gemacht hat. Das zeigt, was hier Vorrang hat. Die Fakten sind’s nicht.
Weiter geht’s auf Seite 24 mit einem brennend aktuellen Statement:
>> Die Onlineangebote der ARD bedrohen die Zeitungs- und Zeitschriftenlandschaft in Deutschland. <<
Dieses „Vorurteil“ wird mit der ARD-eigenen Mischung von „knapp und sachlich“ gekontert. Da ist zum einen die bereits behandelte Propaganda von der „konkurrenzlosen Konkurrenz“(siehe vorige Meldung), zum anderen der alte Kriegstreibertrick: Nicht wir, die anderen haben angegriffen. „Nicht die ARD will Presse, die Presse will Rundfunk machen.“ heißt es. Wie macht sie das? So:
>> Die Verlage stellen vermehrt auch Bild- und Tondateien auf ihre Webseiten, wodurch sie immer mehr zu Rundfunkanbietern werden. <<
Bilddateien ist nur eine kleinere Schlamperei. Gemeint sind wohl Videodateien. Der Knalleffekt entsteht dadurch, alles, was sich bewegt und tönt, dem Rundfunk zuzurechnen. Wenn dem so wäre, warum ist die ARD dann noch nicht nach Karlsruhe gestürmt? Kanzlerin Angela Merkel fabriziert seit einiger Zeit mit ihren wöchentlichen Videobotschaften eindeutig staatlichen Rundfunk und das ist schon seit dem ersten Rundfunkurteil 1961 nicht mehr erlaubt.
Die Konstruktion „Audio und/oder Video gleich Rundfunk“ hat einen zweiten Fehler. Wenn jedermann faktisch in der Lage ist, durch das Bereitstellen von entsprechenden Dateien Rundfunkanbieter zu werden, dann sind die Hürden für den Rundfunk so niedrig, dass die Meinungsfreiheit durch die Vielzahl unterschiedlicher Angebot nicht mehr in Gefahr ist, ergo würde die öffentlich-rechtliche Rundfunkordnung überflüssig.
Zusammengefasst: Unter dem Fakten-Deckmantel liefert die ARD das Internet betreffend Fehler, Wunschträume und Propaganda in Wiederholungsschleife. Wenn die Zeitung mit den vier Buchstaben in Kampagnen-Journalismus macht, würde man nicht viel Anderes erwarten. Wenn’s um die Internetdebatte geht, klafft mittlerweile bei der ARD zwischen Anspruch und Wirklichkeit ein derart großes Loch, dass da dicke ein vierter Buchstabe hinein passt.
ARD-Pressemitteilung mit Downloadlink
Der SWR-Intendant Peter Boudgoust war diese Woche sehr fleißig. Er gab eine Jahrespressekonferenz, ließ sich von Telepolis interviewen und fand sogar Zeit, einen Blog mit einem Kommentar zu beehren, der dieses Interview nicht zu würdigen wusste.
So viel Fleiß muss belohnt werden und so hab ich mich mit drei Boudgoust-Zitaten dieser Woche auseinandergesetzt, die typisch sind für die Denkweise öffentlich-rechtlicher Anstaltsleiter.
>> Nicht in den digitalen Medienplattformen vertreten zu sein, hieße, eine ganze Generation auszuschließen. <<
(Zitiert nach Heidenheimer Neue Presse)
Boudgoust bezieht sich auf die jüngere Generation, die laut Umfragen eher auf das TV-Gerät als auf den PC verzichten würde. Das zeigt, dass Intelligenz, Kreativität und Kommunikationswille trotz aller Bemühungen der Fernseh-Berieselungsmaschine noch nicht ausgerottet sind.
Die Schlussfolgerung, den Berieselungsapparat via Internet auch auf dem PC anzubieten, ist für einen Intendanten selbstverständlich. Warum diese Schlussfolgerung falsch ist, kann Boudgoust im aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachlesen, das einige Takte zum Gebrauch von PC und Internet zu sagen hat, in denen der Rundfunk leider nicht vorkommt.
Wichtiger an dem Zitat ist jedoch der erste Teil: Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen überall und somit auch im Internet dabei sein. Boudgoust kämpft für ein Recht, das ihm niemand bestreitet. Die Sender dürfen überall ihre Fühler ausstrecken; das haben sie vom Bundesverfassungsgericht schriftlich.
Die Frage ist nicht, ob sie senden dürfen, sondern wie viel. Denn mit der Einführung der PC-Gebühr wurde den Unternehmen z.B. vom SWR-Justiziar Eicher angepriesen, ihre einzeln gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräte durch die Einmal-Flatrate der PC-Gebühr zu ersetzen. Mit dem Abspielen des vollen Programms im Internet würden die Anstalten somit ihre Gebührenbasis schädigen.
Darüber hinaus ist die aktuell diskutierte Frage, was die Sender an Aktivitäten außerhalb der Rundfunktechnik entwickeln dürfen und ob die weltweite Besendung gebührenpflichtig ist. Indem Boudgoust in einer Sache plädiert, die nicht strittig ist, spart er sich, in den strittigen Fragen zu argumentieren. Er tut einfach so, als ob diese Fragen damit gleichfalls erledigt sind.
>> Wir sind eben frei von finanziellen Interessen. Wir können und wollen unsere Angebote nur werbefrei einstellen, und darin sehe ich ehrlich gesagt eine Bereicherung der Online-Welt und keine Beeinträchtigung oder Bedrohung. <<
(ZItat Telepolis-Interview)
Was der katholischen Kirche die unbefleckte Empfängnis, ist dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die konkurrenzlose Konkurrenz. Dabei gibt’s nichts Schlimmeres für jemanden, der Geld mit seinen Leistungen verdienen muss, als wenn er auf eine Konkurrenz trifft, die vergleichsweise fast unendliche Ressourcen hat und ihre Leistungen als quasi kostenlose Dreingabe für eine bereits bezahlte andere Leistung anbietet.
Keine Beeinträchtigung? Wenn der NDR 4.000 Koch-Rezepte ins Netz pumpt, was 11 Jahren täglich wechselnde Koch-Shows entspricht, haben dann kommerzielle oder private Rezept-Seiten dadurch nicht weniger Besucher, weniger Aufmerksamkeit, weniger Einnahmen? Wer soll das glauben? Die Katholiken, weil die ja anscheinend alles glauben?
Und dann wäre da noch die jungfräuliche Einstellung, frei von finanziellen Interessen zu sein. Der Anstaltsrundfunk generiert 90% seiner Einnahmen durch Rundfunkgebühren. Wie steigert er seine Einnahmen? Durch begründete Programmausweitung. Die Besetzung des Internets als Grundversorgungszone würde den Anstalten Einnahmesteigerungen auf Jahre garantieren. Gründe lassen sich immer finden.
>> Radio, Fernsehen und Online sind historisch gewachsen, aber jetzt ist es Zeit, sie zusammenzudenken. <<
(Zitiert nach do-it.online)
Boudgoust sagt nicht Konvergenz, er denkt es bloß und meint damit einen absolut widerspruchslosen Treffer zu landen. Also denken wir mal Radio, Fernsehen und Online zusammen. Das bedeutet: Text, Text, Text, Bilder, Töne, laufende Bilder, Radio-Livestreams, Fernseh-Livestreams – in dieser Reihenfolge und mit viel Abstand zwischendrin.
Konsequent zusammengedacht bedeutet dies das Ende der Sonderstellung von Fernsehen und Hörfunk. Denn diese beiden Medien sind eingebettet in eine größere Medienstruktur, die aufgrund ihrer Vielfalt und Themenstreuung die Gefahren für die Meinungsfreiheit aufheben, die vom Rundfunk ausgehen und die der Grund für seine öffentlich-rechtliche Gestaltung sind. Und damit entfällt der Grund für die Rundfunkgebühr. Scheußlich, welche Wendungen gut gemeinte Argumente nehmen können.
Zusammengefasst: Der SWR-Intendant Peter Boudgoust argumentiert, wo es nichts zu argumentieren gibt, so muss er nicht argumentieren, wo es für ihn nicht viel zu argumentieren gibt. Er glaubt an konkurrenzlose Konkurrenz und dass Geld vom Himmel fällt. Und über die Konvergenz-Geschichte sollte er noch mal nachdenken.
Gestern erst (siehe vorige Meldung) mussten die Anstaltsleiter hinehmen, dass ihr geliebtes Bundesverfassungsgericht glatt vergessen hat, Rundfunk bei der Internetnutzung zu erwähnen. Heute der nächste Tiefschlag:
Radiohören bei jungen Nutzern immer beliebter
überschreibt pressetext.deutschland die Auswertung der aktuellen Radio-Media-Analyse durch die Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse. Auf den Höchststand von täglich 160 Hörminuten kommt die Altersgruppe der 14-29-jährigen. Das Ergebnis über alle Altersgruppen hinweg interpretiert Dieter Müller so:
>> Für das laufende Jahr erwarten wir definitiv eine Stabilität bei dem Medium Radio. Eine Abwanderung findet nicht in der Art statt, wie es viele behaupten bzw. aufgrund der neuen Medien auch befürchtet hatten. <<
Wer ist Dieter Müller? Dieter Müller ist Direktor Forschung bei der ARD-Werbung. Wenn also ARD-Vertreter wieder die Platte auflegen "Wir müssen ins Internet, um die junge Generation zu erreichen", dann tun sie das wider besseren Wissens. Die Jugend finden sie am Radio.
Artikel bei pressetext.deutschland
Harald Simon, Webmaster von www.pc-gebuehr.de hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass das Bundesverfassungsgericht beim heutigen Urteil zum Thema Online-Durchsuchung ein paar nette Worte über das Internet verloren hat.
>> Insbesondere das Internet als komplexer Verbund von Rechnernetzen öffnet dem Nutzer eines angeschlossenen Rechners nicht nur den Zugriff auf eine praktisch unübersehbare Fülle von Informationen, die von anderen Netzrechnern zum Abruf bereitgehalten werden. Es stellt ihm daneben zahlreiche neuartige Kommunikationsdienste zur Verfügung, mit deren Hilfe er aktiv soziale Verbindungen aufbauen und pflegen kann. Zudem führen technische Konvergenzeffekte dazu, dass auch herkömmliche Formen der Fernkommunikation in weitem Umfang auf das Internet verlagert werden können (vgl. etwa zur Sprachtelefonie Katko, CR 2005, S. 189). <<
BVerfG, 1 BvR 370/07 vom 27.2.2008, Absatz-Nr. 176
Nachdem die Anstalten inzwischen versuchen, das Urteil vom 11.09.2007 in Sachen Rundfunkgebühr zu einer Bestätigung der Gebühr auf Computer umzudeuten, ist das ein echter Tiefschlag. Das Gericht hat doch glatt vergessen, die wunderbarste, einzigartigste und wichtigste Form der Internetnutzung zu erwähnen: Funk im Net gibt's net. Wenn das mal keine Vorentscheidung gegen die PC-Gebühr war;-)
Freunde des Versteckspielens dürfte das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg interessieren. Dem Gericht zufolge ist eine E-Mail-Adresse sowie eine eigene Website kein schlüssiger Beweis dafür, dass jemand ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät bereit hält. Statt die Anmeldung eines solchen Gerätes selbst zu fabrizieren, wie die GEZ es im Namen des NDR gemacht hat, muss der Weg eines Auskunftsverfahrens gegangen werden. Das Gericht ließ offen, ob eine Website ein "tatsächlicher Anhaltspunkt" ist, mit dem eine Auskunft erzwungen werden könnte.
Kleine Panne nebenbei: Der Richter des Verwaltungsgerichts Hamburg suchte auf den GEZ-Formularen vergeblich eine Anmeldemöglichkeit für ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät. Der Hinweis auf eine Online-Anmeldemöglichkeit stellte ihn rechtlich nicht zufrieden.
Dass über ein Jahr nach Einführung der PC-Gebühr immer noch Formulare ausliegen, die kein Kreuzchen für PCs ermöglichen, zeigt den besonderen Eifer, den die GEZ in dieser Sache an den Tag legt.
Gegen das Urteil ist eine Berufung möglich.
Wie? Noch nicht gemerkt, dass die Rundfunkgebühren sinken? Lesen Sie mal diesen Artikel in der Frankfurter Rundschau. Da könnte man beim Wehklagen der Intendanten schon denken, dass die Gebühren nicht um 95 Cent steigen, sondern rapide fallen werden.
Nicht wegdiskutieren kann man aber, dass die Sender „mit real immer weniger Geld auskommen“ müssen, wie der ARD-Vorsitzende Fritz Raff meint. Oder kann man doch?
„Real weniger“ heißt doch nichts Anderes als dass die Erhöhung unterhalb der Inflationsrate bleibt. Die Inflationsrate wird anhand eines (Einkaufs-)Warenkorbs eines durchschnittlichen Haushalts gemessen. So kriegt die ARD nun weniger Brötchen und Waschmaschinen fürs Geld.
Das ist bedauerlich, hat aber nichts mit der Preisentwicklung auf den Märkten zu tun, auf denen die ARD tätig ist. Hier gilt ganz einfach: Die ARD bekommt ganz real das, was ihr zusteht.
Es ist ja nicht so, dass die Ausgabensteigerungswünsche der Sender mit dem Rasenmäher gestutzt worden wären. Vielmehr wurde punktuell gekürzt, z.B. bei der Subventionsruine DAB-Technik oder bei den Internetausgaben, weil sich die Sender hier bereits in der laufenden Gebührenperiode einen ungenehmigten Vorschuss genommen haben.
Trotzdem wird damit gedroht, dass sich die Erhöhung von 95 Cent negativ auf das Programm auswirken müsse. Das hat jedoch nichts damit zu tun, dass zu wenig Geld da wäre, sondern damit, dass die Anstalten ihr Geld in Richtung in Internet umschichten wollen.
Nur so können sie die Begrenzungen umgehen, die ihnen durch die KEF auferlegt wurden. Schließlich muss spätestens bis 2013 ein TV-Angebot im Netz stehen, das eine TV-Gebühr für alle rechtfertigt. Denn darauf laufen Überlegungen zur Umgestaltung der Rundfunkgebühr hinaus.
Nein, dies ist keine Aufforderung mir Geld zur schicken, sondern eine Konsequenz, die Sie aus der gescheiterten Verfassungsbeschwerde ziehen sollten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Ablehnung der Beschwerde den Igelweg über Zahlungsaussetzung und Widerspruch als zumutbar bezeichnet und auch deshalb der gewählten Abkürzung eine Abfuhr erteilt. (Zitate aus der Begründung siehe RFGZ).
Da bereits einige Klagen anhängig sind (Übersicht: natuerlich-klag-ich.de) ist jetzt der beste Zeitpunkt gekommen, aufzustehen und mitzumachen. Was ist zu tun?
Ganz einfach: Die Zahlungen für die PC-Gebühr einstellen, also evt. Einzugsermächtigung kündigen. Danach dauert es sechs Wochen bis eine Mahnung kommt, die ignoriert werden kann. Weitere acht Wochen bis zu einem Gebührenbescheid mit einer 5-Euro-Mahngebühr, gegen den man (am besten per Einschreiben) innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen muss. Die angemahnte Zahlung sollte gleichzeitig geleistet werden. Auf weitere Zahlungen während des Widerspruchverfahrens verzichtet die GEZ in der Regel freiwillig!
Der Widerspruch muss kein juristisches Meisterwerk sein, sollte aber zumindest kurz begründet werden. Gründe findet man auf dieser Website massenweise. Anschließend dauert es nach den bisherigen Erfahrungen mindestens drei bis vier Monate, bevor ein ablehnender Widerspruchsbescheid kommt, gegen den man innerhalb eines Monats klagen müsste.
Die Frage, ob man tatsächlich klagt, stellt sich somit frühestens nächstes Jahr. Bis dahin sollten die ersten Prozesse entschieden sein und man kann sich je nach Aussichten mit einem eigenen Verfahren anschließen.
Das Risiko besteht folglich ganz allein darin, ein paar Euro Mahnung und Porto zu opfern, um sich die Option auf eine Klage zu erhalten. Dass man sein Geld wiederbekommt, wenn eine andere Klage Erfolg hat, damit sollte man besser nicht rechnen.
Also: Nachdem nun die Verfassungsbeschwerde wie erwartet baden gegangen ist, wird es höchste Zeit, die Stacheln auszufahren.
Jochen Ortwein, Webmaster von www.gebuehrenstop.de traute sich diese Woche ins Kino, obwohl man dort nicht selten mit GEZ-Werbespots belästigt wird. Doch statt der GEZ warb der Seniorensender ZDF für sein Programm und - in einem weiteren Werbespot - für seine Internet-Mediathek. Klar, der Abend war versaut.
Mehr dazu bei gebuehrenstop.de
Norbert Simon, Webmaster von rfgz.de, berichtet aus "sicherer Quelle", dass die am 31.03.2006 eingereichte Verfassungsbeschwerde dreier Selbständiger mangels "Rechtswegerschöpfung" abgewiesen wurde.
Da dies von Anfang an klar war, frag ich mich, warum das Bundesverfassungsgericht fast zwei Jahre für seine Entscheidung gebraucht hat.
Damit ist aber nun auch endlich, endlich, endlich klar, dass jeder, der etwas gegen die PC-Gebühr unternehmen will, selbst klagen muss.
Heribert Seifert hat für das Deutschlandradio einen klugen Kommentar abgegeben zur Kampagne in einigen "Qualitätszeitungen" gegen das Internet. Er sagte:
>> Den Lautsprechern dieses Feldzugs geht es in Wirklichkeit darum, auf einem Medienmarkt, in dem ihre Zeitungen immer mehr an Glaubwürdigkeit und Aufmerksamkeit auch durch eigenes Versagen verloren haben, die alte Autorität, ihr Monopol auf Information und Deutung wieder herzustellen. Sie träumen öffentlich davon, dass ihre Blätter den Menschen wieder verbindlich sagen, was in der Welt geschehen ist und was sie davon zu halten haben. ... Anmaßende Vormünder dagegen, die von "Qualität" reden, aber eigene Macht meinen, sind überflüssig. <<
Man ersetze Zeitungen und Blätter durch Programme, Vormünder durch Intendanten. Und schon hat man einen runden - man könnte sogar sagen rundfunkenden - Text.
Manfred Schneider hat mir einen Widerspruch gegen die PC-Gebühr zur Verfügung gestellt, der wesentlich kürzer ist als meiner. Die Begründung konzentriert sich auf die in Art. 5 Grundgesetz geschützte Informationsfreiheit und bringt so das zentrale Argument gegen die PC-Gebühr zur Geltung. Damit ist ausreichend argumentiert und die jeweilige Rundfunkanstalt hat kaum noch Grund, ihren ablehnenden Bescheid hinauszuzögern.
Der medienpolitische Sprecher der SPD, Marc Jan Eumann, hat Spiegel online ein Interview gegeben. Auf die Frage nach inhaltlichen Gründen für die Expansion der Gebührensender ins Internet sagte er:
>> Nur der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann Inhalte anbieten, die Kommerzielle aufgrund ihrer Finanzierungslogik nicht anzubieten in der Lage sind. Das sind kulturelle Programme, es sind Minderheitenprogramme, es sind Informations- und Politikprogramme. <<
Mit anderen Worten, er überträgt das duale System des Rundfunks 1:1 ins Internet. Kann man das machen? Sicher, wenn man keine Ahnung hat, geht das. Nehmen wir die Website der SPD. Ist sie öffentlich-rechtlich oder kommerziell? Weder noch? Oh. Sie beschäftigt sich mit Politik? Noch mal oh. Und all die anderen Parteien, Verbände und Interessensgruppen haben auch eine? Oh, oh, oh.
Nehmen wir Wikipedia. Nochmal weder noch? Nehmen wir die hunderttausenden Webseiten von Institutionen, Vereinen aller Art und Privatleuten, die keine kommerziellen Ziele verfolgen. Gibt’s die nicht? Oder müssen die alle platt gemacht werden, damit der öffentlich-rechtlich Rundfunk seinen Auftrag erfüllen kann? Oder gibt es vielleicht gar kein duales System im Internet, weil die Produktionsbedingungen ganz andere als im Rundfunk sind?
Und dann gucken wir doch mal wie das mit der Werbung ist im Internet. Das erfolgreichste Werbesystem ist das von Google. Im Prinzip ist es ein Kleinanzeigensystem. Und genausowenig wie eine Zeitung abhängig ist von einzelnen Unternehmen, die Kleinanzeigen schalten, sind es Websites, die Google-Werbung einblenden.
Die Unabhängigkeit von den Werbetreibenden ist gewährleistet und somit auch die Unabhängigkeit der Themenauswahl und Meinungsfreiheit. Darüber hinaus lassen sich - wie ich aus eigener Erfahrung weiß - selbst so unkommerzielle Themen wie z.B. Lyrik durch das stichwortgebundene Anzeigensystem finanzieren. Lyrik ist doch Kultur, oder?
Und dann gibt’s da noch die SelfHTML-Geschichte. Jeder, der auf Produzentenseite im Internet steht, hat von Stefan Münz’ Projekt profitiert. Er selbst möglicherweise auch, denn das Buch, das alle kostenlos im Internet zur Verfügung stehenden Inhalte enthielt, war im Computerbereich ein Bestseller.
Das ist die eine Seite. Die andere Seite, inwieweit der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen Dudelsendern, von denen jede Landesanstalt mindestens einen hat, das Internet in Sachen Politik, Minderheitenprogramme und Information bereichert, ist ebenso zweifelhaft.
Die Übertragung des dualen Systems ins Internet passt hinten und vorne nicht. Die Produktions- und Finanzierungsbedingungen sind andere als im Rundfunk. Das Medium ist als Textmedium ein völlig anderes. Das könnte man wissen, wenn man sich in Mediendingen auskennt. Als medienpolitisches Sprachrohr der SPD muss man das aber anscheinend nicht.
Der Medienbranchenservice turi2 meldet mit Bezug auf die FAZ, dass der WAZ-Konzern wahrscheinlich ab März WDR-Videos in seine Website einbinden wird. Bisher bestand schon ein Kauflädchen, das gemeinsam betrieben wurde, wo man DVDs und Bücher erstehen konnte und das netterweise redaktionell von der WAZ beworben wurde.
Dank der Kooperation mit dem dicksten Gebührensender darf die WAZ sich jetzt als erste gebührenfinanzierte Zeitung fühlen. Für einen Zeitungskonzern, der im Niveautieflegen aufgrund der Monopolstellung im Ruhrgebiet bereits reichhaltige Erfahrung hat, ist das sicher eine gute Partie.
Welche Tiefen dabei erreicht werden, hat diese Woche ein kleiner Ratgeberartikel zum Thema Rundfunkgebühren gezeigt, der eine Pressemitteilung von Stiftung Warentest derart verkürzte, dass der Informationsgehalt gegen Null sank bzw. sogar negativ wurde, weil es nun mal keine GEZ-Fahnder gibt. Die Fahnder kommen im Machtbereich der WAZ vom WDR. Wahrscheinlich steckt da nicht mal die Absicht dahinter, den Zukünftigen nicht in den Dreck ziehen. Die WAZ ist einfach zu doof, selbst Informationen zu sammeln.
Nachtrag: Nun hat auch dpa etwas zu berichten (dpa-Meldung bei Heise). Anscheinend geht es nicht im März los, sondern soll erstmal das Konzept vorgestellt werden. Sehr schön ist das Zitat der WDR-Intendantin Piel, die meint Gemeinsamkeiten zwischen dem WDR und der Qualitätspresse entdeckt zu haben. Was sie dann bei der WAZ will, bleibt unklar. Deren einzige Gemeinsamkeit mit dem WDR ist die Fähigkeit abzukassieren.
Einer geht noch: Nicht direkt zur Hochzeit, aber zur Lage der "qualitativen" Journalisten ein Artikel aus brand eins.
Harald Simon, Webmaster von www.pc-gebuehr.de, hat sein Bildschirmradio pflichtgemäß am 5.1.2007 angemeldet. Nachdem bereits die GEZ bis August 2007 brauchte, um einen Gebührenbescheid herauszurücken, spielt jetzt auch der Hessische Rundfunk das Aussitzspiel. Fünf Monate sind seit Harald Simons Widerspruch vergangen und der HR hat es bisher nicht geschafft, eine Standardablehnung zusammenzuschustern. Vielleicht sollte man die selbst beim Widerspruch gleich unterschriftsreif mitschicken. Das würde allen Beteiligten viel Zeit sparen.
Harald Simon hat nun eine letzte Frist gesetzt. Dann geht's auch ohne Widerspruchsbescheid vor Gericht.
Dokumentierte Beschwerde bei pc-gebuehr.de
Ergänzung: Was der HR kann, kann der BR schon lange. Wie mir heute ein bayerischer Igel mitgeteilt hat, verläuft sein Fall zeitlich synchron. Auch hier seit August Funkstille. Weder GEZ noch BR nehmen zum Widerspruch Stellung.
SWR-Intendant Peter Boudgoust durfte beim Neujahrsempfang des CDU-Stadtverbandes Kirchheim-Dettingen einen Vortrag halten. Begleitinstrument seines Vortrags war die Konvergenzgitarre:
>> 60 Prozent der Deutschen sind online, quer durch alle Altersgruppen. 17 Prozent der Teenager hören online Radio. <<
Die Verschmelzung der Medien sei daher am besten im Internet zu beobachten. So der Intendant. Doch daraus ergibt sich eine Frage:
Wenn selbst 83% der Jungendlichen nicht online Radio hören, obwohl sie mit der Internettechnik aufgewachsen und in einer Lebensphase sind, in der Musik am ehesten eine wichtige Rolle spielt, wie lässt sich dann rechtfertigen, dass mitten im Berufsleben stehende Selbständige pauschal verdächtigt werden, Radio übers Internet zu hören und deshalb Rundfunkgebühren für ihren Computer zahlen müssen?
17% mögen aus Sicht des Vortragenden ein Hit sein, denn die Zahlen der Rundfunknutzer im Internet sind traditionell äußerst bescheiden, aber damit geht es Boudgoust wie den talentlosen Bewerbern bei diversen Castingsshows. Sie selbst merken nicht, wie schlecht ihr Vortrag ist. Wer mit solchen Zahlen argumentiert, kriegt einfach nicht mit, dass die Konvergenzgitarre gräßlich verstimmt ist.
Es gibt was Neues vom Angebot öffentlich-rechtlicher Sender an die Pressewebsites, gebührenfinanzierte Nachrichtenvideos verwenden zu dürfen. Der ZDF-Justiziar Carl-Eugen Eberle könnte sich vorstellen, dass Presseseiten direkt auf Anstaltsvideos verlinken dürfen, die dann in einem neuen Browser-Fenster gezeigt würden.
Die Idee ist also in etwa die: Presseseiten dürfen kostenlos Werbung für die Sender machen und die zusätzlichen Traffickosten zahlt der Gebührenzahler, denn die Videos bleiben anscheinend auf den Anstaltsservern.
Für die Presseseiten ist das eine tolle Sache: Sie dürfen dann damit werben, dass sie exklusiv mit zig anderen Webseiten öffentliche-rechtliche Videos verlinken dürfen. Das ist ein „echter Mehrwert“, wie man heutzutage sagt.
Für die Sender sieht die Bilanz dagegen schlecht aus: Sie laufen aufgrund der fetten kostenlosen Besucherlieferanten Gefahr, dass sich bei Nachrichten mit laufenden Bildern keine private Konkurrenz im Web etablieren kann, denn als Serviceanbieter kann man schlecht gegen Kostenlos konkurrieren. So eine Monopolstellung anzustreben, ist selbstverständlich nicht im Interessse der Anstalten.
Um die Gebührensender aus dieser Zwickmühle zu befreien, hab ich mich entschlossen, allen Presseseiten kostenlos zu erlauben, auf den Igel zu verlinken. Der Link darf auch ein neues Fenster öffnen.
Ich denke, das ist ein gutes Angebot. Schließlich lesen 100% der Nutzer im Internet, während sich drei Viertel nicht die Bohne für Videos interessieren, wie die ARD-/ZDF-Onlinestudie 2007 herausgefunden hat.
Am kommenden Sonntag wird in Niedersachsen ein neuer Landtag gewählt. Ich empfehle allen Niedersachsen, Christian Wulff als Ministerpräsident zu bestätigen. Warum? Darum:
>> Es war unvermeidlich, in Unternehmen, in denen es keinen Fernseher gibt, aber eine Vielzahl von Computern, diese Geräte der Rundfunk- und Fernsehgebühr zu unterwerfen. Sonst hätten wir dem massenhaften Bezug der Fernsehprogramme über den Monitor des Computers Tür und Tor geöffnet. Es hätte zu viele Missbrauchsmöglichkeiten gegeben. <<
Dies sagte Christian Wulff am 19.10.2004 gegenüber der Netzeitung, zehn Tage nachdem er mit seinen Länderkollegen die PC-Gebühr beschlossen hatte. Zum einen ist interessant, was Wulff da sagt: Während die Krankenstände aus Furcht vor der nächsten Kündigungswelle Jahr für Jahr sinken, behauptet er, das Problem von zu viel Fernsehen am Arbeitsplatz gelöst zu haben.
Zum anderen ist interessant, was er schon wieder vergessen hat: Durch die gleichfalls beschlossene Ausweitung der so genannten Zweitgerätebefreiung auf den gewerblichen Bereich können Unternehmen ihre Rundfunkgeräte durch PCs ersetzen und damit massiv Gebühren sparen. Der alte Hit: Wulff und Kollegen wollten etwas verhindern, in dem sie es förderten.
Dazu ist mir letztens folgendes Gedicht in die Hände gefallen:
August Kopisch (1799-1853)
Dummheit
Wer nur der Weisheit nachgespürt, den halt’ ich noch für
keinen Mann:
Doch wer die Dummheit ausstudiert, den seh ich für was Rechtes an!
Der Weisen Tun errät man leicht: man sieht da noch wann, wie, warum;
Bei Dummen kuckt man sich umsonst nach allen diesen Sachen um.
Der Dummheit Weg ist wunderbar; niemals erkennet man den Grund,
Und fänd’ ihn einer richtig aus, so tät er aller Funde Fund!
Denn Dummheit ist die größte Macht, sie führt Heere stärkstes
an;
Ich glaube, dass sie nie ein Held bekämpfen und besiegen kann.
Also, liebe Niedersachsen: Wählt Wulff! Dann seid ihr unbesiegbar.
Am 31.03.2006 wurde beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde wegen der Rundfunkgebühr auf Computer eingereicht. Norbert Simon, Webmaster beim RFGZ, berichtet über den aktuellen Stand: Es ist immer noch nicht entschieden, ob die Klage überhaupt angenommen wird.
Anruf heute morgen: Ob ich mich an einer Umfrage zu Rundfunk und Fernsehen beteiligen würde. Da ist der Mann völlig falsch bei mir, teile ich ihm mit. „Ich habe weder Radio noch Fernseher.“ „Sie haben kein Fernsehen und Radio?“, kommt die ungläubige Rückfrage. „Ja“, bestätige ich. „Wahnsinn“, sagt der verhinderte Umfrager, schweigt betroffen und verabschiedet sich dann.
Ungläubigkeit, verblüfftes Schweigen sind normale Reaktionen, wenn jemand mitteilt, weder Radio noch Fernseher zu haben. Ob das Wahnsinn ist, das ist jedoch eine Frage des Standpunkts.
Jede statistische Erhebung der letzten Jahre kam zu dem Ergebnis, dass der ganz normale Deutsche durchschnittlich dreieinhalb Stunden am Tag fernsieht. Das macht 24 Stunden innerhalb einer Woche.
Damit verbringt der ganz normale Deutsche mindestens 20% seiner Wachzeit bewegungsarm und geistig nicht gefordert, denn das Programm richtet sich nach dem kleinsten anzunehmenden gemeinsamen Intelligenzquotienten, um möglichst viele Menschen zu erreichen.
Das muss natürlich Konsequenzen haben: Förderung der Fettzellenproduktion, Einschränkung der Beweglichkeit, Verdorrung von Intelligenz und Kreativität sind wissenschaftlich wiederholt nachgewiesen, obwohl es natürlich auch immer wieder andere Studien gibt. Das ist wie beim Rauchen.
Die Attraktivität eines Apparates, der zu einer massenhaften Schädigung von Körper und Geist führt, wird jährlich mit 7,3 Mrd. Euro staatlich erzwungener Gebühren gefördert. Das ist die Normalität.
Und das soll kein Wahnsinn sein?
Hubert Burda hatte letzten November in einem Zeit-Beitrag den Ball der FAZ aufgenommen und gefragt, ob denn gebührenfinanzierte Rouladenrezepte im Internet sein müssen und sah dadurch die "freie Pressekultur" bedroht.
Heute meldet Hubert Burda Media eine erfolgreiche Auflagen-Entwicklung bei der Zeitschrift ARD Buffet. Diese monatliche Zeitschrift zur gleichnamigen ARD-Sendung hat Burda beim SWR lizensiert, der natürlich auf der Website zur Sendung auch ein Rezept für Wirsingrouladen bereit hält.
Was Burda also meinte, war nicht eine grundsätzliche Infragestellung der gebührenfinanzierten Konkurrenz im Internet, sondern er möchte weiter ungestört Geld mit Projekten verdienen, die auf Gebührenkosten angeschoben werden.
Merke: Digital-Roulade schlecht, Papier-Roulade gut, Geld-Roulade am besten.
Pressemitteilung Hubert Burda Media
Eine am 6.12. gemeldete Klage gegen den NDR ist inzwischen aus persönlichen Gründen zurückgezogen worden. Bleibt's also bei vorerst vieren, jeweils eine gegen den WDR, NDR, SWR und HR. Andere hängen noch in der GEZ-Warteschleife.
Klage-Überblick bei natuerlich-klag-ich.de
Da gerade wieder mal die Werbung bei den öffentlich-rechtlichen Sendern im Gespräch ist (siehe vorige Meldung), eine Frage: Dürfen die Sender für Ihre Webseiten werben?
Doofe Frage, machen sie ja ständig in ihren Programmen. Deshalb etwas genauer: Dürfen die Sender auf anderen Webseiten für ihre Webseiten werben?
Vermutlich ja. Die Webseiten sind ja angeblich programmbegleitend. Und da es den Sendern nicht verwehrt ist, für Ihre Programme z.B. auf Plakaten zu werben, dürfen Sie wahrscheinlich auch den indirekten Weg gehen und für die entsprechende Website werben.
Aber noch konkreter gefragt: Dürfen die Sender für Webseiten werben, die eine Sendereihe begleiten, die zur Zeit gar nicht gesendet wird?
Doofe Frage. Das macht gar keinen Sinn. So etwas würde ein öffentlich-rechtlicher Sender nie machen. Ach ja?
Screenshot von www.onomastik.com:

Mit dieser Google-Anzeige wirbt der MDR für seine Seiten, die sich mit Namensforschung beschäftigen und „programmbegeleitende Informationen“ zu der Fernsehreihe „Namen auf der Spur“ enthalten. Die Sendung selbst ist dort nicht mehr empfangbar. Letzte Ausstrahlung war anscheinend im November. Auf Nachfrage teilte der MDR mit, dass eine neue Staffel „vermutlich“ zu Ostern käme.
Der MDR wirbt also für Webseiten, die eine Sendung im einstweiligen Ruhestand begleiten. Was erreicht er damit? Er tritt in Konkurrenz zu privaten Webangeboten, verteuert durch den Versteigerungsmechanismus bei Google-Anzeigen deren Werbung und zieht von ihnen Besucher ab, was deren Refinanzierung durch Werbung erschwert. Eine Rechtfertigung durch Rundfunkfreiheit ist mangels Rundfunkangebots nicht zu sehen.
Der Bereich Namensforschung ist nur eine kleine Nische, aber das Beispiel zeigt, dass die Öffentlich-Rechtlichen zur Zeit unter dem Vorwand der Programmbegleitung in jedes interessante Themengebiet eindringen und mit ihren im Vergleich „unendlichen Ressourcen“ private Anbieter schädigen können. Mit Rundfunk hat das alles nichts mehr zu tun.
Anlässlich der französischen Überlegungen, auf Werbung als Einnahmequelle im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu verzichten, hat sich der ARD-Vorsitzende Fritz Raff zu Wort gemeldet. "Ohne Werbung in unseren Radioprogrammen ginge der Hörfunk-Werbemarkt in die Knie", sagte er.
Einfach rührend, wie sich der ARD-Mann um die Werbewirtschaft sorgt. Anscheinend ist er der Meinung, dass eine Grundversorgung mit nervtötenden Radio-Werbung die Werbeindustrie davor schützt, sich zu überlegen, ob Werbung im Internet nicht sinnvoller investiertes Geld ist.
Und, ach ja, wo steht das noch mal, dass die Gebührensender Grundversorgung an Werbung zu leisten haben? Nirgendwo? Oh, ...
Jetzt hat es auch den Hessischen Rundfunk erwischt. Gerhard Lindenstruth, der einen Kleinstverlag für wissenschaftliche und phantastische Literatur betreibt, hat heute Klage am Verwaltungsgericht Gießen gegen die Belastung seines Computers mit einer Rundfunkgebühr eingereicht.
Die Rahmendaten: Der Kläger arbeitet im Nebenerwerb von zu Hause aus, hat privat angemeldete Rundfunkgeräte und sein Gewinn ist so gering, dass die Rundfunkgebühr durchaus einen finanziellen Faktor darstellt.
Die Klage ist nicht online dokumentiert, stützt sich aber weitestgehend auf die Klageschriften hier und bei rfgz.de.
Aktueller Klage-Überblick bei natuerlich-klag-ich.de
Wie angekündigt, habe ich die Klage um einige Fakten ergänzt, die erst nach dem 9.11.2007 bekannt wurden. Auf die Ergänzung wird im laufenden Klagetext jeweils hingewiesen. Gesammelt sind sie am Schluss des Dokuments zu finden.
Direkt zu den Ergänzungen der Klageschrift
Auch Norbert Simon, der im Dezember gegen den NDR klagte, hat seine Klageschrift online gestellt. Sie basiert in Teilen auf den Vorarbeiten hier, setzt aber auch auf eigene Argumente. Sein Fall dürfte häufiger vorkommen als meiner: Norbert Simon arbeitet selbständig von zu Hause aus und hat bereits privat gemeldete Rundfunkempfangsgeräte. Letzteres ist bei mir nicht der Fall.
Im Rahmen seiner Neujahrsbotschaft an die Fernsehzuschauer kündigte der ARD-Vorsitzende Fritz Raff an, Verhandlungen mit Google aufzunehmen. Ziel sei es, die Seiten der öffentlich-rechtlichen Anbieter auf den ersten Plätze in den Suchergebnissen zu platzieren. Nur so könne sichergestellt werden, dass das Geld der Gebührenzahler auch im Internet publizistisch Früchte trage.
Raff kritisierte, dass bei vielen aktuellen Themen und Schlagworten „eine Amteurveranstaltung wie die Wikipedia“ den ersten Platz belege, während die professionell recherchierten und aufbereiteten Seiten der öffentlich-rechtlichen Anbieter sich unter ferner liefen platzierten.
>> Dies entspricht nicht dem Stellenwert, der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgrund seines vom Bundesverfassungsgericht zuletzt wieder bestätigten Grundversorgungsauftrag in allen digitalen Medien zukommt. <<
Der weltweit operierende Suchmaschinenanbieter Google müsse sich den regionalen Besonderheiten beugen. Es müsse sichergestellt werden, dass die Fernsehzuschauer wie bei der Fernbedienung gewohnt auch im Internet die öffentlich-rechtlichen Qualitätsprogramme auf den ersten Plätzen finden.
Sollte sich Google nicht kooperativ zeigen, werde die ARD sich an die EU-Kommission wenden, damit diese Maßnahmen gegen die Monopolstellung von Google im Suchmaschinenmarkt ergreife.
Quelle: meine abwasserkanalfähige
Kloschüssel
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innerhalb der nächsten zwei Jahre Wirklichkeit wird: 100%
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