Betroffene

Entgegen den Beteuerungen von Politikern und öffentlich-rechtlichen Sendern, dass eigentlich nur ganz wenige der Schwarzseherei Verdächtige betroffen sind, muss man feststellen: Die Einbeziehung des Übertragungsweges Internet betrifft jeden PC-Besitzer. Denn für ihn entfällt die Möglichkeit, sich gegen Rundfunk zu entscheiden, wenn er nicht gleichzeitig bereit ist, aufs Internet zu verzichten.

Wenn man die Frage anders stellt: Wer muss ab 1.1.2007 jährlich 66,24 Euro zahlen? Dann ergibt sich folgendes Bild:

Privat

Privathaushalte, die sich gegen Rundfunkempfangsgeräte entschieden haben, also weder TV-Gerät noch Radio besitzen, werden durch den PC gebührenpflichtig.

Wer bereits einen Fernseher oder ein Radio angemeldet hat, zahlt nichts zusätzlich. Der PC fällt wie alle anderen Rundfunkempfangsgeräte unter die so genannte Zweitgerätebefreiung. Allerdings gelten die gleichen Ausnahmen wie bei klassischen Rundfunkempfangsgeräten, d.h. der PC im Ferienhaus oder am beruflich bedingten Zweitwohnsitz kostet ebenfalls extra. Leben in einem Haushalte mehrere Personen mit eigenem Einkommen, reicht jeweils der Besitz eines PCs, um gebührenpflichtig zu werden.

Auch sollte man sich die Marketinglogik der Zweitgerätebefreiung klar machen. Dazu ein Beispiel:

Angenommen jemandem steht der Sinn nach einem Eis. Zwei Kugeln sollen es sein. Bei dem einen Eisverkäufer kostet jede Kugel 50 Cent, der andere Eisverkäufer bietet die erste für 1 Euro an, dafür ist die zweite umsonst. Wer jetzt nur die zweite Kugel möchte, wird auf eisigen Widerstand stoßen. Klar ist, es gibt keine kostenlose Kugel. Das ist nur ein Marketing-Kunstgriff. Beide Angebote haben den gleichen Stückpreis.

Eine ähnliche Marketinglogik hat auch die Ankündigung, dass jeder, der schon ein Radio angemeldet hat, nicht betroffen ist. Die unterschwellige Behauptung, dass das Radio eine Gebühr kostet und der PC keine, ist irreführend.

Das wird spätestens klar, wenn das Radio kaputt geht und man sich ein neues kauft. Wäre dann nicht der PC plötzlich das voll gebührenpflichtige Erstgerät und das Radio kostenlos, weil es als Zweitgerät später angeschafft wurde? Nein, man kann die Gebührenbefreiung genausowenig an einem bestimmten Gerät festmachen wie man nur die zweite Eiskugel umsonst mitnehmen kann. Wirtschaftlich gesehen sinkt einfach der Stückpreis mit der Zahl der Geräte. Kostenlos gibt's nicht.

Und übrigens: Von welchem der beiden Eisverkäufer würde man eher annehmen, dass er sein Milcheis mit Wasser streckt?

Nicht-privat

Im Gesetzestext heißt es genauer "im nicht ausschließlich privaten Bereich". Obwohl dies sehr allgemein gefasst ist, beschränken die Rundfunkanstalten diese Kennzeichnung auf "gewinnorientierte" bzw. gewerbliche Tätigkeiten. Übrigens entgegen der schriftlich niedergelegten Absicht der Ministerpräsidenten.

Fürs häusliche Büro bzw. Arbeitszimmer gilt, dass der PC gebührenpflichtig wird, wenn in diesem Büro noch kein klassisches Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist. Als zahlungsentlastend gilt auch ein angemeldetes Autoradio in einem beruflichen genutzten Fahrzeug. Dabei ist es egal, wie selten Büro oder Auto zu beruflichen Zwecken genutzt werden.

Entscheidend ist, dass jemand entweder selbständig gewinnorientiert oder als Arbeitnehmer für ein gewinnorientiertes Unternehmen arbeitet. Selbst wenn ein Unternehmen einem Telearbeiter den PC stellt, ist der Arbeitnehmer für die Rundfunkgebühr zuständig. Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes sind jedoch außen vor, weil sie für nicht-gewinnorientierte Institutionen arbeiten.

Die willkürliche Übersetzung von "nicht-privat" und "privat"“ zu "gewinnorientiert" und "privat" hat jedoch einen Haken. Behörden sind weder gewinnorientierte Unternehmen noch Privatpersonen. Sie müssten somit für jedes Rundfunkempfangsgerät zahlen, auch für jeden PC. Da nicht sein kann, was nicht sein darf, werden sie einfach dem nicht-privaten, also gewinnorientierten Sektor zugeschlagen mit Ausnahme ihrer zu Hause arbeitenden Arbeitnehmer. Alles klar?

Für Unternehmen gilt eine Zahlungspflicht pro Grundstück, wieder vorausgesetzt, dass auf dem jeweiligen Grundstück bisher nicht mindestens ein Radio bereitgehalten wurde. Autoradios entlasten ebenfalls, wenn sie auf die entsprechende Adresse angemeldet sind.

Weil man beim ZDF den Unterschied zwischen Betrieb und Unternehmen nicht kennt, wird dort fälschlicherweise behauptet:

>> Egal, wie viele PCs im Unternehmen vorhanden sind: Es werden lediglich 5,52 Euro entrichtet. <<

Da ein Unternehmen aus sehr vielen Betrieben (Filialen) bestehen kann, die alle auf einem eigenen Grundstück ansässig sind, wird für solche Unternehmen munter mit 5,52 multipliziert. Festzuhalten ist allerdings, dass immer nur ein Mal für beliebig viele PCs pro Grundstück gezahlt werden muss. Andere Rundfunkempfangsgeräte sind weiterhin pro Stück gebührenpflichtig.

Vereine

Vereine mit eigenem Clubheim oder eigener Geschäftsstelle müssen für PCs dort ebenfalls eine Radiogebühr zahlen, wenn nicht schon andere Rundfunkempfangsgeräte in diesen Räumen bereitgehalten werden. Wer zu Hause für einen Verein tätig ist, muss wiederum keine PC-Gebühr bezahlen, wenn er privat bereits ein angemeldetes Radio besitzt.

Sonderfall Internet-Server

Einen der seltsamen Blüten, die die PC-Gebühr treibt, ist die Einbeziehung von Webservern, auf denen Internetauftritte gelagert sind. In den seltensten Fälllen hat jemand einen Webserver mit Standleitung im Büro oder zu Hause stehen. Meist mietet man sich Speicherplatz und Übertragungsvolumen bei einem Internetprovider.

Wer sogar einen ganzen Server für sich allein mietet, muss jedoch nach Auskunft des SWR keine Rundfunkgebühr bezahlen. Die Gebührenpflicht liegt beim Provider, der nach offizieller Sprachregelung mit dem vermieteten Server ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" zum Empfang bereit hält. Dem Kunden wird eine mangelnde Verfügungsgewalt zugestanden, und zwar selbst bei einem Root-Zugriff, d.h. wenn er volle Administrationsfreiheit über den Server hat.

Anders sieht die Sache aus, wenn jemand einen eigenen Server bei einem Provider unterstellt (Server-Housing). Hier sieht der SWR eine "körperliche" Zugriffsmöglichkeit. Und da der Server auf einem anderen Grundstück steht, wird nochmal eine PC-Gebühr fällig.